Was bringt mir die neue Musterfeststellungsklage?

Mai 12, 2025

Was bringt mir die neue Musterfeststellungsklage?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges neues Rechtsinstrument näherbringen: die sogenannte Musterfeststellungsklage.

Vielleicht haben Sie in den Nachrichten davon gehört, insbesondere im Zusammenhang mit größeren Verbraucherschäden.

Damit Sie als juristische Laien verstehen, worum es dabei geht und was das für Sie bedeuten kann, haben wir von Krau Rechtsanwälte diesen komplexen Sachverhalt für Sie aufbereitet.

Wenn viele den gleichen Schaden haben: Die Musterfeststellungsklage als neue Lösung

Stellen Sie sich vor, viele Menschen erleiden durch das Verhalten eines Unternehmens einen ähnlichen Schaden, aber für jeden Einzelnen ist der Schaden eher gering.

Oftmals lohnt es sich für den Einzelnen dann nicht, einen Anwalt einzuschalten und seine Ansprüche alleine durchzusetzen.

Das neue Gesetz zur Musterfeststellungsklage soll hier Abhilfe schaffen. Es ermöglicht, dass eine Art „Sammelklage“ eingereicht werden kann, um grundlegende Fragen für alle Betroffenen gemeinsam zu klären.

Wer kann eine solche Klage einreichen und was wird damit erreicht?

Nicht jeder kann einfach so eine Musterfeststellungsklage starten.

Das Gesetz sieht vor, dass nur bestimmte, qualifizierte Verbraucherorganisationen, wie beispielsweise die Verbraucherzentralen, diese Klage einreichen dürfen.

Diese Organisationen setzen sich dann stellvertretend für die betroffenen Verbraucher ein.

Was bringt mir die neue Musterfeststellungsklage?

Ziel der Klage ist es nicht, dass jeder Einzelne direkt sein Geld bekommt.

Vielmehr geht es darum, gerichtlich feststellen zu lassen, ob das Unternehmen überhaupt etwas falsch gemacht hat und ob daraus Ansprüche für die Verbraucher entstehen können.

Diese Feststellungen sind dann später wichtig, wenn die einzelnen Verbraucher ihre eigenen Ansprüche durchsetzen wollen.

Das „Klageregister“: Ihre Chance zur Teilnahme

Wenn eine Musterfeststellungsklage eingereicht wurde, wird dies öffentlich bekannt gemacht und es gibt ein sogenanntes „Klageregister“ beim Bundesamt für Justiz.

Dort können Sie sich als Betroffener eintragen. Wichtig ist:

Sie müssen Ihren Anspruch oder die Situation, die Sie betrifft, dort anmelden, bevor ein bestimmter Zeitpunkt erreicht ist.

Durch Ihre Anmeldung zeigen Sie Ihr Interesse und profitieren möglicherweise von den Ergebnissen des Musterprozesses.

Wie läuft so ein Musterprozess ab?

Ein solcher Prozess findet vor einem höheren Gericht statt, dem Oberlandesgericht.

Zunächst wird geprüft, ob die Klage überhaupt zulässig ist, also ob die klagende Organisation berechtigt ist und ob genügend Betroffene ihre Ansprüche angemeldet haben.

Im Laufe des Verfahrens wird dann geklärt, ob die Vorwürfe gegen das Unternehmen berechtigt sind.

Das Gericht fällt am Ende ein Urteil, das für alle Verbraucher bindend sein kann, die sich im Klageregister eingetragen haben.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn das Gericht im Musterprozess feststellt, dass das Unternehmen tatsächlich etwas falsch gemacht hat und daraus Ansprüche für die Verbraucher entstehen,

dann ist dieses Urteil eine wichtige Grundlage für Ihre eigenen Ansprüche.

Was bringt mir die neue Musterfeststellungsklage?

Sie müssen dann in der Regel selbst aktiv werden und Ihre individuellen Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Das Urteil aus dem Musterprozess erleichtert Ihnen diesen Schritt aber erheblich, da die grundlegenden Fragen bereits geklärt sind.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass im Laufe des Musterprozesses ein Vergleich geschlossen wird. Dieser Vergleich soll dann idealerweise eine faire Lösung für alle betroffenen Verbraucher bieten.

Sie werden über einen solchen Vergleich informiert und haben in der Regel die Möglichkeit, auszutreten, wenn Sie mit der Regelung nicht einverstanden sind.

Wichtig für Sie: Die Verjährung Ihrer Ansprüche

Ein großer Vorteil der Musterfeststellungsklage ist, dass durch die Klage und Ihre rechtzeitige Anmeldung im Klageregister die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt wird.

Das bedeutet, dass Ihre Ansprüche während des Musterprozesses nicht ablaufen können.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser verständlichen Erklärung die Musterfeststellungsklage näherbringen.

Dieses neue Instrument kann Ihnen als Verbraucher helfen, Ihre Rechte besser durchzusetzen, insbesondere wenn viele Menschen von einem ähnlichen Problem betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…