Was regelt § 144 BGB?

April 22, 2026
Statue Recht

Was regelt § 144 BGB?

§ 144 BGB regelt die sogenannte „Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts“. Das klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach: Es geht darum, was passiert, wenn jemand einen Vertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft eigentlich anfechten könnte, sich aber stattdessen entscheidet, es trotzdem gelten zu lassen

Was ist ein anfechtbares Rechtsgeschäft?

Ein Rechtsgeschäft ist zum Beispiel ein Vertrag. „Anfechtbar“ bedeutet: Es gibt einen Grund, warum dieser Vertrag vielleicht nicht gelten soll. Solche Gründe können zum Beispiel ein Irrtum, eine Täuschung oder eine Drohung sein. Wer so einen Grund hat, kann den Vertrag „anfechten“. Das heißt, er kann sagen: „Ich will diesen Vertrag nicht gelten lassen.“

Was bedeutet „Bestätigung“?

Bestätigung heißt: Die Person, die eigentlich anfechten könnte, sagt oder zeigt, dass sie den Vertrag trotzdem behalten will. Sie verzichtet also darauf, den Vertrag anzufechten. Das kann sie ausdrücklich machen, zum Beispiel durch eine klare Erklärung. Es reicht aber auch, wenn sie sich so verhält, dass jeder erkennen kann: Sie will den Vertrag behalten

Wie funktioniert das genau?

Die wichtigsten Regeln aus § 144 BGB

  1. Wer bestätigt, kann nicht mehr anfechten: Wenn jemand ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigt, kann er es später nicht mehr anfechten. Das steht in § 144 Absatz 1 BGB
  2. Die Bestätigung muss nicht schriftlich sein: Die Bestätigung braucht keine besondere Form. Sie muss nicht schriftlich sein. Es reicht auch eine mündliche Erklärung oder ein Verhalten, das zeigt, dass man den Vertrag behalten will. Das steht in § 144 Absatz 2 BGB

Einfache Beispiele

  • Beispiel 1: Sie kaufen ein Fahrrad. Später merken Sie, dass Sie sich beim Preis geirrt haben. Sie könnten den Vertrag anfechten. Wenn Sie das Fahrrad aber behalten und sogar noch bezahlen, zeigen Sie damit, dass Sie den Vertrag trotzdem wollen. Sie haben ihn bestätigt und können ihn nicht mehr anfechten
  • Beispiel 2: Jemand verkauft Ihnen ein Auto und verschweigt einen Unfall. Sie erfahren davon, behalten das Auto aber und fahren weiter damit. Auch das kann eine Bestätigung sein

Was regelt § 144 BGB?

Was ist eine „konkludente“ Bestätigung?

„Konkludent“ bedeutet: Sie sagen nicht ausdrücklich, dass Sie den Vertrag behalten wollen, sondern zeigen es durch Ihr Verhalten. Zum Beispiel, indem Sie die Ware behalten oder bezahlen. Aber: Ihr Verhalten muss ganz eindeutig zeigen, dass Sie den Vertrag trotz des Anfechtungsgrundes behalten wollen. Wenn es auch andere Erklärungen für Ihr Verhalten gibt, reicht das nicht für eine Bestätigung

Was passiert nach der Bestätigung?

Wenn Sie ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigen, können Sie es nicht mehr anfechten. Der Vertrag bleibt dann gültig, so als hätte es nie einen Grund zur Anfechtung gegeben

Wer darf bestätigen?

Nur die Person, die auch anfechten dürfte, kann bestätigen. Das ist meistens die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und sich zum Beispiel geirrt hat oder getäuscht wurde

Muss ich ausdrücklich „bestätigen“?

Nein. Sie müssen nicht ausdrücklich sagen: „Ich bestätige das Rechtsgeschäft.“ Es reicht, wenn Sie sich so verhalten, dass klar ist, dass Sie den Vertrag behalten wollen

Was ist, wenn ich gar nicht weiß, dass ich anfechten könnte?

Eine Bestätigung ist nur dann wirksam, wenn Sie wissen, dass Sie anfechten könnten. Wenn Sie das nicht wissen, gilt Ihr Verhalten nicht als Bestätigung

Was ist, wenn ich nur einen Teil des Vertrags bestätigen will?

Manchmal kann man auch nur einen Teil eines Vertrags anfechten oder bestätigen. Das geht, wenn der Vertrag in verschiedene Teile zerlegt werden kann. Dann kann man zum Beispiel sagen: „Diesen Teil will ich behalten, den anderen nicht.“

Was ist mit Schadensersatz oder anderen Ansprüchen?

Wenn Sie ein anfechtbares Rechtsgeschäft bestätigen, verzichten Sie nicht automatisch auf Schadensersatz oder andere Ansprüche. Das ist nur dann so, wenn Sie das ausdrücklich sagen oder klar zeigen

Zusammenfassung

  • § 144 BGB regelt, was passiert, wenn jemand einen anfechtbaren Vertrag trotzdem behalten will
  • Wer bestätigt, kann später nicht mehr anfechten
  • Die Bestätigung kann ausdrücklich oder durch Verhalten („konkludent“) erfolgen
  • Sie müssen wissen, dass Sie anfechten könnten, sonst ist die Bestätigung nicht wirksam
  • Die Bestätigung braucht keine besondere Form

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Vertrag anfechten oder bestätigen sollen, lassen Sie sich beraten. Kontaktieren Sie die Anwalts- und Notarkanzlei Krau für eine individuelle Unterstützung.

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