
Was regelt § 10a HGB?
Sie möchten wissen, was § 10a HGB regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, worum es in dieser Vorschrift geht. Ich erkläre alle Fachbegriffe und Fremdwörter, damit Sie den Inhalt gut verstehen können. Sie erfahren, warum es diese Regel gibt, was sie für Sie bedeutet und wie sie mit dem Datenschutz zusammenhängt.
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Im HGB steht zum Beispiel, wie das Handelsregister funktioniert. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort stehen wichtige Informationen über Firmen, zum Beispiel wer Geschäftsführer ist oder wie die Firma heißt.
§ 10a HGB regelt, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beim Handelsregister angewendet wird 1. Die DSGVO ist eine europäische Verordnung. Sie schützt die persönlichen Daten von Menschen. Persönliche Daten sind zum Beispiel Name, Geburtsdatum oder Adresse.
Im Handelsregister stehen viele persönliche Daten von Geschäftsführern, Gesellschaftern und anderen Personen. Diese Daten sind öffentlich. Jeder kann sie im Internet einsehen. Das ist wichtig, damit alle wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Aber: Die DSGVO verlangt eigentlich, dass persönliche Daten besonders geschützt werden. Hier gibt es also einen Konflikt: Einerseits sollen Daten öffentlich sein, andererseits sollen sie geschützt werden. § 10a HGB löst diesen Konflikt.
Nach der DSGVO hat jeder das Recht zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Im Handelsregister wird dieses Recht so erfüllt: Sie können selbst ins Handelsregister schauen und sehen, welche Daten dort über Sie stehen. Sie müssen also keinen Antrag stellen, sondern können einfach nachsehen. Sie bekommen keine extra Kopie, sondern können die Daten direkt einsehen.
Fachbegriff erklärt:
Normalerweise muss man laut DSGVO auch erfahren, an wen die eigenen Daten weitergegeben werden. Im Handelsregister ist das anders: Sie bekommen keine Liste, wer Ihre Daten gesehen hat oder sehen kann 1. Das liegt daran, dass das Register öffentlich ist. Jeder kann die Daten einsehen.
Fachbegriff erklärt:
Wenn Daten falsch sind, kann man nach der DSGVO verlangen, dass sie berichtigt werden. Im Handelsregister geht das aber nur nach bestimmten Regeln. Es gibt genaue Vorschriften, wann und wie Daten geändert oder gelöscht werden dürfen. Nicht jede kleine Änderung ist möglich. Es muss ein besonderes Verfahren eingehalten werden.
Fachbegriff erklärt:
Nach der DSGVO kann man oft widersprechen, wenn eigene Daten verarbeitet werden. Im Handelsregister gibt es dieses Recht nicht. Sie können also nicht verlangen, dass Ihre Daten nicht mehr gezeigt werden. Das ist wichtig, damit das Register immer vollständig und zuverlässig bleibt.
Fachbegriff erklärt:
Das Handelsregister soll für alle offen und verlässlich sein. Jeder soll schnell und einfach herausfinden können, mit wem er Geschäfte macht. Das schützt alle Beteiligten. Deshalb sind die Regeln beim Datenschutz hier anders als sonst. Der Gesetzgeber hat abgewogen: Das Interesse der Allgemeinheit ist hier wichtiger als das Interesse des Einzelnen, seine Daten geheim zu halten.
Im Handelsregister stehen nur die wichtigsten persönlichen Daten. Das sind meistens Name, Geburtsdatum und Wohnort. Mehr Daten werden nur aufgenommen, wenn es unbedingt nötig ist. Das nennt man „Datensparsamkeit“. Es werden also nur so viele Daten wie nötig gespeichert.
Fachbegriff erklärt:
Wenn Sie zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH sind, stehen Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihr Wohnort im Handelsregister. Jeder kann diese Daten einsehen. Sie können nicht verhindern, dass diese Daten öffentlich sind. Sie können aber verlangen, dass falsche Daten berichtigt werden – aber nur nach den besonderen Regeln für das Handelsregister.
Es gibt nur wenige Ausnahmen. Zum Beispiel kann es im Vereinsregister andere Regeln geben. Dort kann es sein, dass Daten nach einiger Zeit nicht mehr öffentlich gezeigt werden müssen. Im Handelsregister gilt das aber nicht
Sie können nicht verlangen, dass Ihre Daten aus dem Handelsregister gelöscht oder versteckt werden, nur weil Sie das möchten. Auch wenn Sie Angst vor Missbrauch haben, bleibt das Register öffentlich. Das wurde sogar von Gerichten bestätigt
Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau.
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