
§ 13 GmbHG ist eine Vorschrift aus dem Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dieses Gesetz regelt die GmbH. Die GmbH ist eine beliebte Unternehmensform in Deutschland. Sie wird oft von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt.
In § 13 GmbHG steht, dass die GmbH eine eigene juristische Person ist. Das bedeutet: Die GmbH ist wie eine eigene Person vor dem Gesetz. Sie kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Die GmbH ist von den Personen, die sie gegründet haben, getrennt. Diese Personen nennt man Gesellschafter.
Außerdem steht in § 13 GmbHG, dass nur das Vermögen der GmbH für die Schulden der GmbH haftet. Das Vermögen ist alles, was der GmbH gehört: Geld, Maschinen, Waren und so weiter. Die Gesellschafter müssen nicht mit ihrem eigenen Geld für die Schulden der GmbH bezahlen. Das nennt man „beschränkte Haftung“
Beschränkte Haftung heißt: Die Gesellschafter einer GmbH müssen nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GmbH einstehen. Wenn die GmbH pleitegeht, verlieren die Gesellschafter höchstens das Geld, das sie in die GmbH gesteckt haben. Ihr eigenes Haus, ihr Auto oder ihr Sparbuch sind sicher. Nur das Geld und die Sachen, die der GmbH gehören, können für die Schulden verwendet werden
Die beschränkte Haftung soll Menschen dazu ermutigen, Unternehmen zu gründen. Sie müssen keine Angst haben, dass sie alles verlieren, wenn das Unternehmen scheitert. Das macht die GmbH zu einer beliebten Rechtsform.
Ja, es gibt Ausnahmen. Die wichtigste Ausnahme ist der sogenannte „existenzvernichtende Eingriff“. Das ist ein schwieriges Wort. Es bedeutet: Wenn ein Gesellschafter der GmbH absichtlich Geld oder Sachen wegnimmt, die die GmbH braucht, um ihre Schulden zu bezahlen, kann er doch mit seinem eigenen Geld haften. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter heimlich Geld aus der GmbH nimmt und die GmbH dadurch nicht mehr zahlen kann. Dann kann ein Gericht entscheiden, dass der Gesellschafter für die Schulden der GmbH zahlen muss
Das Gesellschaftsvermögen ist alles, was der GmbH gehört. Dazu zählen das Geld auf dem Konto, Maschinen, Fahrzeuge, Waren und andere Dinge. Dieses Vermögen ist von dem Vermögen der Gesellschafter getrennt. Die Gesellschafter dürfen nicht einfach Geld oder Sachen aus der GmbH nehmen. Das Vermögen der GmbH ist für die Bezahlung der Schulden der GmbH bestimmt
Ein Gesellschafter ist eine Person, die Anteile an der GmbH besitzt. Sie hat Geld oder Sachen in die GmbH eingebracht. Dafür bekommt sie Anteile. Die Gesellschafter entscheiden gemeinsam über wichtige Dinge in der GmbH. Sie wählen zum Beispiel den Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer ist die Person, die die GmbH nach außen vertritt. Er unterschreibt Verträge und leitet das Unternehmen im Alltag. Der Geschäftsführer kann auch ein Gesellschafter sein, muss es aber nicht.
Eine juristische Person ist eine Organisation, die wie eine Person Rechte und Pflichten hat. Sie kann Verträge abschließen, Eigentum haben und vor Gericht gehen. Die GmbH ist eine juristische Person. Das unterscheidet sie von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
Die Trennung sorgt dafür, dass die GmbH selbstständig handeln kann. Sie schützt die Gesellschafter davor, mit ihrem eigenen Geld für die Schulden der GmbH zu haften. Gleichzeitig schützt sie aber auch die Gläubiger der GmbH. Die Gläubiger sind die Menschen oder Firmen, denen die GmbH Geld schuldet. Sie können sicher sein, dass das Vermögen der GmbH für die Bezahlung der Schulden verwendet wird
Wenn ein Gesellschafter der GmbH Geld oder Sachen wegnimmt, die für die Bezahlung der Schulden gebraucht werden, kann er persönlich haften. Das bedeutet: Er muss mit seinem eigenen Geld für die Schulden der GmbH bezahlen. Das nennt man „Durchgriffshaftung“ oder „Haftungsdurchgriff“
Die Satzung ist das Grundgesetz der GmbH. In der Satzung steht, wie die GmbH organisiert ist. Sie regelt zum Beispiel, wie viele Gesellschafter es gibt, wie Entscheidungen getroffen werden und wie Gewinne verteilt werden.
Ein Gläubiger ist jemand, dem die GmbH Geld schuldet. Das kann eine Bank, ein Lieferant oder ein Mitarbeiter sein.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer GmbH haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Sie erhalten dort professionelle Hilfe.
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