Was passiert wenn der Arbeitgeber den medizinischen Dienst einschaltet?
Sie sind krank und Ihr Arbeitgeber glaubt, dass Sie vielleicht nicht wirklich arbeitsunfähig sind. In solchen Fällen kann Ihr Arbeitgeber den medizinischen Dienst einschalten. Was das bedeutet, wie das abläuft und was das für Sie heißt, erkläre ich Ihnen hier Schritt für Schritt in einfacher Sprache.
Der medizinische Dienst ist eine unabhängige Stelle. Er arbeitet für die gesetzlichen Krankenkassen. Seine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob jemand wirklich krank und arbeitsunfähig ist. Das heißt: Der medizinische Dienst ist eine Art Gutachter. Er schaut sich an, ob Sie tatsächlich nicht arbeiten können oder ob Zweifel an Ihrer Krankheit bestehen
Ihr Arbeitgeber darf den medizinischen Dienst nicht einfach so einschalten. Es muss einen Grund geben. Ein Grund kann sein, dass Sie oft am Montag oder Freitag krank sind. Oder Sie sind immer nur für kurze Zeit krank. Oder Ihr Arbeitgeber hat andere Zweifel an Ihrer Krankheit. In solchen Fällen kann er Ihre Krankenkasse bitten, den medizinischen Dienst einzuschalten
## Wie läuft das ab?
Ihr Arbeitgeber teilt der Krankenkasse mit, dass er Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat. Er muss diese Zweifel auch begründen, also erklären, warum er misstrauisch ist
Die Krankenkasse prüft, ob die Zweifel berechtigt sind. Wenn ja, beauftragt sie den medizinischen Dienst mit einer Untersuchung
Der medizinische Dienst kann Sie zu einer Untersuchung einladen. Das kann ein Gespräch, eine Untersuchung oder beides sein. Sie müssen zu diesem Termin gehen. Der Arzt des medizinischen Dienstes prüft, ob Sie wirklich arbeitsunfähig sind
Der medizinische Dienst schreibt ein Gutachten. Darin steht, ob Sie wirklich arbeitsunfähig sind oder nicht. Das Gutachten geht an die Krankenkasse
Die Krankenkasse bekommt das Gutachten. Wenn der medizinische Dienst sagt, Sie sind nicht arbeitsunfähig, kann die Krankenkasse das Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Aber: Ihr Arbeitgeber erfährt nicht, welche Krankheit Sie haben. Er bekommt nur das Ergebnis: arbeitsunfähig ja oder nein
– Wenn der medizinische Dienst sagt, Sie sind arbeitsunfähig: Alles bleibt wie bisher. Sie bekommen weiter Ihr Gehalt oder Krankengeld.
– Wenn der medizinische Dienst sagt, Sie sind nicht arbeitsunfähig: Die Krankenkasse kann das Krankengeld stoppen. Ihr Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung beenden. Sie müssen dann wieder zur Arbeit gehen. Wenn Sie das nicht tun, kann es Ärger geben, zum Beispiel eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung
## Ihre Rechte und Pflichten
– Sie müssen zum Termin beim medizinischen Dienst gehen.
– Sie müssen die Untersuchung zulassen.
– Sie müssen dem medizinischen Dienst nicht sagen, woran Sie genau erkrankt sind. Der medizinische Dienst darf Ihrem Arbeitgeber keine Details über Ihre Krankheit mitteilen.
– Sie dürfen eine Person Ihres Vertrauens zur Untersuchung mitnehmen.
– Sie können das Gutachten einsehen
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Der medizinische Dienst darf Ihre Daten nur an die Krankenkasse weitergeben. Ihr Arbeitgeber bekommt nur das Ergebnis, nicht die Diagnose. Das ist im Gesetz so geregelt und wurde auch vom höchsten deutschen Arbeitsgericht bestätigt
Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht zwingen, zu seinem eigenen Arzt zu gehen. Er darf auch keine eigenen Untersuchungen anordnen. Nur der medizinische Dienst der Krankenkasse darf Sie untersuchen, wenn Zweifel bestehen
Wenn Sie privat versichert sind, gibt es kein vergleichbares Verfahren. Der medizinische Dienst prüft nur bei gesetzlich Versicherten. Ihr Arbeitgeber hat dann keine Möglichkeit, eine solche Überprüfung zu verlangen
Wenn Sie nicht zum Termin beim medizinischen Dienst gehen, kann das Folgen haben. Die Krankenkasse kann dann entscheiden, dass Sie nicht mehr als arbeitsunfähig gelten. Das heißt, Sie bekommen kein Krankengeld mehr. Ihr Arbeitgeber muss dann auch keinen Lohn mehr zahlen
Manchmal sagt Ihr Arzt, Sie sind krank, aber der medizinische Dienst sagt, Sie sind gesund. Dann zählt das Gutachten des medizinischen Dienstes mehr. Ihr Arbeitgeber und die Krankenkasse können sich auf dieses Gutachten berufen
– Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an Ihrer Krankheit den medizinischen Dienst einschalten.
– Der medizinische Dienst prüft, ob Sie wirklich arbeitsunfähig sind.
– Das Ergebnis geht an die Krankenkasse, nicht an den Arbeitgeber.
– Ihr Arbeitgeber erfährt nur, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht – nicht, warum.
– Sie müssen zum Termin gehen und die Untersuchung zulassen.
– Ihre Daten sind geschützt.
– Wenn der medizinische Dienst sagt, Sie sind nicht arbeitsunfähig, bekommen Sie kein Geld mehr und müssen wieder arbeiten.
Nein. Der medizinische Dienst ist unabhängig und prüft nur, ob Sie wirklich krank sind.
Nein. Nur der medizinische Dienst darf Sie untersuchen, wenn Zweifel bestehen.
Dann kann die Krankenkasse entscheiden, dass Sie nicht mehr als krank gelten. Das hat Folgen für Ihr Gehalt oder Krankengeld.