
Was regelt § 126a BGB?
Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält viele Regeln für das tägliche Leben. Dazu gehören zum Beispiel Regeln für Verträge, für den Kauf von Sachen oder für das Mieten einer Wohnung. Das BGB gilt für alle Menschen in Deutschland.
Im Recht gibt es manchmal besondere Regeln, wie eine Erklärung oder ein Vertrag gemacht werden muss. Das nennt man „Form“. Eine Formvorschrift ist eine gesetzliche Regel, wie etwas aussehen muss, damit es gültig ist. Ein Beispiel ist die Unterschrift unter einem Vertrag. Manchmal reicht es, wenn etwas mündlich gesagt wird. Oft verlangt das Gesetz aber, dass etwas schriftlich festgehalten wird.
Die Schriftform bedeutet, dass Sie etwas aufschreiben und unterschreiben müssen. Das ist zum Beispiel bei einem Mietvertrag oft der Fall. Die Unterschrift zeigt, dass Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Die Schriftform ist in § 126 BGB geregelt.
Früher musste man Verträge immer auf Papier schreiben und unterschreiben. Heute gibt es Computer und das Internet. Viele Dinge werden digital erledigt. Deshalb gibt es im BGB auch Regeln für die elektronische Form. Das bedeutet: Sie können manche Verträge oder Erklärungen auch digital abgeben. Dafür gibt es aber besondere Regeln. Diese Regeln stehen in § 126a BGB
§ 126a BGB regelt die sogenannte elektronische Form. Das bedeutet: Wenn das Gesetz die Schriftform verlangt, können Sie diese manchmal durch die elektronische Form ersetzen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine digitale Unterschrift, die besonders sicher ist. Sie wird mit einer speziellen Software und einer Chipkarte oder einem USB-Stick erstellt. Nur Sie können diese Signatur benutzen. Sie ist rechtlich genauso sicher wie eine Unterschrift auf Papier
Wenn zwei oder mehr Personen einen Vertrag schließen wollen, müssen alle Parteien das elektronische Dokument jeweils mit ihrer eigenen qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben. Es reicht nicht, wenn nur eine Person unterschreibt. Jeder muss ein gleiches Dokument elektronisch signieren
Die elektronische Form wurde eingeführt, weil immer mehr Geschäfte und Verträge digital abgeschlossen werden. Das spart Zeit und Papier. Außerdem können Sie Dokumente schneller verschicken und speichern. Das Gesetz wollte es einfacher machen, digitale Technik im Rechtsverkehr zu nutzen
Wenn Sie ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben, gilt es als echt. Das bedeutet: Im Streitfall vor Gericht wird angenommen, dass Sie das Dokument wirklich unterschrieben haben. Nur wenn es ernsthafte Zweifel gibt, kann das Gegenteil bewiesen werden. Das nennt man „Beweiserleichterung“
Neben der Schriftform und der elektronischen Form gibt es noch die Textform. Die Textform ist einfacher. Sie bedeutet, dass Sie etwas zum Beispiel per E-Mail oder Fax schreiben können, ohne zu unterschreiben. Die Textform ist aber weniger sicher als die elektronische Form
§ 126a BGB erlaubt es, viele Verträge und Erklärungen digital abzugeben. Dafür müssen Sie Ihren Namen angeben und eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen. Diese elektronische Unterschrift ist rechtlich genauso sicher wie eine Unterschrift auf Papier. Sie brauchen dafür aber eine besondere Technik. Nicht alle Verträge dürfen elektronisch abgeschlossen werden. Die elektronische Form macht den Rechtsverkehr moderner und schneller.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Vertrag elektronisch abschließen dürfen oder wie Sie eine qualifizierte elektronische Signatur bekommen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie die Kanzlei Krau, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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