Was ist eine Druckkündigung?
Von RA und Notar Krau
Eine Druckkündigung im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, die aufgrund von Druck durch Dritte auf den Arbeitgeber ausgesprochen wird.
Es wird zwischen echter und unechter Druckkündigung unterschieden:
Echte Druckkündigung:
Hier fordern Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers.
Eine echte Druckkündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber sich zunächst schützend vor den Arbeitnehmer gestellt hat und alles Zumutbare unternommen hat, um den Druck abzuwenden.
Nur wenn dies erfolglos bleibt und bei Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden für den Arbeitgeber zu befürchten sind, kann die Kündigung gerechtfertigt sein.
Die Kündigung muss das letzte Mittel sein, um die Schäden abzuwenden, und der Arbeitgeber darf nicht jedem Druck nachgeben
Unechte Druckkündigung:
Diese liegt vor, wenn die Kündigung primär wegen eines Fehlverhaltens oder eines personenbedingten Grundes ausgesprochen wird, aber zusätzlich der von Dritten ausgeübte Druck berücksichtigt wird.
In diesem Fall richtet sich die Kündigung nach den üblichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erkennt die Möglichkeit einer Druckkündigung grundsätzlich an, setzt aber hohe Anforderungen an ihre Zulässigkeit.
Der Arbeitgeber muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und darf nur dann eine Kündigung aussprechen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den durch den Druck drohenden wirtschaftlichen Schaden abzuwenden
In der Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten zur Einordnung der echten Druckkündigung.
Einige sehen sie als betriebsbedingte Kündigung an, wenn dem Arbeitgeber anderenfalls schwere wirtschaftliche Schäden drohen
Andere lehnen die echte Druckkündigung gänzlich ab, da kein Kündigungsgrund vorliege, wenn sich der Arbeitnehmer nichts hat zuschulden kommen lassen
Zusammenfassend ist eine Druckkündigung ein komplexes rechtliches Konstrukt, das nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist und bei dem die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden müssen.