Was passiert bei der Kollision von Eigentumsvorbehalt mit dem Vermieterpfandrecht?
Diese Frage führt uns mitten in ein spannendes rechtliches Duell. Es ist ein Konflikt zwischen zwei Personen, die beide Sicherheit für ihr Geld wollen. Auf der einen Seite steht ein Verkäufer. Auf der anderen Seite steht ein Vermieter. In der Mitte steht ein Mieter, der Schulden hat.
Zuerst schauen wir uns die beiden Begriffe genau an.
Der Eigentumsvorbehalt ist eine Schutzmaßnahme für Verkäufer. Stellen Sie sich vor, ein Mieter kauft eine teure Maschine für seine Werkstatt. Er bezahlt sie aber in Raten. Der Verkäufer sagt nun: „Die Maschine gehört mir so lange, bis du den letzten Cent bezahlt hast.“ Das ist der Eigentumsvorbehalt. Der Käufer darf die Maschine zwar nutzen, aber er ist rechtlich noch nicht der Eigentümer. Der Verkäufer behält sich das Eigentum vor.
Das Vermieterpfandrecht ist ein Schutzrecht für Vermieter von Geschäftsräumen oder Wohnungen. Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, braucht der Vermieter eine Sicherheit. Das Gesetz sagt hier: Der Vermieter darf Dinge pfänden, die dem Mieter gehören und in die Mieträume gebracht wurden. Pfänden bedeutet, der Vermieter bekommt ein Recht an diesen Gegenständen. Er kann sie später verkaufen lassen, um mit dem Geld die offenen Mietkosten zu decken.
Die Kollision passiert in einem ganz bestimmten Moment. Der Mieter stellt die gekaufte Maschine in seine gemietete Werkstatt. Er bezahlt weder die Raten für die Maschine noch die Miete für die Werkstatt.
Nun greifen zwei Rechte nach derselben Maschine:
Die Antwort ist für den Vermieter meist enttäuschend. Das Gesetz ist hier sehr klar. Ein Vermieter kann nur Dinge pfänden, die im Eigentum des Mieters stehen. Das ist der entscheidende Punkt.
Da der Mieter die Maschine noch nicht voll bezahlt hat, gehört sie ihm noch nicht. Sie gehört noch dem Verkäufer. Weil sie dem Mieter nicht gehört, darf der Vermieter sie eigentlich nicht pfänden. In diesem Fall ist das Recht des Verkäufers (der Eigentumsvorbehalt) stärker als das Pfandrecht des Vermieters.
Der Verkäufer gewinnt also fast immer. Er kann die Maschine vom Vermieter herausverlangen. Er muss sie nicht zur Deckung der Mietschulden hergeben.
In manchen Rechtsgebieten kann man Dinge auch von jemandem erwerben, dem sie gar nicht gehören. Das nennt man „gutgläubigen Erwerb“. Man glaubt ehrlich, dass der Gegenüber der echte Besitzer ist.
Beim Vermieterpfandrecht funktioniert das aber nicht. Ein Vermieter kann kein Pfandrecht an Sachen erwerben, die dem Mieter nicht gehören. Selbst wenn der Vermieter fest davon überzeugt ist, dass dem Mieter alles im Laden gehört, schützt ihn das nicht. Das Eigentum des Verkäufers bleibt geschützt. Dies dient der Sicherheit im Handel. Verkäufer sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ware sicher ist, bis sie bezahlt wurde.
Es gibt jedoch ein Detail, das die Sache komplizierter macht. Man nennt es das Anwartschaftsrecht. Das ist ein schwieriges Wort für eine einfache Sache.
Der Mieter hat schon einige Raten bezahlt. Er hat also eine gesicherte Position. Er wird bald Eigentümer sein. Diese Position nennt man Anwartschaftsrecht. Es ist quasi ein „Eigentum im Werden“.
Der Vermieter kann dieses Anwartschaftsrecht tatsächlich pfänden. Was bedeutet das für die Praxis?
In der Praxis sieht der Ablauf meistens so aus: Der Mieter ist pleite. Der Verkäufer erfährt davon. Er tritt vom Kaufvertrag zurück, weil die Raten fehlen. Durch den Rücktritt erlischt auch das Anwartschaftsrecht des Mieters. Der Verkäufer holt seine Maschine einfach ab. Der Vermieter geht in diesem Moment leer aus. Er hat kein Recht, die Herausgabe der Maschine an den Verkäufer zu verhindern.
Das Vermieterpfandrecht ist also ein schwaches Schwert gegen den Eigentumsvorbehalt. Das Gesetz möchte den Warenverkehr schützen. Wer Ware liefert, soll nicht dafür bestraft werden, dass sein Kunde auch die Miete nicht zahlt.
Hier sind noch einmal die wichtigsten Begriffe kurz zusammengefasst:
Wenn Sie Vermieter sind, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Nur weil ein Mieter teure Geräte in den Laden stellt, sind diese keine sichere Bank für Ihre Miete. Viele Geschäftsausstattungen sind heute geleast oder unter Vorbehalt gekauft.
Wenn Sie Verkäufer sind, ist der Eigentumsvorbehalt Ihr bester Freund. Er schützt Sie davor, dass Ihre Ware in die Hände des Vermieters Ihres Kunden fällt. Sie müssen nur beweisen können, dass die Ware noch nicht voll bezahlt war. Ein sauberer schriftlicher Kaufvertrag mit einer Vorbehaltsklausel ist deshalb lebenswichtig.