Was bedeutet Wohnungserbbaurecht?
RA und Notar Krau
Das Wohnungserbbaurecht ist eine Sonderform des Erbbaurechts, bei der das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung
oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen mit einer Bruchteilsberechtigung an einem Erbbaurecht verbunden wird.
Es ermöglicht somit die Begründung von Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Räumen innerhalb eines Gebäudes, das auf einem fremden Grundstück errichtet wurde oder noch zu errichten ist.
Im Unterschied zum Wohnungseigentum, bei dem die Eigentümer auch Miteigentümer des Grundstücks sind, besteht beim Wohnungserbbaurecht lediglich eine Mitberechtigung am Erbbaurecht, welches das Grundstück belastet.
Das Erbbaurecht selbst ist ein grundstücksgleiches Recht, das dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche Recht gibt, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben
Das Wohnungserbbaurecht wird gemäß § 30 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gebildet, indem einem oder mehreren Erbbauberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung
oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf Grund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird.
Dies wird auch als Teilerbbaurecht bezeichnet
Für jeden Anteil wird ein besonderes Erbbaugrundbuchblatt angelegt, das als Wohnungserbbaugrundbuch oder Teilerbbaugrundbuch bezeichnet wird
Die Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungseigentum führt dazu, dass die Erbbauzinsforderung an den einzelnen Wohnungserbbaurechten fortbesteht.
Dabei besteht zunächst eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungserbbauberechtigten, von der der Grundstückseigentümer jedoch oft abweicht, um die Verkehrsfähigkeit der Wohnungserbbaurechte zu steigern .
Die Veräußerung des Erbbaurechts und seine Belastung mit Grundpfandrechten und Reallasten kann unter einen Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers gestellt werden.
Bis zur Erteilung der Zustimmung ist die entsprechende Verfügung schwebend unwirksam