Was regelt § 129 BGB?

April 21, 2026

Was regelt § 129 BGB?

§ 129 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge des täglichen Lebens, zum Beispiel Verträge, Eigentum oder Familienrecht. § 129 BGB trägt die Überschrift „Öffentliche Beglaubigung“ und beschreibt, wie eine sogenannte öffentliche Beglaubigung abläuft und was sie bedeutet 

Was bedeutet „öffentliche Beglaubigung“?

Erklärung des Begriffs

Manche Erklärungen oder Verträge müssen besonders sicher und zuverlässig sein. Das Gesetz verlangt dann eine „öffentliche Beglaubigung“. Das bedeutet: Eine bestimmte Person, meist ein Notar, bestätigt, dass eine Unterschrift wirklich von einer bestimmten Person stammt. Der Notar prüft also, ob Sie wirklich derjenige sind, der unterschreibt 

Warum gibt es die öffentliche Beglaubigung?

Das Ziel ist, Betrug zu verhindern. So kann niemand einfach im Namen eines anderen unterschreiben. Die öffentliche Beglaubigung schützt also die Beteiligten und sorgt für Sicherheit im Rechtsverkehr 

Was steht genau in § 129 BGB?

§ 129 BGB regelt, wie die öffentliche Beglaubigung ablaufen muss. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten:

Die schriftliche Form

Sie schreiben Ihre Erklärung oder Ihren Vertrag auf Papier. Dann unterschreiben Sie das Dokument. Der Notar prüft Ihre Identität und bestätigt mit einem Stempel oder einer Urkunde, dass die Unterschrift wirklich von Ihnen stammt. Das nennt man „Beglaubigung der Unterschrift“ 

Die elektronische Form

Sie können Ihre Erklärung auch elektronisch abgeben, also zum Beispiel am Computer. Dann unterschreiben Sie nicht mit einem Stift, sondern mit einer sogenannten „qualifizierten elektronischen Signatur“. Das ist eine sehr sichere elektronische Unterschrift. Auch hier prüft der Notar Ihre Identität und bestätigt, dass die elektronische Unterschrift von Ihnen stammt 

Sonderfälle

Manchmal kann das Gesetz vorschreiben, dass nur die schriftliche oder nur die elektronische Form erlaubt ist. Das steht dann aber extra im jeweiligen Gesetz 

Handzeichen

Wenn Sie nicht unterschreiben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können Sie ein Handzeichen machen. Auch dieses Handzeichen kann vom Notar beglaubigt werden. Dann gilt es wie eine Unterschrift 

Was regelt § 129 BGB?

Elektronische Handzeichen

Auch ein elektronisches Handzeichen kann beglaubigt werden, wenn es eigenhändig und elektronisch erfolgt. Der Notar bestätigt dann, dass das Handzeichen von Ihnen stammt 

Beurkundung ersetzt Beglaubigung

Wenn ein Notar nicht nur Ihre Unterschrift bestätigt, sondern auch den Inhalt des Dokuments prüft und bestätigt, nennt man das „Beurkundung“. Die Beurkundung ist noch sicherer als die Beglaubigung. Wenn das Gesetz eine öffentliche Beglaubigung verlangt, reicht auch eine notarielle Beurkundung aus 

Wann ist eine öffentliche Beglaubigung nötig?

Das Gesetz schreibt die öffentliche Beglaubigung nur in bestimmten Fällen vor. Zum Beispiel, wenn Sie eine GmbH gründen oder bestimmte Anträge beim Grundbuchamt stellen. In diesen Fällen reicht eine einfache Unterschrift nicht aus. Sie müssen dann zum Notar gehen 

Was macht der Notar?

Der Notar ist eine besonders ausgebildete Person. Er oder sie prüft Ihre Identität, zum Beispiel mit Ihrem Ausweis. Dann bestätigt der Notar, dass Sie die Erklärung wirklich selbst unterschrieben haben. Der Notar ist unabhängig und sorgt dafür, dass alles richtig abläuft 

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Das ist eine sehr sichere elektronische Unterschrift. Sie funktioniert mit einem speziellen Gerät oder einer Chipkarte. Nur Sie können damit unterschreiben. Der Notar prüft, ob die Signatur wirklich von Ihnen stammt und bestätigt das 

Warum ist das wichtig?

Mit der öffentlichen Beglaubigung können Sie sicher sein, dass niemand Ihre Unterschrift fälscht. Das schützt Sie und andere. Viele wichtige Geschäfte und Erklärungen werden dadurch sicherer und zuverlässiger 

Was passiert, wenn die Beglaubigung fehlt?

Wenn das Gesetz eine öffentliche Beglaubigung verlangt, aber keine vorliegt, ist die Erklärung meistens unwirksam. Das bedeutet: Sie gilt nicht. Deshalb ist es wichtig, die richtige Form einzuhalten 

Zusammenfassung

  • § 129 BGB regelt die öffentliche Beglaubigung.
  • Eine öffentliche Beglaubigung ist nötig, wenn das Gesetz es verlangt.
  • Der Notar bestätigt, dass Ihre Unterschrift oder Ihr Handzeichen echt ist.
  • Das geht auf Papier oder elektronisch.
  • Ohne die richtige Beglaubigung ist die Erklärung oft ungültig.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine öffentliche Beglaubigung brauchen, oder wie das abläuft, sollten Sie sich beraten lassen. Für rechtssichere Erklärungen und Verträge wenden Sie sich bitte an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung und werden sicher durch den Prozess geführt.

RA und Notar Krau

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