Was macht ein Ergänzungspfleger?

Juli 12, 2024

Was macht ein Ergänzungspfleger?

Von RA und Notar Krau

Ein Ergänzungspfleger hat die Aufgabe, in bestimmten Teilbereichen der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen zu handeln, wenn die Eltern aufgrund eines Interessenkonflikts oder anderer Gründe ihre Pflichten nicht wahrnehmen können.

Konkrete Aufgaben können sein:

  • Im Erbrecht:
    • Prüfung und Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft im Namen des Minderjährigen
    • Vertretung des Minderjährigen in der Erbengemeinschaft
    • Wahrnehmung der Rechte des Minderjährigen bei Erbauseinandersetzungen
  • Im Familienrecht:
    • Vertretung des Kindes in Verfahren, die seine elterliche Sorge betreffen, wenn ein Elternteil an dem Verfahren beteiligt ist und ein Interessenkonflikt besteht.
    • Vertretung des Kindes in Unterhalts- oder Umgangsrechtsverfahren, wenn ein Interessenkonflikt mit den Eltern vorliegt.
  • Im Strafrecht:
    • Vertretung des Kindes als Nebenkläger oder Zeugen, wenn ein Elternteil Beschuldigter im Verfahren ist.
    • Wahrnehmung der Interessen des Kindes im Jugendstrafverfahren, wenn ein Interessenkonflikt mit den Eltern besteht.

Was macht ein Ergänzungspfleger?

Allgemein:

  • Der Ergänzungspfleger handelt immer im besten Interesse des Kindes und trifft Entscheidungen, die dessen Wohl fördern.
  • Er hat eine Treuepflicht gegenüber dem Kind und muss dessen Interessen gegenüber anderen, auch den Eltern, wahren.
  • Er muss das Gericht regelmäßig über seine Tätigkeit informieren und Rechenschaft ablegen.

Wichtig:

  • Die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfolgt durch das Familiengericht.
  • Der Ergänzungspfleger erhält nur für den ihm übertragenen Aufgabenbereich die Vertretungsmacht, die ansonsten bei den Eltern liegt.
  • Die Eltern bleiben weiterhin für alle anderen Bereiche der elterlichen Sorge zuständig.

Die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfolgt nach §§ 1909 ff. BGB.

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