Was ist eine Bauträgervollmacht?
Von RA und Notar Krau
Eine Bauträgervollmacht ist eine Vollmacht, die üblicherweise von Käufern eines noch zu errichtenden oder fertiggestellten Objekts an den Bauträger erteilt wird.
Diese Vollmacht ermächtigt den Bauträger, im Namen der Käufer bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen, insbesondere solche, die mit der Errichtung und dem Verkauf des Bauvorhabens in Zusammenhang stehen.
Die Bauträgervollmacht kann beispielsweise die Festlegung oder Änderung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung umfassen
Die Bauträgervollmacht ist im Außenverhältnis meist unbeschränkt, kann jedoch im Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten Beschränkungen unterliegen.
Diese Beschränkungen sollen den Erwerber davor schützen, dass der Bauträger die Vollmacht in einer Weise nutzt, die den Interessen des Erwerbers zuwiderläuft
Ein wichtiger Grund für den Widerruf einer Bauträgervollmacht kann vorliegen, wenn der Bauträger die Vollmacht in einer Weise nutzt, die den Beschränkungen im Innenverhältnis widerspricht, selbst wenn die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglichen würde
Das Grundbuchamt hat bei der Eintragung von auf Vollmachten gestützten Änderungen nur zu prüfen, ob die Vollmacht offensichtlich unwirksam ist.
Bloße Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht genügen nicht, um die Beurkundung oder den Vollzug abzulehnen
Zusammengefasst ermöglicht die Bauträgervollmacht dem Bauträger, im Namen der Erwerber rechtliche Handlungen vorzunehmen, die für die Durchführung und Abwicklung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Sie ist in der Regel im Außenverhältnis unbeschränkt, kann aber im Innenverhältnis Beschränkungen unterliegen, deren Überschreitung einen wichtigen Grund für den Widerruf darstellen kann.