
Was bedeutet Besitzkonstitut?
Von RA und Notar Krau
Das Besitzkonstitut ist eine Vereinbarung zwischen dem bisherigen Eigentümer (Veräußerer) und dem neuen Eigentümer (Erwerber),
durch die der Erwerber mittelbarer Besitzer wird, während der Veräußerer unmittelbarer Besitzer bleibt.
Es handelt sich dabei um eine Form der Übergabeersatzfiktion, die im deutschen Sachenrecht bei der Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen Anwendung findet,
wenn eine tatsächliche Übergabe der Sache nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Das Besitzkonstitut ist in Paragraf 930 BGB geregelt und wird häufig in Form eines Leih- oder Verwahrungsvertrages durchgeführt.
Durch das Besitzkonstitut bleibt der Veräußerer im unmittelbaren Besitz der Sache, während der Erwerber mittelbaren Besitz erwirbt
Ein Besitzkonstitut (lat. constitutum possessorium) ist ein juristisches Konstrukt im deutschen Sachenrecht, das die Übertragung des Besitzes an einer Sache ermöglicht, ohne dass die Sache tatsächlich übergeben werden muss.
Wie funktioniert das?
Stell dir vor, du verkaufst dein Auto an einen Freund.
Normalerweise würdest du ihm die Schlüssel übergeben und er würde das Auto mitnehmen.
Bei einem Besitzkonstitut bleibt das Auto aber bei dir.
Ihr vereinbart stattdessen, dass du den Besitz für deinen Freund ausübst, obwohl er der neue Eigentümer ist.
Du wirst zum sogenannten unmittelbaren Besitzer und dein Freund zum mittelbaren Besitzer.
Wozu ist das gut?
Das Besitzkonstitut wird oft in folgenden Situationen verwendet:
Voraussetzungen
Damit ein Besitzkonstitut wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Beispiel
Du möchtest einen Kredit aufnehmen und gibst dein Auto als Sicherheit an die Bank.
Ihr vereinbart ein Besitzkonstitut.
Du bleibst im Besitz des Autos und kannst es weiterfahren, aber die Bank wird Eigentümerin.
Kannst du den Kredit nicht zurückzahlen, darf die Bank das Auto verkaufen, um ihre Forderung zu befriedigen.
Wichtig:
Zusammenfassend ist das Besitzkonstitut ein nützliches Instrument im Sachenrecht, das die Übertragung des Besitzes flexibler gestaltet.
Es ist aber wichtig, die Voraussetzungen und möglichen Risiken zu kennen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen