Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung im Wohnungseigentumsrecht?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im deutschen Wohnungseigentumsrecht.
Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder sonstige Räume in einem Gebäude baulich so abgeschlossen sind, dass sie rechtlich als eigenständige Einheit betrachtet werden können.
Diese rechtliche Eigenständigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass die Wohnung oder die Räume als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden können.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Zuständige Behörde:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt.
Verfahren zur Erteilung:
Der Eigentümer des Gebäudes oder der zukünftige Wohnungseigentümer kann bei der Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen.
Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Besichtigung des Gebäudes durch.
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen, wird die Bescheinigung ausgestellt.
Bedeutung der Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum.
Ohne diese Bescheinigung kann eine Wohnung nicht als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Sie ist somit eine zwingende Voraussetzung für den Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen.
Weitere Funktionen der Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Fazit:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument im Wohnungseigentumsrecht.
Sie bestätigt die räumliche Abgeschlossenheit einer Wohnung oder sonstiger Räume und ist die Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum.
Sie dient der Sicherung der Rechte der Wohnungseigentümer, der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und dem Schutz von Gläubigern.