Was macht ein Ergänzungspfleger?
Von RA und Notar Krau
Ein Ergänzungspfleger hat die Aufgabe, in bestimmten Teilbereichen der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen zu handeln, wenn die Eltern aufgrund eines Interessenkonflikts oder anderer Gründe ihre Pflichten nicht wahrnehmen können.
Konkrete Aufgaben können sein:
Allgemein:
Wichtig:
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfolgt nach §§ 1909 ff. BGB.