Was passiert mit der Kaution beim Verkauf der Mietwohnung?
RA und Notar Krau
Beim Verkauf einer Mietwohnung bleibt die Kaution als Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Mieterpflichten bestehen.
Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein, einschließlich der Verpflichtungen aus der Kautionsvereinbarung.
Die Kaution dient weiterhin der Sicherung möglicher Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter
Im Falle eines Eigentümerwechsels ist der alte Vermieter verpflichtet, die Kaution an den neuen Eigentümer zu übertragen, sofern dies vertraglich so vereinbart wurde.
Dies kann beispielsweise durch die Einrichtung eines Sperrkontos erfolgen, auf das der alte Vermieter den Kautionsbetrag einzahlt, und das als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Mieterpflichten dient
Die Mietkaution kann auch nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden, wenn ein fortbestehendes Sicherungsbedürfnis besteht
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine Frist von 3 bis 6 Monaten zur Abrechnung der Kaution, abhängig von der Wahrscheinlichkeit von Ansprüchen gegen den Mieter
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaution bei einem Wohnraummietverhältnis vom Vermieter getrennt von seinem sonstigen Vermögen
bei einem Kreditinstitut anzulegen ist, und der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht am laufenden Mietzins hat, bis der Vermieter die entsprechende Anlage nachweist .
Bei einem Eigentümerwechsel durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung gelten besondere Regelungen,
wonach der Zwangsverwalter in die Rechte und Pflichten des Vermieters eintritt und für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich ist
Zusammenfassend bleibt die Kaution auch beim Verkauf der Mietwohnung als Sicherheit für den neuen Eigentümer bestehen
und muss entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.