Was macht ein Wohnungseigentumsverwalter?

Juli 8, 2024

Was macht ein Wohnungseigentumsverwalter?

Von RA und Notar Krau

Der Wohnungseigentumsverwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben, die im Wesentlichen durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt sind.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft:

Der Verwalter ist verpflichtet, die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse umzusetzen, auch wenn diese fehlerhaft sein sollten.

Er hat jedoch kein allgemeines Recht, Beschlüsse auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen

.

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums:

Der Verwalter ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig.

Dazu zählen unter anderem die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, die Verwaltung der Finanzen der Gemeinschaft,

die Erstellung einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans sowie die Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlungen


.

Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung:

Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind

Was macht ein Wohnungseigentumsverwalter?


.

Vertretung der Gemeinschaft:

Der Verwalter vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsverkehr und kann im Namen der Gemeinschaft Verträge abschließen und andere rechtsgeschäftliche Handlungen vornehmen

.

Einschränkung oder Erweiterung der Befugnisse:

Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten des Verwalters durch Beschluss einschränken oder erweitern


.

Verwaltung der Finanzen:

Der Verwalter ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich,

was auch die Einziehung von Hausgeldern und die Bildung von Rücklagen umfasst

.

Technische Verwaltung:

Der Verwalter muss sich um die technische Verwaltung des Gebäudes kümmern, was insbesondere bei älteren Gebäuden einen zunehmenden Anteil der Verwaltungsarbeit ausmacht

.

Keine Übertragung des Amtes:

Der Verwalter kann sein Amt nicht ohne Mitwirkung der Wohnungseigentümer auf einen Dritten übertragen

.

Keine Fördermittelberatung:

Der Verwalter ist nicht dazu verpflichtet, die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu beraten,

da dies eine Form der Rechtsberatung darstellen würde, die ihm nicht erlaubt ist

.

Diese Aufgabenliste ist nicht abschließend, da die genauen Aufgaben und Befugnisse des Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden können.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge