§ 129 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge des täglichen Lebens, zum Beispiel Verträge, Eigentum oder Familienrecht. § 129 BGB trägt die Überschrift „Öffentliche Beglaubigung“ und beschreibt, wie eine sogenannte öffentliche Beglaubigung abläuft und was sie bedeutet
Manche Erklärungen oder Verträge müssen besonders sicher und zuverlässig sein. Das Gesetz verlangt dann eine „öffentliche Beglaubigung“. Das bedeutet: Eine bestimmte Person, meist ein Notar, bestätigt, dass eine Unterschrift wirklich von einer bestimmten Person stammt. Der Notar prüft also, ob Sie wirklich derjenige sind, der unterschreibt
Das Ziel ist, Betrug zu verhindern. So kann niemand einfach im Namen eines anderen unterschreiben. Die öffentliche Beglaubigung schützt also die Beteiligten und sorgt für Sicherheit im Rechtsverkehr
§ 129 BGB regelt, wie die öffentliche Beglaubigung ablaufen muss. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten:
Sie schreiben Ihre Erklärung oder Ihren Vertrag auf Papier. Dann unterschreiben Sie das Dokument. Der Notar prüft Ihre Identität und bestätigt mit einem Stempel oder einer Urkunde, dass die Unterschrift wirklich von Ihnen stammt. Das nennt man „Beglaubigung der Unterschrift“
Sie können Ihre Erklärung auch elektronisch abgeben, also zum Beispiel am Computer. Dann unterschreiben Sie nicht mit einem Stift, sondern mit einer sogenannten „qualifizierten elektronischen Signatur“. Das ist eine sehr sichere elektronische Unterschrift. Auch hier prüft der Notar Ihre Identität und bestätigt, dass die elektronische Unterschrift von Ihnen stammt
Manchmal kann das Gesetz vorschreiben, dass nur die schriftliche oder nur die elektronische Form erlaubt ist. Das steht dann aber extra im jeweiligen Gesetz
Wenn Sie nicht unterschreiben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können Sie ein Handzeichen machen. Auch dieses Handzeichen kann vom Notar beglaubigt werden. Dann gilt es wie eine Unterschrift
Auch ein elektronisches Handzeichen kann beglaubigt werden, wenn es eigenhändig und elektronisch erfolgt. Der Notar bestätigt dann, dass das Handzeichen von Ihnen stammt
Wenn ein Notar nicht nur Ihre Unterschrift bestätigt, sondern auch den Inhalt des Dokuments prüft und bestätigt, nennt man das „Beurkundung“. Die Beurkundung ist noch sicherer als die Beglaubigung. Wenn das Gesetz eine öffentliche Beglaubigung verlangt, reicht auch eine notarielle Beurkundung aus
Das Gesetz schreibt die öffentliche Beglaubigung nur in bestimmten Fällen vor. Zum Beispiel, wenn Sie eine GmbH gründen oder bestimmte Anträge beim Grundbuchamt stellen. In diesen Fällen reicht eine einfache Unterschrift nicht aus. Sie müssen dann zum Notar gehen
Der Notar ist eine besonders ausgebildete Person. Er oder sie prüft Ihre Identität, zum Beispiel mit Ihrem Ausweis. Dann bestätigt der Notar, dass Sie die Erklärung wirklich selbst unterschrieben haben. Der Notar ist unabhängig und sorgt dafür, dass alles richtig abläuft
Das ist eine sehr sichere elektronische Unterschrift. Sie funktioniert mit einem speziellen Gerät oder einer Chipkarte. Nur Sie können damit unterschreiben. Der Notar prüft, ob die Signatur wirklich von Ihnen stammt und bestätigt das
Mit der öffentlichen Beglaubigung können Sie sicher sein, dass niemand Ihre Unterschrift fälscht. Das schützt Sie und andere. Viele wichtige Geschäfte und Erklärungen werden dadurch sicherer und zuverlässiger
Wenn das Gesetz eine öffentliche Beglaubigung verlangt, aber keine vorliegt, ist die Erklärung meistens unwirksam. Das bedeutet: Sie gilt nicht. Deshalb ist es wichtig, die richtige Form einzuhalten
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine öffentliche Beglaubigung brauchen, oder wie das abläuft, sollten Sie sich beraten lassen. Für rechtssichere Erklärungen und Verträge wenden Sie sich bitte an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung und werden sicher durch den Prozess geführt.
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