Was ist die Klage auf Unterlassung und Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen?
In einer Welt voller Nachrichten und sozialer Medien verbreiten sich Informationen rasend schnell. Leider sind diese Informationen nicht immer wahr. Wenn jemand über Sie unwahre Dinge behauptet, verletzt das Ihr Persönlichkeitsrecht. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Das Gesetz gibt Ihnen Werkzeuge an die Hand, um sich zu wehren. Die wichtigsten Mittel sind die Klage auf Unterlassung und die Klage auf Widerruf.
Bevor wir über die Klage sprechen, müssen wir den Begriff klären. Eine Tatsache ist etwas, das man beweisen kann. Man kann objektiv prüfen, ob die Aussage stimmt oder nicht. Sagt jemand: „Herr Müller hat gestern ein Auto gestohlen“, ist das eine Tatsachenbehauptung. Entweder Herr Müller hat das Auto gestohlen oder er hat es nicht getan.
Das Gegenteil davon ist die Meinungsäußerung. Eine Meinung ist ein persönliches Urteil. Sagt jemand: „Ich finde Herrn Müller unsympathisch“, ist das eine Meinung. Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit sehr stark geschützt. Unwahre Tatsachen sind hingegen nicht geschützt. Niemand darf einfach Lügen über Sie verbreiten.
Der Unterlassungsanspruch ist in die Zukunft gerichtet. Er soll verhindern, dass eine unwahre Aussage erneut getätigt wird.
Sie können Unterlassung verlangen, wenn eine unwahre Tatsache bereits behauptet wurde. Es muss die Gefahr bestehen, dass die Person die Lüge wiederholt. Juristen nennen das die Wiederholungsgefahr. Wenn jemand einmal gelogen hat, vermutet das Gericht, dass er es wieder tun wird.
In seltenen Fällen können Sie auch klagen, bevor die Lüge zum ersten Mal ausgesprochen wird. Das nennt man Erstbegehungsgefahr. Hierfür müssen Sie aber sehr konkrete Hinweise haben, dass die Verleumdung kurz bevorsteht.
Das Ziel ist ein Verbot durch das Gericht. Das Gericht untersagt dem Gegner bei Strafe, die Behauptung weiter zu verbreiten. Hält sich der Gegner nicht daran, droht ihm ein hohes Ordnungsgeld. In extremen Fällen ist sogar Ordnungshaft möglich. So sorgt der Staat dafür, dass Ihr guter Ruf für die Zukunft geschützt bleibt.
Während die Unterlassung in die Zukunft blickt, kümmert sich der Widerruf um die Vergangenheit. Eine unwahre Behauptung hinterlässt Spuren. Menschen haben die Lüge vielleicht schon gelesen oder gehört. Die Unterlassung allein löscht diese falsche Information nicht aus den Köpfen der Leute.
Widerruf bedeutet, dass der Lügner seine Aussage öffentlich zurücknehmen muss. Er muss sagen: „Meine Behauptung war falsch.“ Das ist für den Betroffenen oft sehr wichtig für die eigene Ehre. Der Widerruf muss in der Regel auf die gleiche Weise erfolgen wie die ursprüngliche Lüge. Wurde die Lüge in einer Zeitung auf Seite eins gedruckt? Dann muss auch der Widerruf an einer prominenten Stelle erscheinen.
Ein Widerruf ist eine starke Belastung für die Meinungsfreiheit des Gegners. Deshalb gibt es hohe Hürden. Die Behauptung muss unwahr sein. Zudem muss sie Ihr Persönlichkeitsrecht erheblich beeinträchtigen. Wenn es nur um eine belanglose Kleinigkeit geht, gewährt das Gericht oft keinen Widerruf. Es muss eine spürbare Fortwirkung der Lüge vorliegen. Das bedeutet, dass der schlechte Ruf auch jetzt noch an Ihnen haftet.
Ein Rechtsstreit beginnt meistens nicht sofort bei Gericht. Das wäre teuer und zeitaufwendig.
Zuerst schickt man dem Gegner eine Abmahnung. Das ist ein Brief, in dem man die Lüge genau benennt. Man fordert den Gegner auf, die Aussage zu unterlassen. Der Gegner soll eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Das ist ein Vertrag. Darin verspricht er, die Lüge nie wieder zu verbreiten. Wenn er es doch tut, muss er eine hohe Strafe an Sie zahlen.
Manchmal muss es sehr schnell gehen. Im Internet verbreiten sich Lügen in Sekunden. Ein normales Gerichtsverfahren dauert viele Monate. Deshalb gibt es den Eilrechtsschutz. Man beantragt eine einstweilige Verfügung. Das Gericht entscheidet dann oft innerhalb weniger Tage. So kann man den Schaden schnell begrenzen.
Wenn die Abmahnung und der Eilentscheid nicht helfen, kommt es zur Klage. Das ist das Hauptsacheverfahren. Hier prüft das Gericht ganz genau alle Beweise. Zeugen werden gehört und Dokumente gelesen. Am Ende steht ein Urteil. Dieses Urteil ist endgültig und regelt die Situation dauerhaft.
Das Presserecht und das Äußerungsrecht sind sehr kompliziert. Oft ist die Grenze zwischen Meinung und Tatsache schwer zu ziehen. Ein kleiner Fehler in der Formulierung der Klage kann dazu führen, dass man verliert. Zudem gibt es kurze Fristen, die man einhalten muss. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch auf ein Eilverfahren.
Ein Anwalt hilft Ihnen, die Beweise zu sichern. Er erstellt Bildschirmfotos (Screenshots) oder sichert Zeugenaussagen. Er formuliert die Abmahnung so rechtssicher, dass der Gegner keine Schlupflöcher findet. Ihr Ruf ist ein wertvolles Gut. Schützen Sie diesen Ruf mit professioneller Unterstützung.
Wenn Sie sich gegen unwahre Behauptungen wehren möchten oder Beratung in diesem Bereich benötigen, sollten Sie handeln. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie kompetente Unterstützung für Ihr Recht.
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