
Was regelt § 128 BGB?
§ 128 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge des täglichen Lebens, zum Beispiel Verträge, Kauf, Miete oder Schenkung. § 128 BGB trägt die Überschrift „Notarielle Beurkundung“ und betrifft bestimmte Verträge, die besonders wichtig sind.
Manche Verträge müssen besonders abgesichert werden. Dafür verlangt das Gesetz, dass ein Notar mitwirkt. Ein Notar ist eine speziell ausgebildete Person, die Urkunden erstellt und beglaubigt. Notare sorgen dafür, dass Verträge rechtlich sicher sind und niemand benachteiligt wird. „Notarielle Beurkundung“ heißt: Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt alles, und beide Seiten unterschreiben in seiner Anwesenheit. Der Notar bestätigt dann, dass alles richtig abgelaufen ist.
Nicht alle Verträge brauchen einen Notar. Meist reicht es, wenn Sie einen Vertrag einfach unterschreiben. Aber bei besonders wichtigen oder riskanten Geschäften schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Beispiele sind der Kauf eines Grundstücks oder die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Ohne Notar ist ein solcher Vertrag ungültig
§ 128 BGB sagt: Wenn das Gesetz für einen Vertrag die notarielle Beurkundung verlangt, reicht es, wenn zuerst das Angebot (Antrag) und dann die Annahme von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet: Beide Vertragspartner müssen nicht gleichzeitig beim Notar sein. Es genügt, wenn einer zuerst sein Angebot beim Notar beurkunden lässt und der andere später seine Annahme.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen. Der Verkäufer geht zum Notar und lässt sein Verkaufsangebot beurkunden. Sie gehen später zum Notar und lassen Ihre Annahme beurkunden. Beide Erklärungen werden in Urkunden festgehalten. Zusammen bilden sie einen gültigen Vertrag. Sie müssen also nicht gleichzeitig beim Notar erscheinen.
Die Regel soll es einfacher machen, wichtige Verträge abzuschließen. Früher mussten beide Parteien gleichzeitig beim Notar sein. Das war oft schwierig, zum Beispiel wenn sie weit voneinander entfernt wohnen. Jetzt reicht es, wenn beide nacheinander zum Notar gehen. Das spart Zeit und Aufwand.
Ein Antrag ist das Angebot, einen Vertrag abzuschließen. Die Annahme ist die Zustimmung zu diesem Angebot. Beide sind sogenannte „Willenserklärungen“. Das bedeutet: Jemand sagt oder schreibt, was er will. Erst wenn beide Seiten sich einig sind, kommt ein Vertrag zustande.
Wenn das Gesetz die notarielle Beurkundung verlangt und sie fehlt, ist der Vertrag nicht gültig. Das heißt: Er hat keine Wirkung. Niemand kann daraus Rechte oder Pflichten ableiten. Deshalb ist es wichtig, sich an die Formvorschriften zu halten.
Der Notar prüft, ob alle Beteiligten den Vertrag verstehen. Er erklärt schwierige Begriffe. Er sorgt dafür, dass niemand übervorteilt wird. Der Notar liest den Vertrag vor und beantwortet Fragen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten und der Notar selbst. Dann erstellt der Notar eine Urkunde. Diese Urkunde beweist später, dass alles korrekt abgelaufen ist.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen möchten, für den das Gesetz eine notarielle Beurkundung verlangt, sollten Sie unbedingt einen Notar aufsuchen. Nur so ist Ihr Vertrag wirksam und sicher.
Hinweis: Für weitere Fragen oder wenn Sie Hilfe bei einem Vertrag brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Die Kanzlei unterstützt Sie gerne bei allen rechtlichen Schritten.
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