
Was regelt § 15 HGB?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Dort stehen wichtige Informationen über Unternehmen. Zum Beispiel: Wer ist der Geschäftsführer? Wer darf das Unternehmen vertreten? Gibt es besondere Rechte oder Einschränkungen? Sie können das Handelsregister online einsehen. Jeder darf darin nachschauen. Das Register sorgt für Klarheit im Geschäftsleben. Unternehmen müssen bestimmte Angaben eintragen lassen. Diese Angaben nennt man „einzutragende Tatsachen“
§ 15 HGB ist eine Vorschrift im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch ist ein Gesetz für Kaufleute und Unternehmen. § 15 HGB regelt, wie das Handelsregister wirkt. Es geht darum, wem man die Angaben im Register entgegenhalten kann. Das bedeutet: Wer muss sich an die Angaben halten? Wer darf sich darauf verlassen? Die Vorschrift schützt das Vertrauen in das Register. Sie sorgt für Sicherheit im Geschäftsverkehr
Gutglaubensschutz ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet: Sie dürfen darauf vertrauen, dass die Angaben im Handelsregister stimmen. Wenn Sie mit einem Unternehmen Geschäfte machen, können Sie sich auf das Register verlassen. Das Gesetz schützt Sie, wenn Sie nicht wissen, dass eine Angabe falsch ist
§ 15 HGB hat fünf Absätze. Jeder Absatz regelt etwas anderes. Ich erkläre Ihnen die Absätze einzeln.
Solange eine Tatsache nicht im Handelsregister steht und nicht bekannt gemacht wurde, kann sie Ihnen nicht entgegengehalten werden. Das heißt: Sie müssen sich nicht daran halten. Beispiel: Ein Unternehmen hat einen neuen Geschäftsführer. Das wurde aber noch nicht eingetragen. Sie müssen sich nicht an den neuen Geschäftsführer wenden. Ausnahme: Wenn Sie die Tatsache trotzdem kennen, gilt das nicht
Wenn eine Tatsache im Handelsregister steht und bekannt gemacht wurde, müssen Sie sie gegen sich gelten lassen. Das heißt: Sie müssen sich daran halten. Beispiel: Die Prokura (das Recht, das Unternehmen zu vertreten) wurde entzogen und im Register eingetragen. Sie dürfen sich nicht mehr auf den alten Prokuristen verlassen. Ausnahme: Innerhalb von 15 Tagen nach der Bekanntmachung gilt das nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie die Tatsache nicht kannten und nicht kennen mussten
Prokura ist ein besonderes Recht. Damit darf eine Person das Unternehmen vertreten und wichtige Entscheidungen treffen. Prokura wird im Handelsregister eingetragen
Wenn eine Tatsache falsch im Handelsregister steht, können Sie sich auf die Eintragung berufen. Das heißt: Sie dürfen sich darauf verlassen, dass die Eintragung stimmt. Ausnahme: Wenn Sie wissen, dass die Eintragung falsch ist, gilt das nicht
Für Geschäfte mit einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens zählt die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung. Das heißt: Die Angaben dort sind entscheidend
Eine Zweigniederlassung ist ein zusätzlicher Standort eines Unternehmens. Das Hauptunternehmen sitzt im Ausland. Die Zweigniederlassung ist in Deutschland eingetragen
Absatz 1 bis 3 gelten nicht für Informationen über Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften im Ausland. Das heißt: Für diese Fälle gibt es besondere Regeln
Eine Kapitalgesellschaft ist eine bestimmte Form von Unternehmen. Beispiele: GmbH, AG. Sie haftet mit ihrem Vermögen, nicht mit dem Vermögen der Gesellschafter
§ 15 HGB sorgt für Rechtssicherheit. Sie können sich auf das Handelsregister verlassen. Unternehmen können nicht einfach behaupten, dass etwas anders ist, als im Register steht. Das schützt Sie als Geschäftspartner. Sie müssen nicht nachforschen, ob die Angaben stimmen. Das Gesetz regelt, wann Sie sich auf das Register verlassen dürfen und wann nicht
Wenn das Register falsch ist, schützt § 15 HGB Sie. Sie dürfen sich auf die Eintragung verlassen. Das gilt, solange Sie die Unrichtigkeit nicht kennen. Das Gesetz schützt Ihr Vertrauen. Das nennt man „Rechtsschein“. Rechtsschein bedeutet: Sie dürfen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen
Bekannt gemacht heißt: Die Eintragung wurde veröffentlicht. Das passiert meist im elektronischen Bundesanzeiger. Erst dann gilt die Eintragung für alle. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich daran halten
Unternehmen müssen bestimmte Tatsachen eintragen lassen. Das sind zum Beispiel: Wer ist Geschäftsführer? Wer hat Prokura? Gibt es Änderungen? Diese Pflicht nennt man „Eintragungspflicht“. Wenn das Unternehmen die Tatsache nicht einträgt, kann es sie Ihnen nicht entgegenhalten .
§ 15 HGB ist wichtig für alle, die mit Unternehmen Geschäfte machen. Sie können sich auf das Handelsregister verlassen. Sie müssen nicht alles selbst prüfen. Das Gesetz schützt Sie vor Überraschungen. Es sorgt für Klarheit und Sicherheit
§ 15 HGB regelt, wie das Handelsregister wirkt. Sie dürfen sich auf die Angaben verlassen. Das Gesetz schützt Ihr Vertrauen. Es sorgt für Sicherheit im Geschäftsleben. Sie müssen sich nur an eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen halten. Wenn das Register falsch ist, dürfen Sie sich darauf berufen. Das Gesetz schützt Sie, wenn Sie nichts von einer Änderung wissen
Wenn Sie Fragen zum Handelsregister oder zu § 15 HGB haben, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie professionelle Hilfe und Beratung.
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