Was ist ein Erbvertrag?
Werte Leserinnen und Leser,
als Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich heute ein wichtiges Thema beleuchten, das viele von uns betrifft, aber oft missverstanden wird: den Erbvertrag. Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihren Nachlass so regeln können, dass alles in Ihrem Sinne verläuft und Ihre Lieben abgesichert sind. Der Erbvertrag ist eine Möglichkeit, die Ihnen dabei eine besondere Sicherheit bietet.
Stellen Sie sich den Erbvertrag wie eine verbindliche Abmachung vor, die Sie zu Lebzeiten treffen. Es ist im Grunde ein Vertrag, in dem Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod Ihr Erbe wird oder welche Personen bestimmte Dinge (ein Vermächtnis) aus Ihrem Nachlass erhalten sollen. Der große Unterschied zu einem normalen Testament ist: Ein Erbvertrag ist bindend. Das bedeutet, Sie können Ihre darin getroffenen Verfügungen nicht einfach einseitig ändern oder widerrufen, wie es bei einem gewöhnlichen Testament der Fall wäre.
Die Bindungswirkung ist der Kern des Erbvertrags und bietet entscheidende Vorteile:
Im Erbvertrag können Sie unter anderem festlegen:
Wichtig ist, dass ein Erbvertrag immer mindestens eine bindende Verfügung – also eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis, eine Auflage oder die Rechtswahl – enthalten muss. Daneben können aber auch andere, nicht bindende Anordnungen getroffen werden. Es ist sogar möglich, einen Erbvertrag mit einem Ehevertrag zu verbinden.
Der Erbvertrag hat eine Besonderheit: Er ist gleichzeitig ein Vertrag (den Sie mit einer anderen Person schließen) und eine Verfügung von Todes wegen (eine Regelung für den Todesfall). Diese sogenannte „Doppelnatur“ macht ihn zu einem einzigartigen Instrument im Erbrecht.
Die Gestaltung eines Erbvertrags ist eine komplexe Angelegenheit, die sorgfältige Planung und juristisches Fachwissen erfordert. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen präzise umgesetzt werden und der Vertrag rechtlich wasserdicht ist.
Gerne stehe ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau zur Seite, um Sie in dieser wichtigen Frage umfassend zu beraten und den für Sie passenden Erbvertrag zu entwerfen. Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau