Was ist eine Anhörungsrüge und wann kann man sie einlegen?

Juli 28, 2025
Was ist eine Anhörungsrüge und wann kann man sie einlegen?

Was ist eine Anhörungsrüge und wann kann man sie einlegen?

Bundesfinanzhof Beschluss vom 25. Mai 2023, IV S 10/23

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen Rechtsstreit verwickelt und das Gericht trifft eine Entscheidung, die Sie für falsch halten. Sie haben das Gefühl, dass das Gericht Ihre Argumente nicht richtig beachtet oder sogar übersehen hat. In solchen Fällen gibt es ein besonderes Rechtsmittel: die Anhörungsrüge.

Die Anhörungsrüge ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, also ein spezielles Mittel, das nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt. Sie dient dazu, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu korrigieren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein grundlegendes Recht, das in unserer Verfassung (Grundgesetz Artikel 103 Absatz 1) verankert ist. Er besagt, dass jeder, der von einer Gerichtsentscheidung betroffen ist, die Möglichkeit haben muss, seine Sicht der Dinge dem Gericht darzulegen und dass das Gericht diese Argumente auch zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen muss.

Wann ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss vom 25. Mai 2023 (IV S 10/23) noch einmal klargestellt, wann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt. Es reicht nicht aus, wenn das Gericht einfach eine andere Meinung hat als Sie. Das Gericht muss Ihre Argumente nicht übernehmen oder Ihnen in Ihrer Rechtsauffassung folgen. Eine Verletzung liegt erst dann vor, wenn:

Das Gericht Ihre Argumente überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat. Das bedeutet, es hat Ihre Schriftsätze oder mündlichen Ausführungen ignoriert.

Das Gericht Ihre Argumente bei seiner Entscheidung offensichtlich nicht in Betracht gezogen hat. Auch wenn es Ihre Argumente gelesen hat, müssen diese im Entscheidungsprozess eine Rolle gespielt haben.

Kurz gesagt:

Es geht darum, dass das Gericht sich mit dem Kern Ihrer entscheidungsrelevanten Ausführungen auseinandersetzt.

Der konkrete Fall: Die Klägerin gegen den Bundesfinanzhof

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin eine Anhörungsrüge gegen einen früheren Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. März 2023 eingelegt. Mit diesem früheren Beschluss hatte der BFH ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Antrag, den man stellt, um doch noch eine Revision (eine Überprüfung des Urteils durch ein höheres Gericht) zu erreichen, wenn diese vom Finanzgericht nicht zugelassen wurde.

Die Klägerin war der Meinung, dass der BFH in seinem früheren Beschluss ihre Argumente nicht ausreichend berücksichtigt hatte, insbesondere bezüglich der Frage, ob das Finanzgericht von bestimmten früheren Urteilen des BFH abgewichen sei. Sie rügte also eine sogenannte Divergenz (eine Abweichung von der Rechtsprechung).

Was ist eine Anhörungsrüge und wann kann man sie einlegen?

Warum die Anhörungsrüge abgewiesen wurde

Der BFH hat die Anhörungsrüge der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen. Das bedeutet, die Klägerin hatte keinen Erfolg.

Der BFH begründete seine Entscheidung damit, dass er die Argumente der Klägerin sehr wohl zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hatte:

Auseinandersetzung mit der gerügten Abweichung von früheren Urteilen: Die Klägerin hatte moniert, dass das Finanzgericht die Frage, ob bei der Prüfung von Vereinbarungen zwischen nahestehenden Personen eine Schriftform zwingend notwendig sei, anders beurteilt habe als frühere BFH-Urteile. Der BFH stellte jedoch klar, dass er in seinem vorherigen Beschluss darauf eingegangen sei und dargelegt habe, dass das Finanzgericht den richtigen rechtlichen Maßstab angewandt und die Klage nicht allein wegen fehlender Schriftform abgewiesen habe. Er hatte sich also sehr wohl mit dem Kern des Vorbringens der Klägerin beschäftigt.

Auseinandersetzung mit der gerügten Nichtbeachtung von Verfassungsgerichts-Rechtsprechung: Die Klägerin rügte auch eine Nichtbeachtung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auch hier verneinte der BFH eine Abweichung im Grundsätzlichen und stellte fest, dass die Vorinstanz die relevanten Grundsätze beachtet habe.

Der entscheidende Punkt: Keine inhaltliche Korrektur

Der BFH stellte klar, dass die Anhörungsrüge kein Mittel ist, um eine inhaltliche Korrektur einer Gerichtsentscheidung zu erreichen. Wenn man mit der Entscheidung des Gerichts schlicht nicht einverstanden ist, weil man sie für falsch hält, dann kann man dies nicht über eine Anhörungsrüge geltend machen. Die Anhörungsrüge ist ausschließlich dafür da, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu rügen – also wenn das Gericht Ihre Argumente ignoriert oder nicht berücksichtigt hat.

Die Kosten der Anhörungsrüge

Da die Anhörungsrüge der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen wurde, musste die Klägerin die Kosten des Verfahrens tragen. Für eine solche Anhörungsrüge wird eine Gebühr von 66 Euro erhoben.

Fazit für Laien

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs macht deutlich: Eine Anhörungsrüge ist ein scharfes Schwert, das nur in ganz bestimmten Fällen eingesetzt werden kann. Sie ist keine zweite Chance, um eine bereits getroffene Gerichtsentscheidung anzugreifen, nur weil man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. Es muss tatsächlich eine eklatante Verletzung des fundamentalen Rechts auf rechtliches Gehör vorliegen – das Gericht muss Ihre Argumente entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung offensichtlich nicht beachtet haben. Nur dann hat eine Anhörungsrüge Aussicht auf Erfolg.

RA und Notar Krau

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