Was regelt § 13e HGB?

März 17, 2026

Was regelt § 13e HGB?

Einleitung

In diesem Text erfahren Sie, was § 13e HGB regelt. Sie bekommen eine einfache Erklärung. Fachbegriffe werden erklärt. Sie können den Text gut verstehen, auch wenn Sie kein Jurist sind.

Was ist das HGB?

Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Es regelt zum Beispiel, wie Firmen sich ins Handelsregister eintragen müssen.

Was ist eine Zweigniederlassung?

Eine Zweigniederlassung ist eine Art „Filiale“ eines Unternehmens. Sie ist rechtlich Teil der Hauptfirma, aber hat einen eigenen Standort. Sie kann eigene Geschäfte machen. Sie ist aber keine eigene Firma.

Worum geht es in § 13e HGB?

§ 13e HGB regelt, was passiert, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland eine Zweigniederlassung gründet. Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das sind Firmen, bei denen die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Für wen gilt § 13e HGB?

Die Vorschrift gilt für ausländische Aktiengesellschaften (AG) und GmbHs, die in Deutschland eine Zweigniederlassung eröffnen wollen. Das heißt: Die Hauptfirma sitzt im Ausland, aber sie möchte in Deutschland eine Filiale eröffnen.

Was muss eine ausländische Firma tun, wenn sie eine Zweigniederlassung in Deutschland eröffnet?

Anmeldung im Handelsregister

Die ausländische Firma muss die Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister anmelden. Das ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Daten über Firmen stehen. Bei einer AG macht das der Vorstand. Bei einer GmbH machen das die Geschäftsführer.

Welche Angaben sind bei der Anmeldung nötig?

Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:

  • Nachweis, dass die ausländische Firma wirklich existiert.
  • Die Adresse der Zweigniederlassung in Deutschland.
  • Worum es bei der Zweigniederlassung geht (Geschäftszweck).
  • Wer für die Firma in Deutschland handeln darf (zum Beispiel ein Vertreter).
  • Das Register, in dem die Hauptfirma im Ausland eingetragen ist, und die Nummer dort.
  • Die Rechtsform der Firma (zum Beispiel AG oder GmbH).
  • Wer die Firma in Deutschland vertreten darf, und welche Befugnisse diese Person hat.
  • Bei Firmen aus Ländern außerhalb der EU: Das Recht, nach dem die Firma gegründet wurde.

Empfangsberechtigte Person

Die Firma kann eine Person benennen, die in Deutschland für sie Post und wichtige Erklärungen entgegennehmen darf.

Was regelt § 13e HGB?

Diese Person muss eine deutsche Adresse haben. Solange diese Person im Register steht, kann man ihr rechtlich wichtige Briefe zustellen. Das gilt, bis sie wieder aus dem Register gelöscht wird.

Was passiert, wenn sich etwas ändert?

Wenn sich die Angaben ändern (zum Beispiel ein neuer Vertreter oder eine neue Adresse), muss das sofort im Handelsregister gemeldet werden. Das ist wichtig, damit das Register immer aktuell ist.

Was ist bei Insolvenz?

Wenn die ausländische Firma zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren (das ist ein Verfahren für zahlungsunfähige Firmen) eröffnet wird, muss das auch im Handelsregister gemeldet werden.

Was gilt, wenn es mehrere Zweigniederlassungen gibt?

Wenn eine ausländische Firma mehrere Zweigniederlassungen in Deutschland hat, müssen manche Unterlagen (wie die Satzung, das ist die „Verfassung“ der Firma) nur bei einer dieser Zweigniederlassungen eingereicht werden. Die anderen Zweigniederlassungen müssen dann nur angeben, bei welchem Register die Unterlagen liegen.

Was ist das Europäische System der Registervernetzung?

Es gibt ein europäisches Netzwerk, das die Handelsregister der Länder miteinander verbindet. So können Informationen über Firmen ausgetauscht werden. Die deutschen Behörden müssen dafür sorgen, dass die Daten über ausländische Firmen, die eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, an das zuständige Registergericht weitergeleitet werden. Das Registergericht bestätigt den Eingang der Daten und fordert die Firma auf, Änderungen sofort anzumelden.

Warum gibt es diese Regeln?

Die Regeln sorgen für Transparenz. Jeder soll wissen können, wer hinter einer ausländischen Firma steckt, die in Deutschland eine Filiale hat. So kann man sich informieren, mit wem man es zu tun hat. Das schützt Geschäftspartner und sorgt für Vertrauen im Geschäftsleben.

Was ist, wenn die Angaben nicht stimmen oder fehlen?

Das Handelsregister prüft die Angaben. Es kann die Eintragung ablehnen, wenn wichtige Informationen fehlen. Die Firma muss dann nachbessern.

Welche Besonderheiten gibt es für Geschäftsführer?

Die Personen, die die Zweigniederlassung vertreten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen zum Beispiel in den letzten fünf Jahren nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sein. Das müssen sie bei der Anmeldung versichern. Das Registergericht prüft das nicht selbst, sondern verlässt sich auf die Versicherung der Person.

Zusammenfassung

§ 13e HGB regelt, wie ausländische AGs und GmbHs eine Zweigniederlassung in Deutschland anmelden müssen. Es gibt genaue Vorgaben, welche Informationen und Unterlagen nötig sind. Änderungen müssen sofort gemeldet werden. Es gibt besondere Regeln für mehrere Zweigniederlassungen und für den Austausch von Daten in Europa. Ziel ist, dass alles transparent und nachvollziehbar ist.

Wenn Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.

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