Wann kann ich einen Vertreter zum Zivilgericht schicken wenn ich persönlich geladen wurde?
Sie wurden persönlich zu einem Zivilgerichtstermin geladen. Das bedeutet, das Gericht möchte, dass Sie selbst erscheinen. Es gibt aber Situationen, in denen Sie einen Vertreter schicken können. Das ist jedoch nicht immer einfach. Das Gesetz stellt dafür klare Voraussetzungen auf.
Normalerweise müssen Sie der Ladung des Gerichts folgen. Das Gericht kann Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Dies geschieht oft, wenn das Gericht Sie als Partei anhören möchte. Es geht darum, sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu verschaffen. Ihre Aussage ist wichtig für das Urteil. Wenn das Gericht Sie als Zeuge lädt, müssen Sie sowieso immer selbst kommen. Eine Vertretung als Zeuge ist nicht möglich. Hier sprechen wir nur über die Vertretung als Partei im Prozess.
Wenn Sie als Partei geladen sind, brauchen Sie eine Erlaubnis vom Gericht, um nicht selbst zu kommen. Sie können nicht einfach jemanden schicken. Sie müssen einen Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen stellen. Diesen Antrag müssen Sie frühzeitig und schriftlich beim Gericht einreichen. Sie müssen dem Gericht gute Gründe nennen, warum Sie nicht erscheinen können.
Das Gericht genehmigt eine Vertretung nur bei wichtigen Gründen. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel eine schwere Krankheit. Sie müssen dem Gericht oft ein ärztliches Attest vorlegen. Das Attest muss belegen, dass Sie reiseunfähig oder verhandlungsunfähig sind. Auch eine dringende Geschäftsreise kann ein Grund sein. Dies gilt aber nur, wenn die Reise unaufschiebbar ist. Die Reise darf nicht extra wegen des Termins geplant worden sein. Urlaub oder normale Arbeit sind keine wichtigen Gründe. Das Gericht prüft jeden Fall sehr genau.
Der Vertreter muss geeignet sein. Er muss vollmachtiert sein. Das bedeutet, er braucht eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Diese muss ihn berechtigen, alle Handlungen im Prozess vorzunehmen. Der Vertreter muss vollumfänglich informiert sein. Er muss alle relevanten Tatsachen kennen. Er muss die Sach- und Rechtslage des Falles verstehen.
Oft ist der beste und häufigste Vertreter Ihr Rechtsanwalt. Der Anwalt kennt die Regeln und Ihren Fall genau. Manchmal kann auch ein volljähriges Familienmitglied oder ein Mitarbeiter Sie vertreten. Dies ist aber seltener. Es hängt von der Art des Falles ab. Wenn Sie in Anwaltsprozessen geladen sind, muss Ihr Vertreter oft selbst ein Anwalt sein.
Erscheinen Sie trotz Ladung nicht und haben keine Genehmigung? Dann kann das Gericht Maßnahmen ergreifen. Es kann ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen. Das ist eine Geldstrafe. Manchmal droht auch Ordnungshaft. Das Gericht kann den Sachvortrag der Gegenseite als zugestanden ansehen. Das ist sehr schlecht für Ihren Prozess. Es bedeutet, dass das Gericht die Aussagen der Gegenseite für wahr hält. Das kann dazu führen, dass Sie den Prozess verlieren. Sie sollten das Risiko niemals eingehen.
Handeln Sie immer in Absprache mit dem Gericht. Eine rechtzeitige und ehrliche Kommunikation ist sehr wichtig. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Anwalt. Ihr Anwalt kann den Antrag für Sie stellen.
Eine Vertretung ist möglich, aber kein Automatismus. Das Gericht muss zustimmen. Sie brauchen dafür einen zwingenden Grund. Ihr Vertreter muss geeignet und informiert sein. Tun Sie nichts ohne die Erlaubnis des Gerichts. Andernfalls drohen Ihnen Nachteile im Prozess. Sicherheitshalber sollten Sie immer versuchen, selbst zu erscheinen.