Was bedeutet Auflassung?
Von RA und Notar Krau
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Grundstücksrecht und bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers.
Gemäß § 925 Abs. 1 BGB muss die Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle, in der Regel einem Notar, erklärt werden.
Die Auflassung ist ein abstraktes dingliches Rechtsgeschäft, das zusammen mit der Eintragung im Grundbuch den Eigentumsübergang an einem Grundstück bewirkt.
Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam (§ 925 Abs. 2 BGB).
Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird (§ 925a BGB)
Die Auflassung beim Notar ist ein zentraler Schritt beim Kauf einer Immobilie in Deutschland. Sie ist die formelle Erklärung von Käufer und Verkäufer vor einem Notar,
dass das Eigentum an der Immobilie übertragen werden soll.
Was bedeutet Auflassung?
Was passiert bei der Auflassung beim Notar?
- Beurkundung: Der Notar beurkundet die Auflassungserklärungen von Käufer und Verkäufer. Das bedeutet, er hält die Erklärungen schriftlich fest und bestätigt deren Echtheit.
- Identitätsprüfung: Der Notar prüft die Identität der Beteiligten anhand ihrer Ausweisdokumente.
- Belehrung: Der Notar belehrt die Parteien über die rechtlichen Folgen der Auflassung, insbesondere über die Bindungswirkung.
- Erklärungen:
- Der Verkäufer erklärt, dass er das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übertragen will.
- Der Käufer erklärt, dass er das Eigentum erwerben will.
- Unterschriften: Käufer und Verkäufer unterschreiben die Auflassungserklärung.
Warum ist die Auflassung beim Notar notwendig?
- Formvorschrift: Die Auflassung ist formbedürftig, d.h. sie muss notariell beurkundet werden (§ 925 BGB). Dies dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.
- Beweisfunktion: Die notarielle Beurkundung dient als Beweis dafür, dass die Auflassung tatsächlich erklärt wurde.
- Beratung: Der Notar berät die Parteien über die rechtlichen Aspekte des Kaufvertrags und der Auflassung.
Was passiert nach der Auflassung beim Notar?
- Grundbucheintragung: Der Notar beantragt die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer Eigentümer der Immobilie.
- Kaufpreiszahlung: In der Regel wird der Kaufpreis erst nach der Auflassung beim Notar fällig.
Wichtig:
- Die Auflassung ist nur ein Schritt im Prozess des Eigentumsübergangs. Sie muss durch die Eintragung im Grundbuch ergänzt werden.
- Die Kosten für die notarielle Beurkundung der Auflassung trägt in der Regel der Käufer.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflassung beim Notar ein wichtiger und notwendiger Schritt beim Immobilienkauf ist.
Sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.