
Was regelt § 11 HGB?
Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort werden wichtige Informationen über Unternehmen eingetragen. Jeder kann diese Informationen einsehen.
§ 11 HGB regelt, in welcher Sprache Dokumente und Eintragungen beim Handelsregister eingereicht werden dürfen. Außerdem bestimmt die Vorschrift, wie mit Übersetzungen umgegangen wird und welche Wirkung sie haben. Der Paragraph ist besonders wichtig für Unternehmen, die mit anderen Ländern in der Europäischen Union (EU) zu tun haben.
Wenn Sie ein Unternehmen führen und etwas beim Handelsregister einreichen müssen, zum Beispiel einen Gesellschaftsvertrag oder eine Änderung, dann müssen Sie das auf Deutsch tun. Sie dürfen aber freiwillig auch eine Übersetzung in einer anderen EU-Amtssprache beifügen, zum Beispiel auf Französisch, Spanisch oder Italienisch .
Viele Unternehmen arbeiten heute international. Es ist deshalb hilfreich, wenn wichtige Dokumente auch in anderen Sprachen vorliegen. Das erleichtert den Austausch mit Geschäftspartnern aus anderen EU-Ländern. Die Regelung soll die Zusammenarbeit in Europa fördern und Missverständnisse vermeiden.
Eine Übersetzung ist eine Übertragung des deutschen Textes in eine andere Sprache. Sie muss nicht von einem vereidigten Übersetzer stammen. Das Gericht prüft die Übersetzung nicht auf Richtigkeit. Das Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, dass die Übersetzung korrekt ist.
Wenn die deutsche Fassung und die Übersetzung nicht übereinstimmen, gilt für Außenstehende: Die Übersetzung kann ihnen nicht entgegengehalten werden.
Das heißt: Sie müssen sich nicht an Fehler in der Übersetzung halten. Umgekehrt können sie sich aber auf die Übersetzung berufen, wenn sie die deutsche Fassung nicht kannten. Das schützt Dritte vor Nachteilen durch Übersetzungsfehler.
Es dürfen nur Sprachen verwendet werden, die in einem EU-Land Amtssprache sind. Andere Sprachen, zum Beispiel Chinesisch oder Russisch, sind nicht erlaubt. Englisch ist eine EU-Amtssprache, solange es in einem EU-Land (z. B. Irland oder Malta) Amtssprache ist.
Es muss deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Übersetzung handelt. Das kann zum Beispiel durch ein Flaggensymbol oder einen Hinweis in der jeweiligen Landessprache geschehen. Die Registergerichte müssen aber nicht alle Inhalte in übersetzter Form anbieten. Es reicht, wenn die freiwillig eingereichten Übersetzungen zugänglich gemacht werden.
Jedes Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist, kann freiwillig Übersetzungen einreichen. Das gilt nicht nur für große Firmen, sondern auch für Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Die Regelung ist also sehr weit gefasst.
Die Übersetzungen werden nicht veröffentlicht, sondern nur im Register hinterlegt. Sie können aber elektronisch abgerufen werden. Wenn sich der deutsche Originaltext ändert, sollte auch die Übersetzung angepasst werden. Sonst wird kenntlich gemacht, dass die Übersetzung nicht mehr aktuell ist.
Das Gericht prüft die Übersetzung nicht. Das Unternehmen trägt das Risiko für Fehler. Dritte sind durch die Regelung in § 11 HGB geschützt, weil sie sich auf die Übersetzung verlassen können, wenn sie die deutsche Fassung nicht kannten.
§ 11 HGB macht es Unternehmen leichter, mit Partnern aus anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten. Er erlaubt, wichtige Dokumente für das Handelsregister auch in anderen EU-Sprachen einzureichen. Die Regel schützt Dritte vor Nachteilen durch Übersetzungsfehler. Unternehmen sollten trotzdem sehr sorgfältig bei Übersetzungen sein.
Wenn Sie Fragen zu Übersetzungen oder zum Handelsregister haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen