Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Juli 9, 2024

Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Von RA und Notar Krau

Eine Zwangssicherungshypothek ist eine Form der Sicherungshypothek, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eingetragen wird.

Sie dient dazu, eine titulierte Forderung gegen den Schuldner abzusichern und wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen.

Mit der Eintragung entsteht die Hypothek, und das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung.

Die Zwangssicherungshypothek ist in § 867 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt

Die Zwangssicherungshypothek kann neben anderen Vollstreckungsmaßnahmen wie der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung angeordnet und durchgeführt werden

Sie dient als Sicherung des Gläubigers für den Fall einer freihändigen Veräußerung des Miteigentumsanteils

durch den Schuldner und kann auch für die Sicherung von Hausgeldansprüchen in der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant sein

Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Im Falle einer Zwangsversteigerung bleibt eine bestehen bleibende Zwangssicherungshypothek nach § 91 Abs. 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) bestehen,

sofern sie bei der Festsetzung des geringsten Gebotes berücksichtigt wurde und nicht durch Zahlung zu decken ist

Soweit die Privilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG eingreift, fehlt für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek das Rechtsschutzbedürfnis

Im Wesentlichen bedeutet das:

  • Ein Gläubiger (z.B. eine Bank, die einen Kredit vergeben hat) kann beantragen, dass eine Zwangshypothek auf ein Grundstück des Schuldners eingetragen wird, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Die Zwangshypothek wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem Gläubiger das Recht, das Grundstück zwangsversteigern zu lassen, falls der Schuldner seine Schulden nicht begleicht.
  • Durch die Zwangsversteigerung kann der Gläubiger aus dem Erlös der Versteigerung seine Forderung befriedigen.

Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Wichtige Punkte zur Zwangssicherungshypothek:

  • Antrag: Die Eintragung einer Zwangshypothek muss vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
  • Titel: Der Gläubiger benötigt einen Vollstreckungstitel (z.B. ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid), der seine Forderung gegen den Schuldner belegt.
  • Rang: Die Zwangshypothek wird im Grundbuch mit einem bestimmten Rang eingetragen. Der Rang bestimmt die Reihenfolge, in der die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung aus dem Erlös befriedigt werden.
  • Wirkung: Die Zwangshypothek wirkt gegenüber dem Schuldner und allen nachfolgenden Erwerbern des Grundstücks.
  • Löschung: Die Zwangshypothek wird aus dem Grundbuch gelöscht, sobald die zugrunde liegende Forderung beglichen ist.

Beispiel:

Stell dir vor, jemand nimmt einen Kredit bei einer Bank auf und kann die Raten nicht mehr zahlen.

Die Bank hat dann die Möglichkeit, eine Zwangshypothek auf das Haus des Schuldners eintragen zu lassen.

Zahlt der Schuldner den Kredit nicht zurück, kann die Bank die Zwangsversteigerung des Hauses beantragen und sich aus dem Erlös die Schulden zurückholen.

Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Zwangssicherungshypothek vs. „normale“ Hypothek:

  • Eine „normale“ Hypothek wird freiwillig vom Eigentümer des Grundstücks bestellt, z.B. um einen Kredit zu erhalten.
  • Eine Zwangssicherungshypothek wird gegen den Willen des Eigentümers auf Antrag des Gläubigers eingetragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zwangssicherungshypothek ein wichtiges Instrument für Gläubiger ist, um ihre Forderungen zu sichern.

Sie dient dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren und dem Gläubiger im Ernstfall die Möglichkeit zu geben, seine Forderung durchzusetzen.

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