
Was ist nach dem Grundsatz Equal Pay zu beachten?
RA und Notar Krau
Der Grundsatz des Equal Pay, also der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, ist ein fundamentaler Bestandteil des Arbeitsrechts und zielt darauf ab, Diskriminierungen, insbesondere aufgrund des Geschlechts, zu verhindern. Dieser Grundsatz ist sowohl im europäischen als auch im nationalen Recht verankert.
1. Europäische Rechtsgrundlagen: Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit ist in Art. 119 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) und Art. 141 des EG-Vertrags festgelegt. Diese Bestimmungen verbieten nicht nur direkte Diskriminierungen, sondern auch indirekte Diskriminierungen, die sich nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen
2. Nationale Umsetzung: In Deutschland wird der Grundsatz des Equal Pay durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) unterstützt, das das Ziel verfolgt, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Es beinhaltet unter anderem einen individuellen Auskunftsanspruch über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt
3. Anwendung und Herausforderungen: Der Grundsatz des Equal Pay gilt nicht nur für die gleiche Arbeit, sondern auch für gleichwertige Arbeit. Gleichwertige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer unter Berücksichtigung einer Gesamtheit von Faktoren als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass keine ungerechtfertigten Unterschiede in der Bezahlung bestehen. Unterschiedliche Berufsausbildungen oder spezifische Berufserfahrungen können zulässige Differenzierungsmerkmale sein, müssen jedoch im Prozess substantiiert vorgetragen werden
4. Rechtsprechung: Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass der bloße Umstand, dass ein männlicher Bewerber bei Vertragsschluss ein höheres Entgelt vereinbaren konnte, keine ausreichende Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung darstellt. Dies unterstreicht die Bedeutung des Antidiskriminierungsrechts über der Vertragsfreiheit
5. Entgelttransparenz: Ein zentrales Element zur Förderung von Equal Pay ist die Entgelttransparenz. Das EntgTranspG sieht vor, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch auf Auskunft über das durchschnittliche Bruttoentgelt haben, um Diskriminierungen aufzudecken
6. Diskriminierungsverbot: Das allgemeine Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkretisiert. Es stellt sicher, dass Teilzeitbeschäftigte nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden
Zusammenfassend ist der Grundsatz des Equal Pay ein komplexes rechtliches Konzept, das sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verankert ist und durch verschiedene Gesetze und Richtlinien unterstützt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich zu vergüten und Diskriminierungen zu vermeiden, wobei Transparenz und rechtliche Absicherung zentrale Rollen spielen.
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