Was bedeutet Nachtragsliquidation?

Dezember 8, 2024

Was bedeutet Nachtragsliquidation?

RA und Notar Krau

Eine Nachtragsliquidation ist ein rechtliches Verfahren, das notwendig wird, wenn nach der Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister noch unerledigte Aufgaben bestehen.

Dies betrifft häufig Vermögenswerte wie Immobilien, die noch im Besitz der gelöschten Gesellschaft sind oder mit Rechten zugunsten dieser belastet sind.

Typische Szenarien:

  • Fall 1: Eine Immobilie ist noch im Eigentum einer gelöschten GmbH eingetragen, z.B. weil die Eigentumsumschreibung versäumt wurde.
  • Fall 2: Eine Immobilie ist mit Rechten zugunsten einer gelöschten GmbH belastet, z.B. mit einer Grundschuld.
  • Fall 3: Es soll eine Immobilie erworben werden, die sich im Eigentum einer gelöschten Gesellschaft befindet.

Diese Situationen führen oft zu Problemen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, da die gelöschte Gesellschaft nicht mehr handlungsfähig ist.

Was bedeutet Nachtragsliquidation?

Die Fälle liegen oft viele Jahre zurück, Ansprechpartner und Unterlagen sind nicht mehr auffindbar.

Gründe für die Löschung:

  • Die Gesellschaft wurde nach einem Insolvenzverfahren gelöscht, wobei Vermögenswerte übersehen wurden.
  • Nachlässigkeit der Liquidatoren bei der Abwicklung der Gesellschaft.

Durchführung der Nachtragsliquidation:

  1. Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Nachtragsliquidator: Klärung der Abwicklung, Kosten und Vergütung.
  2. Antrag auf Nachtragsliquidation beim Registergericht: Der Nachtragsliquidator wird vom Gericht bestellt.
  3. Handlungsfähigkeit der Gesellschaft: Die gelöschte Gesellschaft wird für die im Antrag genannten Aufgaben wieder handlungsfähig.
  4. Durchführung der notwendigen Handlungen: Der Nachtragsliquidator kümmert sich um die Abwicklung der noch offenen Aufgaben, z.B. die Eigentumsumschreibung oder die Löschung von Rechten.

Was bedeutet Nachtragsliquidation?

Vorteile eines erfahrenen Nachtragsliquidators:

  • Langjährige Erfahrung und Expertise in Nachtragsliquidationen.
  • Umfassende Kenntnisse der rechtlichen und praktischen Aspekte.
  • Beschleunigung des gerichtlichen Bestellungsverfahrens.
  • Effiziente und professionelle Abwicklung der offenen Aufgaben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachtragsliquidation ein wichtiges Instrument ist, um auch nach der Löschung einer Gesellschaft

noch offene Angelegenheiten zu regeln und so Rechtsklarheit zu schaffen.

Die Beauftragung eines erfahrenen Nachtragsliquidators ist dabei entscheidend für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung.

RA Krau übernimmt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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