Was bedeutet BEM?
Von RA und Notar Krau
Die Abkürzung „BEM“ steht für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.
Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei helfen soll, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten, die längere Zeit krank sind, zu erhalten und zu fördern.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX (früher § 84 Abs. 2 SGB IX) ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer zu klären,
wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein systematischer Prozess, der darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu erhalten und zu fördern, insbesondere nach längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.
Es ist im § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich verankert und verpflichtet Arbeitgeber, BEM anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Was bedeutet BEM?
Ziele von BEM:
- Überwindung bestehender Arbeitsunfähigkeit: Unterstützung des Mitarbeiters bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Krankheitsphase.
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit: Identifizierung und Reduzierung von Risikofaktoren am Arbeitsplatz, die zu erneuter Erkrankung führen könnten.
- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit: Langfristige Sicherung des Arbeitsplatzes durch Anpassung des Arbeitsumfelds und der Aufgaben an die Bedürfnisse des Mitarbeiters.
Ablauf des BEM:
- Initiierung: Der Arbeitgeber bietet dem Mitarbeiter BEM an, sobald die gesetzliche Voraussetzung (sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit) erfüllt ist.
- Einwilligung des Mitarbeiters: Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Der Mitarbeiter muss zustimmen.
- Analyse der Situation: Gemeinsam mit dem Mitarbeiter werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und mögliche Lösungen erörtert.
- Entwicklung eines Maßnahmenplans: Festlegung konkreter Maßnahmen zur Wiedereingliederung, z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, stufenweise Wiedereingliederung, Umschulung.
- Umsetzung und Evaluation: Die Maßnahmen werden umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Was bedeutet BEM?
Beteiligte am BEM:
- Mitarbeiter: Zentrale Person im BEM-Prozess.
- Arbeitgeber: Trägt die Verantwortung für die Durchführung des BEM.
- Betriebsarzt: Berät zu gesundheitlichen Aspekten.
- Schwerbehindertenvertretung: Wird bei schwerbehinderten Mitarbeitern beteiligt.
- Betriebsrat: Hat Mitbestimmungsrechte beim BEM.
- Integrationsamt: Kann beratend und unterstützend tätig werden.
- Rentenversicherungsträger: Kommt in Betracht, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.
Vorteile von BEM:
- Für den Mitarbeiter: Erhalt des Arbeitsplatzes, Verbesserung der Gesundheit, Steigerung der Motivation.
- Für den Arbeitgeber: Reduzierung von Fehlzeiten, Bindung qualifizierter Mitarbeiter, Verbesserung des Betriebsklimas.
Rechtliche Grundlagen:
- § 167 Abs. 2 SGB IX: Verpflichtung des Arbeitgebers zum Angebot von BEM.
- § 84 Abs. 2 SGB IX: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Beachtung des Datenschutzes bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Zusätzliche Informationen:
Eine erfolgreiche BEM-Durchführung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet umfangreiche Informationen und Materialien zum BEM an.
Es gibt verschiedene BEM-Modelle und Ansätze, die an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden können.