Was regelt § 15 GmbHG?

März 12, 2026

Was regelt § 15 GmbHG?

Einleitung

In diesem Text erfahren Sie, was § 15 GmbHG bedeutet. Sie bekommen eine einfache und verständliche Erklärung. Fachbegriffe werden erklärt. Am Ende wissen Sie, was diese Vorschrift für Sie bedeutet.

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das ist eine besondere Form einer Firma. Die GmbH ist eine eigene „Rechtsperson“. Das heißt: Die GmbH kann selbst Verträge abschließen und vor Gericht gehen. Die Menschen, denen die GmbH gehört, heißen Gesellschafter. Sie haften nur mit dem Geld, das sie in die GmbH eingebracht haben. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.

Was sind Geschäftsanteile?

Das „Geschäftsanteil“ ist ein Anteil an einer GmbH. Wenn Sie einen Geschäftsanteil besitzen, sind Sie Gesellschafter. Sie haben Rechte und Pflichten in der GmbH. Sie können zum Beispiel mitbestimmen, was in der GmbH passiert. Sie bekommen auch einen Teil vom Gewinn.

Worum geht es in § 15 GmbHG?

§ 15 GmbHG regelt, wie Geschäftsanteile an einer GmbH übertragen werden können. Das bedeutet: Er sagt, wie Sie Ihren Anteil verkaufen, verschenken oder vererben können. Er bestimmt auch, was dabei zu beachten ist und welche Regeln gelten.

Die wichtigsten Punkte aus § 15 GmbHG

1. Geschäftsanteile kann man übertragen

Sie dürfen Ihren Geschäftsanteil an eine andere Person übertragen. Das heißt: Sie können ihn verkaufen oder verschenken. Auch im Todesfall geht der Anteil auf Ihre Erben über. Das nennt man „vererblich“ und „veräußerlich“ 

2. Notarielle Beurkundung ist Pflicht

Wenn Sie Ihren Geschäftsanteil übertragen wollen, brauchen Sie einen Notar. Ein Notar ist ein besonders ausgebildeter Jurist. Er sorgt dafür, dass alles richtig gemacht wird. Der Vertrag über die Übertragung muss beim Notar unterschrieben werden. Das nennt man „notarielle Beurkundung“ 

Auch wenn Sie sich nur verpflichten, Ihren Anteil zu übertragen, muss das beim Notar passieren. Das schützt alle Beteiligten. Es verhindert, dass jemand leichtfertig oder unüberlegt seinen Anteil abgibt. Außerdem sorgt es dafür, dass alles gut dokumentiert ist. So gibt es später keine Streitigkeiten 

3. Mehrere Anteile bleiben getrennt

Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile haben, bleiben diese rechtlich getrennt. Sie werden nicht automatisch zu einem einzigen Anteil zusammengefasst. Jeder Anteil bleibt für sich bestehen 

4. Der Gesellschaftsvertrag kann weitere Regeln aufstellen

Der Gesellschaftsvertrag ist das „Grundgesetz“ der GmbH. Darin stehen die wichtigsten Regeln für die Firma. Der Vertrag kann bestimmen, dass Sie Ihren Anteil nicht einfach so übertragen dürfen. Zum Beispiel kann festgelegt werden, dass Sie erst die Zustimmung der anderen Gesellschafter brauchen. Oder es gibt andere Bedingungen. Das schützt die GmbH davor, dass unerwünschte Personen Gesellschafter werden 

Warum gibt es diese Regeln?

Die Regeln in § 15 GmbHG haben einen wichtigen Zweck:

  • Sie sollen verhindern, dass Geschäftsanteile wie Aktien einfach an der Börse gehandelt werden. Das wäre zu unsicher für die GmbH.
  • Die notarielle Beurkundung sorgt dafür, dass alles ordentlich abläuft. Es gibt einen Beweis für die Übertragung. So kann später niemand behaupten, er hätte nichts gewusst.
  • Die GmbH soll wissen, wer ihre Gesellschafter sind. Das ist wichtig, weil die Gesellschafter mitbestimmen dürfen.
  • Die Regeln schützen auch Minderjährige oder Menschen, die nicht voll geschäftsfähig sind. Für sie gelten oft noch strengere Regeln 

Was regelt § 15 GmbHG?

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Gesellschafter einer GmbH sind und Ihren Anteil verkaufen oder verschenken wollen, müssen Sie Folgendes beachten:

  1. Sie brauchen einen Notar.
  2. Sie müssen einen Vertrag unterschreiben, der vom Notar beurkundet wird.
  3. Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH. Vielleicht brauchen Sie die Zustimmung der anderen Gesellschafter.
  4. Wenn Sie mehrere Anteile haben, bleibt jeder Anteil für sich bestehen.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

  • Gesellschafter: Das ist eine Person, der ein Teil der GmbH gehört.
  • Geschäftsanteil: Das ist der Anteil an der GmbH, den ein Gesellschafter besitzt.
  • Veräußerlich: Das bedeutet, Sie können Ihren Anteil verkaufen oder verschenken.
  • Vererblich: Das heißt, Ihr Anteil geht nach Ihrem Tod an Ihre Erben.
  • Notarielle Beurkundung: Ein Notar bestätigt, dass der Vertrag richtig abgeschlossen wurde.
  • Gesellschaftsvertrag: Das ist das Regelwerk der GmbH. Es legt fest, wie die GmbH funktioniert.
  • Übertragung: Das bedeutet, dass der Anteil von einer Person auf eine andere übergeht.

Was passiert ohne notarielle Beurkundung?

Wenn Sie Ihren Geschäftsanteil ohne Notar übertragen, ist der Vertrag ungültig. Das heißt: Die Übertragung ist nicht wirksam. Erst wenn Sie alles richtig beim Notar machen, wird der neue Gesellschafter anerkannt 

Besonderheiten bei der Übertragung

Manchmal gibt es Sonderfälle. Zum Beispiel, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Anteil hält. Dann gelten besondere Regeln. Aber auch hier ist wichtig: Die Übertragung des Anteils an einen neuen Gesellschafter braucht immer einen Notar 

Zusammenfassung

§ 15 GmbHG regelt, wie Sie Ihren Anteil an einer GmbH übertragen können. Sie brauchen dafür immer einen Notar. Der Gesellschaftsvertrag kann zusätzliche Regeln aufstellen. Ohne Notar ist die Übertragung ungültig. Die Regeln schützen die GmbH und die Gesellschafter.

Wenn Sie Fragen zur Übertragung von Geschäftsanteilen haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

RA und Notar Krau

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