Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?

Juli 9, 2024

Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?

Von RA und Notar Krau

Eine Auflassungsvormerkung im Kontext des deutschen Grundstücksrechts ist eine Sicherungsvormerkung, die im Grundbuch eingetragen wird,

um den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zu sichern.

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Immobilienrechts und spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf und Verkauf von Grundstücken.

Sie dient dem Schutz des Käufers und sichert seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung ab, noch bevor die endgültige Eintragung im Grundbuch erfolgt ist.

Rechtliche Grundlagen und Funktion

Die rechtliche Grundlage für die Auflassungsvormerkung findet sich in § 883 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Sie ist ein Sicherungsinstrument, das dem Käufer einer Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags, aber vor der endgültigen Eigentumsübertragung, eine Reihe von Vorteilen bietet.

Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?

Wirkung der Auflassungsvormerkung

Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch hat folgende wichtige Wirkungen:

  • Sicherung des Eigentumsanspruchs: Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegenüber dem Verkäufer und Dritten ab. Der Verkäufer kann das Grundstück nicht mehr anderweitig veräußern oder mit Belastungen (z.B. Hypotheken) belegen, die den Anspruch des Käufers gefährden könnten.
  • Schutz vor Insolvenz des Verkäufers: Sollte der Verkäufer zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Eigentumsübertragung insolvent werden, ist der Käufer durch die Auflassungsvormerkung geschützt. Seine Ansprüche auf das Grundstück haben Vorrang vor den Ansprüchen der Insolvenzgläubiger.
  • Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger: Die Auflassungsvormerkung wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Verkäufers. Sollte der Verkäufer das Grundstück beispielsweise vererben oder verschenken, ist der Käufer weiterhin durch die Auflassungsvormerkung geschützt.

Voraussetzungen für die Eintragung

Für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Einigung über die Eigentumsübertragung: Käufer und Verkäufer müssen sich in einem notariell beurkundeten Kaufvertrag über die Eigentumsübertragung an dem Grundstück geeinigt haben.
  • Antrag auf Eintragung: Der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung muss beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. In der Regel erfolgt dies durch den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat.
  • Eintragungsfähigkeit des Käufers: Der Käufer muss eintragungsfähig sein, d.h. er muss die rechtliche Fähigkeit besitzen, Eigentum an einem Grundstück zu erwerben.

Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?

Verfahren und Kosten

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt durch das Grundbuchamt.

Der Notar reicht den Antrag auf Eintragung zusammen mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag beim Grundbuchamt ein.

Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und trägt die Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs ein.

Für die Eintragung der Auflassungsvormerkung fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Grundstücks richten. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer.

Löschung der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch gelöscht, sobald die endgültige Eigentumsübertragung erfolgt ist. Dies geschieht durch die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs.

Bedeutung der Auflassungsvormerkung

Was ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch?

Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbares Instrument im deutschen Immobilienrecht.

Sie bietet dem Käufer einer Immobilie einen umfassenden Schutz und sichert seine Ansprüche auf Eigentumsübertragung ab.

Durch die Auflassungsvormerkung wird das Risiko minimiert, dass der Käufer sein Geld verliert oder das Grundstück nicht erhält.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Die Auflassungsvormerkung ist eine wichtige rechtliche Sicherung für den Käufer einer Immobilie.

Sie schützt ihn vor den Risiken, die zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der endgültigen Eigentumsübertragung bestehen.

Durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegenüber dem Verkäufer und Dritten abgesichert.



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