Was ist eine Druckkündigung?
Eine Druckkündigung im Arbeitsrecht ist eine Kündigung, die aufgrund von Druck durch Dritte auf den Arbeitgeber ausgesprochen wird.
Es wird zwischen echter und unechter Druckkündigung unterschieden:
Echte Druckkündigung:
Hier fordern Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers.
Eine echte Druckkündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber sich zunächst schützend vor den Arbeitnehmer gestellt hat und alles Zumutbare unternommen hat, um den Druck abzuwenden.
Nur wenn dies erfolglos bleibt und bei Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden für den Arbeitgeber zu befürchten sind, kann die Kündigung gerechtfertigt sein.
Die Kündigung muss das letzte Mittel sein, um die Schäden abzuwenden, und der Arbeitgeber darf nicht jedem Druck nachgeben
Unechte Druckkündigung:
Diese liegt vor, wenn die Kündigung primär wegen eines Fehlverhaltens oder eines personenbedingten Grundes ausgesprochen wird, aber zusätzlich der von Dritten ausgeübte Druck berücksichtigt wird.
In diesem Fall richtet sich die Kündigung nach den üblichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erkennt die Möglichkeit einer Druckkündigung grundsätzlich an, setzt aber hohe Anforderungen an ihre Zulässigkeit.
Der Arbeitgeber muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und darf nur dann eine Kündigung aussprechen,
wenn keine andere Möglichkeit besteht, den durch den Druck drohenden wirtschaftlichen Schaden abzuwenden
In der Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten zur Einordnung der echten Druckkündigung.
Einige sehen sie als betriebsbedingte Kündigung an, wenn dem Arbeitgeber anderenfalls schwere wirtschaftliche Schäden drohen
Andere lehnen die echte Druckkündigung gänzlich ab, da kein Kündigungsgrund vorliege, wenn sich der Arbeitnehmer nichts hat zuschulden kommen lassen
Zusammenfassend ist eine Druckkündigung ein komplexes rechtliches Konstrukt, das nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist und bei dem die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden müssen.
Die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichts (BAG), hat dazu einige wichtige Grundsätze herausgearbeitet:
1. Arten der Druckkündigung:
2. Anforderungen an die echte Druckkündigung:
3. Sozialrechtfertigung:
4. Beweislast:
5. Rechtsfolgen:
Wichtige Urteile:
Fazit:
Die Druckkündigung ist ein komplexer Sachverhalt im Arbeitsrecht.
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Sozialrechtfertigung einer solchen Kündigung.
Arbeitgeber sollten sich daher vor Ausspruch einer Druckkündigung unbedingt rechtlich beraten lassen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen