Was ist der Unterschied zwischen einem Nießbrauch und einem Wohnungsrecht?
Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnungsrecht liegt in den gewährten Rechten, Pflichten und der Übertragbarkeit:
– Nießbrauch:
Gewährt das volle Nutzungsrecht an einer Sache.
Der Nießbraucher kann alle Nutzungen aus der Sache ziehen, einschließlich der Möglichkeit, die Sache zu vermieten und Mieteinnahmen zu erzielen
– Wohnungsrecht:
Beschränkt sich auf das Recht, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil zu bewohnen.
Es erlaubt nicht die Vermietung oder anderweitige Nutzung zur Erzielung von Einnahmen
– Nießbraucher:
Muss die Sache in ihrem Bestand erhalten, hat Versicherungspflichten und muss öffentliche Lasten wie Steuern tragen
– Wohnungsrechtsinhaber:
Hat lediglich die Pflicht zur Unterhaltung der genutzten Räume, jedoch keine Versicherungspflicht oder Pflicht zur Tragung öffentlicher Lasten
– Nießbrauch:
Kann einem anderen überlassen werden und ist pfändbar
– Wohnungsrecht:
Ist grundsätzlich nicht übertragbar und nicht pfändbar, es sei denn, der Eigentümer gestattet die Ausübung durch einen Dritten
– Ein Nießbrauch kann im Grundbuch eingetragen werden, ebenso wie ein Wohnungsrecht, wobei beide Rechte auch gleichzeitig für denselben Berechtigten bestehen können, was jedoch in der Praxis selten ist
Zusammengefasst bietet der Nießbrauch umfassendere Rechte und Pflichten als das Wohnungsrecht, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung und die rechtlichen Verpflichtungen.