Was muss der Notar bei Einschaltung eines Dolmetschers bei der Beurkundung beachten?
Der Notar muss immer einen Dolmetscher hinzuziehen, wenn ein Beteiligter nicht ausreichend Deutsch versteht. Das steht so im Gesetz, im Beurkundungsgesetz. Es ist die Pflicht des Notars, dies zu prüfen. Nur so ist sichergestellt, dass die Person den Inhalt und die rechtlichen Folgen des Vertrages versteht. Der Notar muss sich davon überzeugen, dass der Beteiligte wirklich alles versteht.
Zusammenfassend: Der Notar muss einen neutralen und fähigen Dolmetscher hinzuziehen, ihn vereidigen (falls nötig) und sicherstellen, dass alles korrekt übersetzt wird. All diese Schritte müssen protokolliert und vom Dolmetscher mitunterschrieben werden. So wird die Gültigkeit der Urkunde gewährleistet.