
Was regelt § 158 BGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 158 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt und was das für Sie bedeutet. Ich erkläre Ihnen die Vorschrift in einfachen Worten. Sie lernen die wichtigsten Begriffe kennen. Am Ende wissen Sie, wie Bedingungen in Verträgen funktionieren und worauf Sie achten sollten.
§ 158 BGB ist eine Vorschrift im deutschen Zivilrecht. Sie steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB genannt. Das BGB regelt viele wichtige Dinge im Alltag, zum Beispiel Verträge, Eigentum und Familienrecht.
§ 158 BGB beschäftigt sich mit sogenannten Bedingungen in Rechtsgeschäften. Ein Rechtsgeschäft ist zum Beispiel ein Vertrag. Eine Bedingung ist eine Vereinbarung, dass etwas nur gelten soll, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt oder nicht eintritt.
Eine Bedingung ist eine Vereinbarung in einem Vertrag. Sie bedeutet: Die Wirkung des Vertrags hängt davon ab, ob ein bestimmtes Ereignis passiert oder nicht passiert. Das Ereignis ist dabei unsicher. Es steht also noch nicht fest, ob es wirklich eintreten wird.
§ 158 BGB unterscheidet zwei Arten von Bedingungen:
Die aufschiebende Bedingung bedeutet: Der Vertrag gilt erst, wenn das vereinbarte Ereignis eintritt. Vorher hat der Vertrag keine Wirkung.
Beispiel:
Sie schließen einen Mietvertrag, der aber erst gilt, wenn die Wohnung renoviert ist. Erst wenn die Renovierung fertig ist, beginnt das Mietverhältnis.
Fachwort erklärt:
„Aufschiebend“ heißt, dass etwas verschoben wird. Die Wirkung des Vertrags wird also aufgeschoben, bis das Ereignis eintritt.
Die auflösende Bedingung bedeutet: Der Vertrag gilt sofort. Aber wenn das vereinbarte Ereignis eintritt, endet der Vertrag automatisch.
Beispiel:
Sie vermieten Ihr Auto, aber nur solange, bis Ihr eigenes Auto aus der Werkstatt zurück ist. Sobald das passiert, endet der Mietvertrag automatisch.
Fachwort erklärt:
„Auflösend“ heißt, dass etwas beendet wird. Die Wirkung des Vertrags wird also aufgelöst, wenn das Ereignis eintritt.
Bedingungen helfen, Verträge flexibel zu gestalten. Manchmal sind sich die Parteien noch nicht sicher, ob sie den Vertrag wirklich wollen. Oder sie wollen erst abwarten, ob etwas Bestimmtes passiert. Mit einer Bedingung kann man das gut regeln.
Eine Bedingung liegt vor, wenn die Parteien im Vertrag ausdrücklich festlegen, dass die Wirkung des Vertrags von einem ungewissen Ereignis abhängt. Es kommt nicht darauf an, ob das Wort „Bedingung“ im Vertrag steht. Wichtig ist, was die Parteien wirklich wollen.
Beispiel:
Im Vertrag steht: „Dieser Vertrag gilt nur, wenn die Baugenehmigung erteilt wird.“ Das ist eine aufschiebende Bedingung.
Nicht jede Vereinbarung im Vertrag ist eine Bedingung. Manchmal werden nur Einzelheiten geregelt, zum Beispiel wann etwas bezahlt werden muss. Das ist dann eine sogenannte Fälligkeitsregelung, aber keine Bedingung im Sinne des § 158 BGB.
Auch wenn im Vertrag nur ein Beweggrund genannt wird („Ich kaufe das Haus, weil ich in der Stadt arbeiten will“), ist das keine Bedingung. Nur wenn der Vertrag ausdrücklich von einem Ereignis abhängig gemacht wird, liegt eine Bedingung vor.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, einen Vertrag zu beenden oder zu gestalten:
Die Parteien können im Vertrag genau festlegen, was als Bedingung gelten soll. Sie sollten das Ereignis klar beschreiben. So gibt es später keinen Streit darüber, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht.
Tipp:
Schreiben Sie im Vertrag genau auf, welches Ereignis die Bedingung ist. Je klarer die Formulierung, desto besser.
Gerichte prüfen immer, was die Parteien wirklich gewollt haben. Sie schauen sich den Vertrag genau an. Es kommt auf den genauen Wortlaut und den Zusammenhang an. Wenn unklar ist, ob eine Bedingung vorliegt, wird der Vertrag ausgelegt. Das bedeutet: Das Gericht versucht herauszufinden, was die Parteien gemeint haben.
Wenn Sie Fragen zu Bedingungen in Verträgen haben oder einen Vertrag prüfen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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