Was bedeutet BEM?
Von RA und Notar Krau
Die Abkürzung “BEM” steht für “Betriebliches Eingliederungsmanagement”.
Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei helfen soll, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die längere Zeit krank sind, zu erhalten und zu fördern.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX (früher § 84 Abs. 2 SGB IX) ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Das BEM ist ein präventives Instrument, das darauf abzielt, durch geeignete Maßnahmen einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitnehmer im Unternehmen zu halten