
Was regelt § 124 BGB?
§ 124 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regelt, wie lange Sie eine Willenserklärung anfechten können, wenn Sie getäuscht oder bedroht wurden. Eine Willenserklärung ist zum Beispiel ein Vertrag, den Sie unterschreiben. Wenn Sie dabei hereingelegt wurden oder Angst hatten, können Sie diesen Vertrag vielleicht rückgängig machen. Das nennt man „Anfechtung“
Sie können anfechten, wenn Sie durch eine Lüge (Täuschung) oder durch Druck (Drohung) zu einer Erklärung gebracht wurden. Das steht in § 123 BGB. § 124 BGB sagt, wie lange Sie dafür Zeit haben1.
Täuschung bedeutet, dass Ihnen jemand absichtlich etwas Falsches erzählt oder wichtige Dinge verschweigt, damit Sie etwas tun, was Sie sonst nicht getan hätten. Ein Beispiel: Jemand verkauft Ihnen ein Auto und verschweigt, dass es einen Unfall hatte.
Drohung heißt, dass Ihnen jemand Angst macht, damit Sie etwas unterschreiben oder sagen. Zum Beispiel: Jemand sagt, er tut Ihnen oder Ihrer Familie etwas an, wenn Sie nicht unterschreiben.
Sie haben dafür eine bestimmte Zeit. Das nennt man „Anfechtungsfrist“
Sie können Ihre Erklärung nur innerhalb eines Jahres anfechten. Das Jahr beginnt, sobald Sie die Täuschung entdecken oder die Drohung aufhört
Beispiel:
Sie merken heute, dass Sie beim Autokauf getäuscht wurden. Ab heute läuft die Frist von einem Jahr. Innerhalb dieses Jahres müssen Sie die Anfechtung erklären.
Auch wenn Sie die Täuschung oder Drohung erst spät merken: Nach zehn Jahren ist die Anfechtung immer ausgeschlossen. Das heißt, nach zehn Jahren können Sie den Vertrag nicht mehr rückgängig machen – egal, was passiert ist
Das Gesetz will Sie schützen, wenn Sie hereingelegt oder bedroht wurden. Sie sollen genug Zeit haben, um zu reagieren. Aber es soll auch irgendwann Klarheit herrschen. Nach zehn Jahren soll niemand mehr Angst haben müssen, dass ein Vertrag plötzlich rückgängig gemacht wird
Sie müssen dem anderen sagen, dass Sie anfechten wollen. Am besten machen Sie das schriftlich. Sie müssen erklären, warum Sie getäuscht oder bedroht wurden. Die Anfechtung wirkt dann so, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen
Wenn Sie die Frist verpassen, bleibt der Vertrag gültig. Sie können dann nichts mehr rückgängig machen1.
Wenn Sie glauben, dass Sie getäuscht oder bedroht wurden, handeln Sie schnell. Lassen Sie sich beraten. Für eine sichere Einschätzung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.
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