Was regelt § 154 BGB?

April 22, 2026

Was regelt § 154 BGB?

Einleitung

Sie fragen: Was regelt § 154 BGB? In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, was hinter dieser Vorschrift steckt. Ich gehe Schritt für Schritt vor, damit Sie alles gut nachvollziehen können. Fachbegriffe werden erklärt. Sie brauchen keine juristischen Vorkenntnisse.

Was ist das BGB?

Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Im BGB stehen zum Beispiel Vorschriften über Verträge, Eigentum und Familie.

Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen. Beide Seiten erklären, was sie wollen. Zum Beispiel: Sie kaufen ein Auto. Sie und der Verkäufer einigen sich über Preis und Übergabe. Dann ist ein Vertrag geschlossen.

Was steht in § 154 BGB?

§ 154 BGB regelt, was passiert, wenn sich die Parteien noch nicht über alle wichtigen Punkte eines Vertrags geeinigt haben. Das nennt man „offener Einigungsmangel“ oder „offener Dissens“. Außerdem geht es um die Frage, was gilt, wenn die Parteien eine Beurkundung (zum Beispiel beim Notar) vereinbart haben, diese aber noch nicht stattgefunden hat 

Der Wortlaut von § 154 BGB

Der Paragraf besteht aus zwei Absätzen:

  1. Absatz 1: Solange sich die Parteien nicht über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
  2. Absatz 2: Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist 

Was bedeutet „offener Einigungsmangel“?

Manchmal sind sich die Parteien noch nicht über alles einig. Zum Beispiel: Sie wollen ein Auto kaufen, aber der genaue Liefertermin ist noch offen. Oder Sie sind sich über den Preis noch nicht einig. Dann liegt ein „offener Einigungsmangel“ vor. Das bedeutet: Es fehlen noch wichtige Absprachen

Was passiert dann?

In solchen Fällen gilt: Im Zweifel ist der Vertrag noch nicht geschlossen. Das heißt, keine Seite kann die andere schon festhalten oder verklagen. Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, ist der Vertrag wirksam 

Was ist eine Beurkundung?

Eine Beurkundung ist eine besondere Form. Sie bedeutet: Ein Notar hält den Vertrag schriftlich fest und bestätigt, dass beide Seiten unterschrieben haben. Das ist zum Beispiel beim Kauf eines Grundstücks vorgeschrieben.

Was gilt, wenn die Beurkundung noch fehlt?

Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Vertrag beurkundet werden soll, dann gilt: Im Zweifel ist der Vertrag erst geschlossen, wenn die Beurkundung stattgefunden hat. Vorher kann keine Seite Rechte aus dem Vertrag verlangen 

Warum gibt es diese Regel?

Die Regel soll verhindern, dass Verträge entstehen, obwohl sich die Parteien noch nicht über alles einig sind. Sie schützt davor, dass jemand zu etwas verpflichtet wird, was er noch gar nicht wollte. Das ist besonders wichtig, wenn es um viel Geld oder wichtige Dinge geht 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, manchmal kann es trotzdem einen Vertrag geben, auch wenn noch nicht alles geklärt ist. Das ist der Fall, wenn beide Seiten deutlich zeigen, dass sie sich schon binden wollen. Zum Beispiel, wenn sie schon mit der Ausführung beginnen oder bestimmte Lücken später ausfüllen wollen. Dann kann der Vertrag auch schon vorher wirksam sein 

Was regelt § 154 BGB?

Beispiele für Ausnahmen

  • Die Parteien beginnen schon mit der Arbeit, obwohl noch nicht alles geregelt ist.
  • Sie einigen sich auf einen Vorvertrag, der schon einige Punkte festlegt.
  • Es gibt einen üblichen Brauch, wie mit offenen Punkten umgegangen wird.

In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Vertrag schon gilt, obwohl noch nicht alle Einzelheiten feststehen 

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie einen Vertrag schließen wollen, achten Sie darauf, dass alle wichtigen Punkte geklärt sind. Wenn Sie sich noch nicht über alles einig sind, ist der Vertrag meistens noch nicht wirksam. Erst wenn alles besprochen ist, können Sie sich sicher sein, dass der Vertrag gilt.

Wenn Sie eine Beurkundung vereinbaren, etwa beim Notar, dann ist der Vertrag erst gültig, wenn die Beurkundung erfolgt ist. Vorher können Sie noch zurücktreten.

Zusammenfassung

  • § 154 BGB regelt, was passiert, wenn bei einem Vertrag noch nicht alle wichtigen Punkte geklärt sind.
  • Im Zweifel ist der Vertrag dann noch nicht geschlossen.
  • Das gilt auch, wenn eine Beurkundung vereinbart wurde, diese aber noch nicht erfolgt ist.
  • Es gibt Ausnahmen, wenn beide Seiten schon handeln, als ob der Vertrag gilt.
  • Die Regel schützt Sie davor, zu etwas verpflichtet zu werden, das Sie noch nicht wollten.

Was tun bei Unsicherheit?

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Vertrag schon gilt oder nicht, lassen Sie sich beraten. Gerade bei wichtigen Verträgen ist es gut, einen Experten zu fragen.

Am besten nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie eine individuelle und kompetente Beratung.

RA und Notar Krau

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