
Wann stellt die Kündigung wegen einer Krankmeldung eine unzulässige Maßregelung dar?
Unfall bei der Arbeit: Kündigung in der Probezeit – Geht das?
Stellen Sie sich vor: Sie fangen einen neuen Job an und sind noch in der Probezeit. Dann passiert Ihnen ein Arbeitsunfall, Sie werden krankgeschrieben.
Kurz darauf flattert die Kündigung ins Haus. Ist das rechtens? Eine wichtige Frage, die viele Arbeitnehmer beschäftigt.
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat sich kürzlich mit einem solchen Fall befasst (Urteil vom 28.03.2025, Az. 10 SLa 916/24).
Ein Mann wurde als Fahrer eingestellt. Er war noch in der Probezeit, als er einen Arbeitsunfall hatte und ausrutschte.
Er verletzte sich und reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Nur zwei Tage später erhielt er die Kündigung. Er klagte, da er meinte, die Kündigung sei wegen seiner Krankmeldung erfolgt.
Grundsätzlich darf Ihr Chef Sie nicht benachteiligen, nur weil Sie Ihre Rechte nutzen. Dazu gehört auch, eine Krankmeldung einzureichen, wenn Sie krank sind.
Wenn eine Kündigung nur deshalb erfolgt, weil Sie sich krankgemeldet haben, dann ist das verboten. Man spricht hier vom Maßregelungsverbot.
Aber Achtung:
Eine Kündigung ist dann erlaubt, wenn der Chef Sorge hat, dass es wegen Ihrer Krankheit in Zukunft immer wieder zu Störungen im Betriebsablauf kommt.
Es kommt also darauf an, was der wahre Grund für die Kündigung war.
Das Gericht hat in diesem Fall die Kündigung für gültig erklärt.
Warum? Es gab Hinweise darauf, dass der Arbeitgeber auch aus anderen Gründen unzufrieden war, nicht nur wegen der Krankmeldung.
Der Arbeitgeber hatte zum Beispiel auch zwei weitere Mitarbeiter gekündigt, die zur gleichen Zeit angefangen hatten.
Es gab Probleme mit den Deutschkenntnissen und der Arbeitsleistung. Diese Gründe waren für das Gericht ausschlaggebend.
Das Gericht stellte klar: Auch wenn die Kündigung kurz nach der Krankmeldung kam, war dies nur ein zeitlicher Zufall. Der Hauptgrund für die Kündigung war nicht die Arbeitsunfähigkeit selbst.
Gerade in der Probezeit haben Arbeitgeber mehr Freiheit bei Kündigungen. Das Gericht prüft genau, ob ein nachvollziehbarer Grund für die Kündigung vorliegt.
Eine Kündigung ist dann nicht willkürlich, wenn es einen „irgendwie einleuchtenden Grund“ gibt.
Auch eine Teilschuld des Arbeitgebers am Unfall macht eine Kündigung in der Probezeit nicht automatisch unwirksam. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung? Zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen.
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