Was bedeutet Auflassung?
Von RA und Notar Krau
Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Grundstücksrecht und bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers.
Gemäß Paragraf 925 Abs. 1 BGB muss die Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle, in der Regel einem Notar, erklärt werden.
Die Auflassung ist ein abstraktes dingliches Rechtsgeschäft, das zusammen mit der Eintragung im Grundbuch den Eigentumsübergang an einem Grundstück bewirkt.
Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam (Paragraf 925 Abs. 2 BGB).
Die Erklärung einer Auflassung soll nur entgegengenommen werden, wenn die nach Paragraf 311b Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Urkunde über den Vertrag vorgelegt oder gleichzeitig errichtet wird (Paragraf 925a BGB)
Die Auflassung beim Notar ist ein zentraler Schritt beim Kauf einer Immobilie in Deutschland. Sie ist die formelle Erklärung von Käufer und Verkäufer vor einem Notar,
dass das Eigentum an der Immobilie übertragen werden soll.
Was passiert bei der Auflassung beim Notar?
Warum ist die Auflassung beim Notar notwendig?
Was passiert nach der Auflassung beim Notar?
Wichtig:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auflassung beim Notar ein wichtiger und notwendiger Schritt beim Immobilienkauf ist.
Sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.
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