Wann liegt ein Rechtsschutzfall vor?
Ein Rechtsschutzfall liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem der Rechtsschutzversicherte oder der Gegner einen Verstoß gegen eine Rechtspflicht begangen hat oder begangen haben soll (der sogenannte Rechtsverstoß).
Die genaue Bestimmung des Zeitpunkts ist entscheidend für die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Es ist der Zeitpunkt, an dem der (behauptete) Rechtsverstoß stattgefunden hat, der den Streit auslöst.
Hier kommt es auf den Tatsachenvortrag an, mit dem Sie als Versicherungsnehmer den Verstoß des Gegners begründen.
Hier ist der Zeitpunkt relevant, zu dem Ihnen ein Rechtsverstoß vorgeworfen wird.
Für eine Deckungszusage muss der Rechtsschutzfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein. Ein Streit, der schon vor Abschluss der Versicherung bekannt war (Vorvertraglichkeit), ist in der Regel nicht versichert.
Schließen Sie die Rechtsschutzversicherung erst ab, nachdem Ihnen der Käufer Ihres Autos bereits Mängel vorgeworfen hat, besteht für diesen Fall keine Deckung.
Neben dem Eintritt des Rechtsschutzfalls zur richtigen Zeit prüft die Versicherung weitere Kriterien:
Ist das betreffende Rechtsgebiet (z. B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht) in Ihrem Vertrag abgedeckt?
Je nach Rechtsgebiet gibt es oft eine Wartezeit (z. B. 3 Monate, 12 Monate), die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Eintritt des Rechtsschutzfalls liegen muss.
Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen darf nicht mutwillig sein. Dies ist der Fall, wenn die möglichen Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Da die genauen Bedingungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) Ihres Vertrages festgelegt sind, sollten Sie diese und die Rechtsprechung des BGH im Einzelfall prüfen.