Was bedeutet die Sphärentheorie?
Von RA und Notar Krau
Die Sphärentheorie im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Zuordnung von Risiken und Verantwortungsbereichen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie wird insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung des Betriebsrisikos und des Arbeitskampfrisikos angewendet.
Die Theorie teilt die Risiken in verschiedene Sphären auf: die Betriebssphäre, die dem Arbeitgeber zugeordnet wird, und die Arbeitnehmersphäre.
Nach der Sphärentheorie trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, also das Risiko von wirtschaftlichen Verlusten, die durch Störungen im betrieblichen Ablauf entstehen, die nicht von den Arbeitnehmern zu vertreten sind.
Im Kontext von Arbeitskämpfen wurde die Sphärentheorie jedoch vom Bundesarbeitsgericht abgelehnt, da sie auf einer angenommenen Solidarität aller Arbeitnehmer basiert, die als Fiktion betrachtet wird.
Stattdessen wird das Arbeitskampfrisiko differenzierter betrachtet, und es wird zwischen dem besonderen Risiko legitimer Arbeitskämpfe und dem allgemeinen Betriebs- und Wirtschaftsrisiko unterschieden
Im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast bei Kündigungsschutzklagen wird die Sphärentheorie ebenfalls herangezogen.
Sie besagt, dass der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen trägt, die in seiner Sphäre liegen, während der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen trägt, die in seiner Sphäre liegen.
Dies ist insbesondere relevant, wenn es um die betriebliche Organisation und die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes geht
Die Sphärentheorie findet auch im Mietrecht Anwendung, wo sie die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen zwischen Mieter und Vermieter aufteilt
Im Arbeitsrecht wird die Theorie jedoch vor allem im Kontext von Risikoverteilung und Darlegungslasten relevant.