
Was bedeutet Nachtragsliquidation – wozu wird das Verfahren gebraucht?
Eine Nachtragsliquidation ist ein rechtliches Verfahren, das notwendig wird, wenn nach der Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister noch unerledigte Aufgaben bestehen.
Dies betrifft häufig Vermögenswerte wie Immobilien, die noch im Besitz der gelöschten Gesellschaft sind oder mit Rechten zugunsten dieser belastet sind.
Typische Szenarien:
Diese Situationen führen oft zu Problemen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, da die gelöschte Gesellschaft nicht mehr handlungsfähig ist.
Die Fälle liegen oft viele Jahre zurück, Ansprechpartner und Unterlagen sind nicht mehr auffindbar.
Gründe für die Löschung:
Durchführung der Nachtragsliquidation:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachtragsliquidation ein wichtiges Instrument ist, um auch nach der Löschung einer Gesellschaft noch offene Angelegenheiten zu regeln und so Rechtsklarheit zu schaffen.
Die Beauftragung eines erfahrenen Nachtragsliquidators ist dabei entscheidend für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung.
Fall: Eine GmbH wurde wegen vermeintlicher Vermögenslosigkeit gemäß Paragraf 394 FamFG gelöscht. Nach der Löschung stellt sich heraus, dass noch Bankguthaben oder Forderungen existieren, die verteilt werden können.
Ablauf:
Fall: Nach Löschung der Gesellschaft werden Schadensersatzansprüche gegen frühere Geschäftsführer, Liquidatoren oder Gesellschafter bekannt, die während der Liquidationsphase verletzt wurden (z.B. Pflichtverletzungen bei der Vermögensverwaltung).
Ablauf:
Fall: Eine gelöschte Gesellschaft ist noch als Berechtigte in Dienstbarkeiten oder Reallasten im Grundbuch eingetragen. Zur Bereinigung des Grundbuchs ist eine Löschungsbewilligung erforderlich, die nur ein Nachtragsliquidator abgeben kann.
Ablauf:
Fall: Nach Löschung der Gesellschaft werden Steuerbescheide zugestellt oder es ergeben sich steuerliche Pflichten, die erfüllt werden müssen. Allein die Zustellung eines Steuerbescheids reicht nicht aus, es muss zusätzlich Erfüllungsaussicht behauptet werden.
Ablauf:
Fall: Nach Abschluss der Liquidation und Löschung der Gesellschaft stellen sich Unregelmäßigkeiten heraus, wie z.B. die Verteilung von Vermögen vor Ablauf des Sperrjahres oder die fälschliche Nichtberücksichtigung angemeldeter Gläubigerforderungen.
Ablauf:
Die Nachtragsliquidation ist als Fortsetzung der ursprünglichen Liquidation zu verstehen, sodass grundsätzlich die Vorschriften über die Liquidation entsprechende Anwendung finden. Ein neuer Gläubigeraufruf und die Einhaltung des Sperrjahres sind nicht erforderlich – .Haas – Noack/Servatius/Haas | GmbHG Paragraf 60 Rn. 151
Die Bestellung des Nachtragsliquidators erfolgt nicht durch Gesellschafterbeschluss, sondern nur von Gerichts wegen im unternehmensrechtlichen Verfahren – Otto – BeckOK FamFG | FamFG Paragraf 394 Rn. 59.
RA Krau übernimmt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen.
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