Was ist § 1 GmbHG?

März 10, 2026

Was ist § 1 GmbHG?

§ 1 GmbHG ist eine Vorschrift im Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dieses Gesetz regelt die GmbH. Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensform in Deutschland. Sie schützt die Gründer vor hohen finanziellen Risiken. Das Gesetz sagt, wie eine GmbH gegründet wird und was dabei zu beachten ist. 

Der genaue Wortlaut von § 1 GmbHG

Im Gesetz steht:
„Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.“ 

Was bedeutet das für Sie?

Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

Eine GmbH ist eine Firma. Sie kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Besondere: Die Gründer haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie verlieren höchstens das Geld, das sie in die Firma gesteckt haben. Das nennt man „beschränkte Haftung“.
Haftung bedeutet: Wer muss für Schulden oder Fehler einstehen?
Beschränkt heißt: Es gibt eine Grenze. Die Grenze ist das Geld, das in die GmbH eingebracht wurde. 

Wer kann eine GmbH gründen?

Jede Person kann eine GmbH gründen. Es ist egal, ob Sie alleine oder mit anderen zusammen gründen. Sie können auch mit mehreren Personen eine GmbH starten. Früher brauchte man mindestens zwei Gründer. Heute reicht auch eine Person. Das nennt man „Ein-Personen-GmbH“. 

Was ist § 1 GmbHG?

Wofür kann eine GmbH gegründet werden?

Eine GmbH kann für jeden Zweck gegründet werden, der erlaubt ist.
Zweck heißt: Was soll die Firma machen?
Sie können eine GmbH für Handel, Dienstleistungen oder andere erlaubte Tätigkeiten gründen. Sie dürfen aber nichts Illegales machen. Das Gesetz sagt: Nur gesetzlich erlaubte Zwecke sind möglich. 

Was heißt „nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes“?

Das bedeutet: Sie müssen sich an die Regeln im GmbH-Gesetz halten. Es gibt viele Vorschriften, wie Sie eine GmbH gründen. Zum Beispiel brauchen Sie einen Vertrag, der die Regeln der GmbH festlegt. Das nennt man „Gesellschaftsvertrag“ oder „Satzung“. Sie müssen die GmbH beim Handelsregister anmelden. Erst dann entsteht die GmbH offiziell. 

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst

  • Eine GmbH ist eine Firma mit beschränkter Haftung.
  • Sie können die GmbH alleine oder mit anderen gründen.
  • Sie dürfen die GmbH für jeden erlaubten Zweck gründen.
  • Sie müssen die Regeln des GmbH-Gesetzes beachten.
  • Die Haftung ist auf das Geld beschränkt, das Sie in die GmbH einbringen.

Erklärung wichtiger Begriffe

  • Gesellschaft: Eine Gruppe von Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, meist ein Unternehmen.
  • Haftung: Die Pflicht, für Schulden oder Schäden aufzukommen.
  • Beschränkt: Es gibt eine Grenze, zum Beispiel beim Geld.
  • Gesetzlich zulässiger Zweck: Alles, was das Gesetz erlaubt. Verbotene Dinge sind ausgeschlossen.
  • Errichten: Eine Firma gründen und offiziell anmelden.
  • Person: Das kann eine einzelne Person oder eine Gruppe sein.
  • Gesellschaftsvertrag/Satzung: Die schriftlichen Regeln für die GmbH.

Was ist noch wichtig?

Das GmbH-Gesetz enthält viele weitere Regeln. Es gibt Vorschriften für das Startkapital, die Geschäftsführung und die Anmeldung beim Handelsregister. Sie brauchen meist einen Notar für die Gründung. Ein Notar ist ein Amtsperson, die wichtige Verträge beglaubigt. 

Was sollten Sie jetzt tun?

Die Gründung einer GmbH ist ein wichtiger Schritt. Es gibt viele Regeln zu beachten. Sie sollten sich gut beraten lassen. Für eine sichere und rechtlich korrekte Gründung wenden Sie sich am besten an Fachleute.

Kontaktieren Sie die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Gründung Ihrer GmbH.

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