Was bedeutet Nachtragsliquidation?
Eine Nachtragsliquidation ist ein rechtliches Verfahren, das notwendig wird, wenn nach der Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister noch unerledigte Aufgaben bestehen.
Dies betrifft häufig Vermögenswerte wie Immobilien, die noch im Besitz der gelöschten Gesellschaft sind oder mit Rechten zugunsten dieser belastet sind.
Typische Szenarien:
Diese Situationen führen oft zu Problemen beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, da die gelöschte Gesellschaft nicht mehr handlungsfähig ist.
Die Fälle liegen oft viele Jahre zurück, Ansprechpartner und Unterlagen sind nicht mehr auffindbar.
Gründe für die Löschung:
Durchführung der Nachtragsliquidation:
Vorteile eines erfahrenen Nachtragsliquidators:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachtragsliquidation ein wichtiges Instrument ist, um auch nach der Löschung einer Gesellschaft
noch offene Angelegenheiten zu regeln und so Rechtsklarheit zu schaffen.
Die Beauftragung eines erfahrenen Nachtragsliquidators ist dabei entscheidend für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung.
RA Krau übernimmt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.