Was muss der Notar bei Einschaltung eines Dolmetschers bei der Beurkundung beachten?

November 9, 2025

Was muss der Notar bei Einschaltung eines Dolmetschers bei der Beurkundung beachten?

Notwendigkeit des Dolmetschers

Der Notar muss immer einen Dolmetscher hinzuziehen, wenn ein Beteiligter nicht ausreichend Deutsch versteht. Das steht so im Gesetz, im Beurkundungsgesetz. Es ist die Pflicht des Notars, dies zu prüfen. Nur so ist sichergestellt, dass die Person den Inhalt und die rechtlichen Folgen des Vertrages versteht. Der Notar muss sich davon überzeugen, dass der Beteiligte wirklich alles versteht.


Auswahl des Dolmetschers

Wer darf dolmetschen?

  • Grundsätzlich darf jeder Neutrale dolmetschen.
  • Er muss aber die beiden Sprachen gut beherrschen.
  • Wichtig: Es dürfen keine befangenen Personen dolmetschen.
  • Befangen ist zum Beispiel ein Ehepartner oder ein enger Verwandter eines Beteiligten.
  • Auch ein im Vertrag begünstigter Mensch darf nicht dolmetschen.
  • Der Notar muss prüfen, ob solche Ausschließungsgründe vorliegen.

Vereidigung des Dolmetschers

  • Idealerweise nimmt der Notar einen allgemein vereidigten Dolmetscher.
  • Dieser hat schon einen Eid vor Gericht oder einer Behörde geleistet.
  • Ist der Dolmetscher nicht vereidigt, muss der Notar ihn selbst vereidigen.
  • Dabei schwört der Dolmetscher, gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu übersetzen.
  • Ausnahme: Alle Vertragspartner können auf diese Vereidigung verzichten.
  • Dieser Verzicht muss ausdrücklich erfolgen.

Was muss der Notar bei Einschaltung eines Dolmetschers bei der Beurkundung beachten?

Der Ablauf der Beurkundung

Vorlesen und Übersetzen

  • Die Urkunde wird immer in deutscher Sprache verfasst.
  • Der Notar muss die Urkunde vollständig vorlesen.
  • Nach jedem Absatz muss der Dolmetscher diesen sofort übersetzen.
  • Er muss den Text mündlich in die Fremdsprache übertragen.
  • Es muss eine genaue und vollständige Übersetzung sein.
  • Der Dolmetscher darf nichts weglassen oder verändern.
  • Er muss auch die rechtlichen Erklärungen und Belehrungen des Notars übersetzen.

Rolle des Notars

  • Der Notar muss überwachen, dass der Dolmetscher richtig übersetzt.
  • Er muss eingreifen, wenn er Fehler bemerkt.
  • Er muss sicherstellen, dass der Beteiligte die Tragweite des Geschäfts versteht.
  • Der Notar klärt den Sachverhalt und schlägt Alternativen vor, wenn jemand benachteiligt wird.
  • Der Dolmetscher hilft ihm dabei, diese Aufklärungspflicht zu erfüllen.

Was in die Urkunde gehört

  • Der Notar muss alle Fakten in der Urkunde festhalten (Niederschrift).
  • Er muss aufschreiben, dass ein Dolmetscher dabei war.
  • Der Name des Dolmetschers muss genannt werden.
  • Auch die Tatsache, dass er vereidigt wurde oder nicht, muss drinstehen.
  • Wenn auf die Vereidigung verzichtet wurde, muss auch das vermerkt werden.
  • Der Dolmetscher muss die Urkunde mit unterschreiben.
  • Mit seiner Unterschrift bestätigt er die richtige Übersetzung.

Folgen bei Fehlern

  • Wenn der Notar diese Regeln nicht beachtet, ist die Urkunde ungültig.
  • Der gesamte Vertrag oder das Testament wäre nichtig.
  • Das kann zu großen Problemen und hohen Kosten führen.
  • Der Notar muss sehr sorgfältig arbeiten, um das zu verhindern.
  • Die Hinzuziehung eines Dolmetschers dient dem Schutz des sprachunkundigen Beteiligten.
  • Es ist eine zentrale Vorschrift des Beurkundungsgesetzes.

Zusammenfassend: Der Notar muss einen neutralen und fähigen Dolmetscher hinzuziehen, ihn vereidigen (falls nötig) und sicherstellen, dass alles korrekt übersetzt wird. All diese Schritte müssen protokolliert und vom Dolmetscher mitunterschrieben werden. So wird die Gültigkeit der Urkunde gewährleistet.

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