Was regelt § 10 GmbHG?

März 10, 2026

Was regelt § 10 GmbHG?

§ 10 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbHG, bestimmt, was bei einer GmbH ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. In diesem Verzeichnis stehen wichtige Informationen über Unternehmen. Jeder kann das Handelsregister einsehen. So wissen Geschäftspartner, Banken und andere, mit wem sie es zu tun haben. Die Eintragung ist wichtig, damit eine GmbH offiziell existiert und handeln darf. Ohne Eintragung gibt es die GmbH rechtlich nicht.

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

GmbH:
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das ist eine beliebte Unternehmensform in Deutschland. Die Haftung ist „beschränkt“. Das heißt: Die Gesellschafter (also die Eigentümer) haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie verlieren höchstens das Geld, das sie in die GmbH gesteckt haben.

Handelsregister:
Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird beim Amtsgericht geführt. Dort stehen wichtige Daten über Unternehmen, zum Beispiel Name, Adresse und wer das Unternehmen vertreten darf.

Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag ist die „Satzung“ der GmbH. Darin steht, wie die GmbH funktioniert, wer Gesellschafter ist, wie viel Geld eingebracht wird und wie Entscheidungen getroffen werden.

Geschäftsführer:
Der Geschäftsführer leitet die GmbH. Er vertritt die GmbH nach außen. Er unterschreibt Verträge und trifft wichtige Entscheidungen.

Was muss laut § 10 GmbHG ins Handelsregister eingetragen werden?

Die wichtigsten Angaben

§ 10 GmbHG schreibt vor, dass bei der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister folgende Angaben gemacht werden müssen:

  • Firma: Das ist der Name der GmbH.
  • Sitz: Das ist der Ort, an dem die GmbH ihren Hauptsitz hat.
  • Geschäftsanschrift: Das ist die genaue Adresse, an der die GmbH erreichbar ist.
  • Gegenstand des Unternehmens: Das ist die Beschreibung, was die GmbH macht. Zum Beispiel: „Handel mit Möbeln“ oder „IT-Dienstleistungen“.
  • Stammkapital: Das ist das Geld, das die Gesellschafter in die GmbH einbringen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
  • Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags: Das ist das Datum, an dem die Gesellschafter den Vertrag unterschrieben haben.
  • Geschäftsführer: Die Namen der Personen, die die GmbH führen.
  • Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer: Es wird eingetragen, ob die Geschäftsführer allein oder nur gemeinsam handeln dürfen.

Diese Angaben sind für jeden sichtbar. Sie geben Sicherheit und Klarheit für Geschäftspartner und Behörden.

Weitere mögliche Eintragungen

Manchmal gibt es noch zusätzliche Angaben:

  • Zeitdauer der Gesellschaft: Wenn im Vertrag steht, dass die GmbH nur für eine bestimmte Zeit bestehen soll, wird das eingetragen.
  • Genehmigtes Kapital: Das ist eine besondere Regelung. Die GmbH kann im Vertrag festlegen, dass das Stammkapital später erhöht werden darf.
  • Empfangsberechtigte Person: Es kann eine Person angegeben werden, die für die GmbH Post und Erklärungen entgegennehmen darf. Auch deren Adresse wird eingetragen.

Was regelt § 10 GmbHG?

Warum ist die Eintragung so wichtig?

Die Eintragung sorgt für Transparenz. Jeder kann im Handelsregister nachsehen, wer hinter einer GmbH steht. Das schützt vor Betrug. Außerdem ist die GmbH erst nach der Eintragung „geboren“. Erst dann darf sie Verträge abschließen und Geschäfte machen. Ohne Eintragung gibt es keine GmbH.

Was passiert, wenn sich etwas ändert?

Wenn sich wichtige Dinge ändern, müssen diese auch ins Handelsregister eingetragen werden. Zum Beispiel:

  • Die GmbH zieht um.
  • Der Name ändert sich.
  • Es gibt einen neuen Geschäftsführer.
  • Das Stammkapital wird erhöht oder verringert.

Die Änderungen müssen angemeldet und eingetragen werden. Nur dann sind sie wirksam.

Wer ist für die Anmeldung zuständig?

Die Geschäftsführer müssen die Eintragung beim Handelsregister beantragen. Sie müssen alle Angaben richtig und vollständig machen. Meist hilft ein Notar dabei. Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der Urkunden erstellt und beglaubigt.

Wie läuft die Eintragung ab?

  1. Die Gesellschafter schließen den Gesellschaftsvertrag ab.
  2. Das Stammkapital wird eingezahlt.
  3. Die Geschäftsführer melden die GmbH beim Handelsregister an. Das geht meist über einen Notar.
  4. Das Amtsgericht prüft die Unterlagen.
  5. Die GmbH wird ins Handelsregister eingetragen.
  6. Die Eintragung wird veröffentlicht. Jeder kann sie online einsehen.

Was bedeutet „Vertretungsbefugnis“?

Die Vertretungsbefugnis regelt, wie die Geschäftsführer die GmbH vertreten dürfen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Einzelvertretung: Jeder Geschäftsführer darf allein handeln.
  • Gesamtvertretung: Die Geschäftsführer dürfen nur gemeinsam handeln.

Im Handelsregister steht, wie die Vertretung geregelt ist. So wissen Geschäftspartner, wer unterschreiben darf.

Was ist das „Stammkapital“?

Das Stammkapital ist das Startkapital der GmbH. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen. Die Gesellschafter zahlen das Geld auf das Geschäftskonto der GmbH ein. Das Stammkapital dient als Sicherheit für Gläubiger. Das sind Personen oder Firmen, die der GmbH Geld geliehen oder Waren geliefert haben.

Was ist der „Gegenstand des Unternehmens“?

Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt, was die GmbH macht. Das kann Handel, Produktion, Dienstleistungen oder etwas anderes sein. Die Beschreibung sollte klar und verständlich sein. Sie hilft Geschäftspartnern und Behörden zu wissen, womit sich die GmbH beschäftigt.

Was passiert, wenn falsche Angaben gemacht werden?

Falsche Angaben im Handelsregister können ernste Folgen haben. Die Geschäftsführer haften für Schäden, die durch falsche Angaben entstehen. Außerdem kann das Amtsgericht die Eintragung ablehnen oder rückgängig machen.

Wer kann das Handelsregister einsehen?

Das Handelsregister ist öffentlich. Jeder kann die Eintragungen online ansehen. Das ist kostenlos oder kostet nur eine geringe Gebühr. So können Sie prüfen, ob eine GmbH wirklich existiert und wer dahinter steht.

Zusammenfassung

§ 10 GmbHG regelt, welche Angaben bei der Gründung einer GmbH ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Dazu gehören Name, Sitz, Adresse, Zweck, Kapital, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis. Die Eintragung ist wichtig, damit die GmbH offiziell existiert. Änderungen müssen ebenfalls eingetragen werden. Das Handelsregister sorgt für Transparenz und Sicherheit im Geschäftsleben.

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Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Gründung einer GmbH brauchen, wenden Sie sich an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Die Experten dort helfen Ihnen gern weiter und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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