
Was regelt § 134 BGB?
§ 134 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB ist das wichtigste Gesetz für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge des täglichen Lebens, zum Beispiel Verträge, Eigentum oder Familienrecht. § 134 BGB beschäftigt sich mit der Frage: Was passiert, wenn ein Vertrag gegen ein Gesetz verstößt?
Im Gesetz steht: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Das klingt kompliziert. Lassen Sie uns das einfach erklären.
Ein Rechtsgeschäft ist eine rechtliche Handlung. Das kann zum Beispiel ein Vertrag sein, ein Kauf, eine Schenkung oder eine Vereinbarung zwischen zwei Personen.
Ein gesetzliches Verbot ist ein ausdrückliches Verbot im Gesetz. Das heißt: Das Gesetz sagt klar, dass etwas nicht erlaubt ist. Beispiele sind das Verbot von Drogenhandel oder das Verbot, ohne Erlaubnis als Arzt zu arbeiten.
Nichtig bedeutet: Das Rechtsgeschäft gilt von Anfang an nicht. Es ist so, als hätte es den Vertrag oder die Vereinbarung nie gegeben. Niemand kann daraus Rechte oder Pflichten ableiten.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, der gegen ein Gesetz verstößt, ist dieser Vertrag in der Regel nichtig. Das heißt: Er ist ungültig. Sie können daraus keine Ansprüche geltend machen. Das gilt aber nur, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Manchmal sagt das Gesetz, dass der Vertrag trotzdem gültig ist, obwohl er gegen ein Verbot verstößt. Dann gilt diese Ausnahme.
Beispiel 1:
Sie kaufen von jemandem Drogen. Der Kaufvertrag ist verboten, weil Drogenhandel gesetzlich verboten ist. Der Vertrag ist deshalb nichtig. Sie können die Drogen nicht einklagen, und der Verkäufer kann das Geld nicht einklagen.
Beispiel 2:
Sie lassen sich von jemandem beraten, der keine Erlaubnis dafür hat, zum Beispiel bei Rechtsfragen. Auch das kann gegen ein Gesetz verstoßen. Der Vertrag über die Beratung ist dann nichtig.
Wenn ein Vertrag nichtig ist, muss grundsätzlich alles zurückgegeben werden, was ausgetauscht wurde. Das nennt man Rückabwicklung. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Gesetz die Rückgabe ausschließt.
Das Ziel von § 134 BGB ist, die Einhaltung von Gesetzen zu sichern. Niemand soll Vorteile daraus ziehen, dass er gegen ein Gesetz verstößt. Deshalb werden solche Verträge für ungültig erklärt.
Ja, manchmal sagt das Gesetz ausdrücklich, dass ein Vertrag trotz eines Verbots gültig ist. Dann gilt die Ausnahme. Außerdem kann es sein, dass nur ein Teil des Vertrags nichtig ist, der Rest aber bestehen bleibt.
Manchmal ist es unzulässig, sich auf die Nichtigkeit zu berufen, wenn das gegen Treu und Glauben verstößt. Das bedeutet: Wer sich selbst nicht an die Regeln gehalten hat, kann nicht immer verlangen, dass der Vertrag für ungültig erklärt wird. Das nennt man „unzulässige Rechtsausübung“.
Im deutschen Recht gibt es das sogenannte Abstraktionsprinzip. Das heißt: Der Vertrag (zum Beispiel ein Kaufvertrag) und die Übergabe der Sache (zum Beispiel das Auto) sind rechtlich getrennt. Wenn der Vertrag nichtig ist, kann die Übergabe trotzdem wirksam sein – aber nur, wenn die Übergabe selbst nicht gegen ein Gesetz verstößt.
Ein Verbotsgesetz ist ein Gesetz, das eine bestimmte Handlung ausdrücklich verbietet. Beispiele sind das Betäubungsmittelgesetz (Drogenverbot) oder das Gesetz gegen Schwarzarbeit.
Es gibt noch andere Vorschriften, die Verträge für nichtig erklären können, zum Beispiel § 138 BGB (Sittenwidrigkeit). Der Unterschied: § 134 BGB bezieht sich auf Verstöße gegen Gesetze, § 138 BGB auf Verstöße gegen die guten Sitten.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Vertrag wirksam ist oder gegen ein Gesetz verstößt, sollten Sie sich beraten lassen. Für eine rechtssichere Einschätzung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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