Was ist eine Zwangssicherungshypothek?
Von RA und Notar Krau
Eine Zwangssicherungshypothek ist eine Form der Sicherungshypothek, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eingetragen wird.
Sie dient dazu, eine titulierte Forderung gegen den Schuldner abzusichern und wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen.
Mit der Eintragung entsteht die Hypothek, und das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung.
Die Zwangssicherungshypothek ist in § 867 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt
Die Zwangssicherungshypothek kann neben anderen Vollstreckungsmaßnahmen wie der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung angeordnet und durchgeführt werden
Sie dient als Sicherung des Gläubigers für den Fall einer freihändigen Veräußerung des Miteigentumsanteils
durch den Schuldner und kann auch für die Sicherung von Hausgeldansprüchen in der Wohnungseigentümergemeinschaft relevant sein
Im Falle einer Zwangsversteigerung bleibt eine bestehen bleibende Zwangssicherungshypothek nach § 91 Abs. 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) bestehen,
sofern sie bei der Festsetzung des geringsten Gebotes berücksichtigt wurde und nicht durch Zahlung zu decken ist
Soweit die Privilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG eingreift, fehlt für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek das Rechtsschutzbedürfnis
Im Wesentlichen bedeutet das:
Wichtige Punkte zur Zwangssicherungshypothek:
Beispiel:
Stell dir vor, jemand nimmt einen Kredit bei einer Bank auf und kann die Raten nicht mehr zahlen.
Die Bank hat dann die Möglichkeit, eine Zwangshypothek auf das Haus des Schuldners eintragen zu lassen.
Zahlt der Schuldner den Kredit nicht zurück, kann die Bank die Zwangsversteigerung des Hauses beantragen und sich aus dem Erlös die Schulden zurückholen.
Zwangssicherungshypothek vs. „normale“ Hypothek:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zwangssicherungshypothek ein wichtiges Instrument für Gläubiger ist, um ihre Forderungen zu sichern.
Sie dient dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren und dem Gläubiger im Ernstfall die Möglichkeit zu geben, seine Forderung durchzusetzen.