Was ist eine gemeinnützige Stiftung?
Eine gemeinnützige Stiftung ist im Grunde ein zweckgebundenes, dauerhaftes Vermögen, das ein Mensch oder ein Unternehmen (der Stifter) für einen guten, gesellschaftlichen Zweck – das Gemeinwohl – bereitstellt. Man könnte es sich wie einen „Topf“ mit Geld und Werten vorstellen, dessen Inhalt für einen bestimmten, im Voraus festgelegten Zweck verwendet werden muss.
Stellen Sie sich vor, jemand möchte sich dauerhaft und über das eigene Leben hinaus für den Umweltschutz, die Bildung oder die Wissenschaft engagieren. Anstatt nur einmalig zu spenden, gründet diese Person eine Stiftung.
Der Stifter widmet einen Teil seines Vermögens (das Stiftungskapital oder Grundstockvermögen) unwiderruflich diesem Zweck. Das bedeutet: Er gibt das Geld ab und bekommt es nicht zurück.
Das Besondere an der Stiftung ist ihre Dauerhaftigkeit. Das ursprüngliche Stiftungskapital muss in der Regel erhalten bleiben und wird sicher angelegt. Nur die Erträge (Zinsen, Mieten, Dividenden) sowie zusätzliche Spenden werden für die eigentliche Arbeit der Stiftung verwendet. Dies stellt sicher, dass die Stiftung theoretisch „auf ewig“ existieren und ihren Zweck erfüllen kann.
Der Stifter legt in der Stiftungssatzung genau fest, welchen Zweck die Stiftung verfolgen soll (z.B. „Förderung junger Künstler in Region X“) und wie sie diesen Zweck verwirklichen soll (z.B. durch Stipendien, Wettbewerbe oder eigene Ausstellungen). Die Stiftung muss sich streng an diese Vorgaben halten.
Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird (und von großen steuerlichen Vorteilen profitiert), muss sie strengen Kriterien genügen, die in der deutschen Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Die wichtigsten Prinzipien sind:
Das ist das Herzstück. Die Stiftung darf nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen oder die der Stifter oder eines begrenzten Personenkreises verfolgen (anders als z.B. eine privatnützige Familienstiftung). Die Mittel müssen der Allgemeinheit zugutekommen. Weder der Stifter noch die Organe der Stiftung dürfen durch unangemessen hohe Vergütungen oder verbotene Zuwendungen persönlich bereichert werden.
Die Stiftung darf nur die in ihrer Satzung festgelegten, steuerbegünstigten Zwecke verfolgen. Geld für andere Dinge auszugeben, ist nicht erlaubt.
Der Zweck muss direkt verfolgt werden. Das heißt, die Stiftung muss ihre Projekte in der Regel selbst durchführen (operative Stiftung) oder die Mittel an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Organisationen weitergeben (Förderstiftung).
Typische gemeinnützige Zwecke sind die Förderung von:
Wissenschaft und Forschung
Bildung und Erziehung
Kunst und Kultur
Umwelt- und Naturschutz
Mildtätige Zwecke (Unterstützung hilfsbedürftiger Personen)
Bürgerschaftlichem Engagement
Da eine Stiftung ein hohes Maß an Vertrauen und oft großes Vermögen verwaltet, wird sie streng kontrolliert:
Jedes Bundesland hat eine staatliche Stiftungsaufsicht (meist eine Behörde oder ein Ministerium). Diese prüft bei der Gründung die Satzung und genehmigt die Stiftung. Sie stellt auch sicher, dass die Stiftungsorgane (meist der Vorstand oder Stiftungsrat) sich jederzeit an den Stifterwillen und die Gesetze halten.
Das Finanzamt kontrolliert, ob die Stiftung tatsächlich gemeinnützig arbeitet und damit die steuerlichen Begünstigungen zu Recht in Anspruch nimmt. Dies geschieht durch jährliche Berichte und die Prüfung der satzungsmäßigen Mittelverwendung.
Gemeinnützige Stiftungen sind daher keine „Steuersparmodelle“, bei denen der Stifter oder Dritte das Vermögen zurückbekommen oder persönlich daraus Nutzen ziehen können. Sie sind ein Instrument, um Vermögen dauerhaft und verbindlich für das Gemeinwohl einzusetzen und damit einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Sie ergänzen oft staatliches Handeln und können neue, unabhängige Impulse in die Gesellschaft tragen.