Was bedeutet Besitzwehr?
Besitzwehr:
Die Verteidigung des Eigentums mit eigenen Händen
Im deutschen Rechtssystem ist der Besitz, also die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ein geschütztes Gut.
Wird dieser Besitz unrechtmäßig angegriffen, gewährt das Gesetz dem Besitzer das Recht zur Selbsthilfe.
Eine Form dieser Selbsthilfe ist die Besitzwehr, die in § 859 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.
Definition und Voraussetzungen
Besitzwehr bedeutet das Recht des Besitzers, seinen Besitz gegen verbotene Eigenmacht zu verteidigen.
Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn jemand dem Besitzer den Besitz an einer Sache widerrechtlich entzieht oder ihn in seinem Besitz stört.
Die Besitzwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Formen der Besitzwehr
Die Besitzwehr kann in zwei Formen erfolgen:
Beispiele für Besitzwehr
Grenzen der Besitzwehr
Die Besitzwehr ist nicht schrankenlos zulässig.
Die angewendeten Mittel müssen verhältnismäßig sein.
Es ist beispielsweise nicht erlaubt, einen Dieb zu erschießen, der versucht, ein Fahrrad zu stehlen.
Besitzwehr und Notwehr
Die Besitzwehr ist eng mit dem Recht auf Notwehr (§ 32 StGB) verwandt.
Beide Rechte erlauben die Anwendung von Gewalt zur Verteidigung.
Allerdings unterscheidet sich die Besitzwehr von der Notwehr in folgenden Punkten:
Besitzkehr
Neben der Besitzwehr gibt es auch das Recht zur Besitzkehr (§ 859 Abs. 3 BGB).
Dieses Recht erlaubt dem Besitzer, sich den Besitz mit Gewalt zurückzuholen, wenn er durch verbotene Eigenmacht entzogen wurde.
Die Besitzkehr ist jedoch nur zulässig, wenn der Besitzer sofort nach der Entziehung des Besitzes einschreitet.
Besitzwehr und Besitzdiener
Nicht nur der Besitzer selbst, sondern auch sein Besitzdiener darf Besitzwehr ausüben (§ 858 BGB). Besitzdiener ist, wer den Besitz für einen anderen ausübt, beispielsweise ein Mieter oder ein Angestellter.
Bedeutung der Besitzwehr
Die Besitzwehr ist ein wichtiges Instrument des Besitzschutzes.
Sie ermöglicht es dem Besitzer, seinen Besitz schnell und effektiv zu verteidigen, ohne auf die Hilfe der Polizei oder der Gerichte angewiesen zu sein.
Die Besitzwehr trägt dazu bei, dass der Besitz als Rechtsgut respektiert wird und dass Rechtsfrieden herrscht.
Fazit
Die Besitzwehr ist ein wichtiges Selbsthilferecht des Besitzers.
Sie erlaubt es ihm, seinen Besitz gegen verbotene Eigenmacht zu verteidigen.
Die Besitzwehr ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, insbesondere muss der Angriff gegenwärtig und die Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig sein.
Von RA und Notar Krau