
§ 1 GmbHG ist eine Vorschrift im Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dieses Gesetz regelt die GmbH. Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensform in Deutschland. Sie schützt die Gründer vor hohen finanziellen Risiken. Das Gesetz sagt, wie eine GmbH gegründet wird und was dabei zu beachten ist.
Im Gesetz steht:
„Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.“
Eine GmbH ist eine Firma. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Besondere: Die Gründer haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie verlieren höchstens das Geld, das sie in die Firma gesteckt haben. Das nennt man „beschränkte Haftung“.
Haftung bedeutet: Wer muss für Schulden oder Fehler einstehen?
Beschränkt heißt: Es gibt eine Grenze. Die Grenze ist das Geld, das in die GmbH eingebracht wurde.
Jede Person kann eine GmbH gründen. Es ist egal, ob Sie alleine oder mit anderen zusammen gründen. Sie können auch mit mehreren Personen eine GmbH starten. Früher brauchte man mindestens zwei Gründer. Heute reicht auch eine Person. Das nennt man „Ein-Personen-GmbH“.
Eine GmbH kann für jeden Zweck gegründet werden, der erlaubt ist.
Zweck heißt: Was soll die Firma machen?
Sie können eine GmbH für Handel, Dienstleistungen oder andere erlaubte Tätigkeiten gründen. Sie dürfen aber nichts Illegales machen. Das Gesetz sagt: Nur gesetzlich erlaubte Zwecke sind möglich.
Das bedeutet: Sie müssen sich an die Regeln im GmbH-Gesetz halten. Es gibt viele Vorschriften, wie Sie eine GmbH gründen. Zum Beispiel brauchen Sie einen Vertrag, der die Regeln der GmbH festlegt. Das nennt man „Gesellschaftsvertrag“ oder „Satzung“. Sie müssen die GmbH beim Handelsregister anmelden. Erst dann entsteht die GmbH offiziell.
Das GmbH-Gesetz enthält viele weitere Regeln. Es gibt Vorschriften für das Startkapital, die Geschäftsführung und die Anmeldung beim Handelsregister. Sie brauchen meist einen Notar für die Gründung. Ein Notar ist ein Amtsperson, die wichtige Verträge beglaubigt.
Die Gründung einer GmbH ist ein wichtiger Schritt. Es gibt viele Regeln zu beachten. Sie sollten sich gut beraten lassen. Für eine sichere und rechtlich korrekte Gründung wenden Sie sich am besten an Fachleute.
Kontaktieren Sie die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Gründung Ihrer GmbH.
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