Was regelt § 160 BGB?

April 22, 2026
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Was regelt § 160 BGB?

§ 160 BGB ist eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das wichtigste Gesetz für das Zivilrecht in Deutschland. § 160 BGB regelt, was passiert, wenn ein Vertrag oder ein Rechtsgeschäft unter einer sogenannten Bedingung steht und was die Beteiligten in dieser Zeit beachten müssen 

Was ist eine Bedingung?

Eine Bedingung ist eine Vereinbarung, dass ein Vertrag oder ein Recht erst gilt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel: Sie kaufen ein Auto, aber der Vertrag gilt erst, wenn Sie das Geld bezahlt haben. Das Bezahlen ist dann die Bedingung. Die Zeit bis zum Eintritt der Bedingung nennt man Schwebezeit

Was passiert in der Schwebezeit?

In der Schwebezeit ist noch nicht sicher, ob das Recht oder der Vertrag wirklich gilt. Aber die Beteiligten müssen trotzdem schon vorsichtig sein. Sie dürfen nichts tun, was das Recht des anderen gefährden oder kaputt machen könnte. Sie müssen also das, was unter der Bedingung steht, erhalten und schützen 

Beispiel für eine Schwebezeit

Sie wollen einem Freund Ihr Fahrrad schenken, aber nur, wenn er die Prüfung besteht. Die Zeit bis zur bestandenen Prüfung ist die Schwebezeit. In dieser Zeit dürfen Sie das Fahrrad nicht absichtlich beschädigen oder verkaufen. Sonst könnten Sie Ihrem Freund schaden, falls er die Prüfung besteht und das Fahrrad bekommen soll.

Was passiert, wenn jemand gegen diese Pflicht verstößt?

Wenn jemand in der Schwebezeit das Recht des anderen absichtlich oder aus Versehen zerstört oder verschlechtert, muss er Schadenersatz zahlen. Das bedeutet: Er muss dem anderen den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden ist 

Was regelt § 160 BGB?

Wer ist geschützt?

Geschützt ist immer derjenige, der das Recht bekommen soll, wenn die Bedingung eintritt. Er kann Schadenersatz verlangen, wenn der andere sein zukünftiges Recht in der Schwebezeit kaputt macht oder verschlechtert 

Was ist eine aufschiebende und was eine auflösende Bedingung?

  • Aufschiebende Bedingung: Das Recht entsteht erst, wenn das Ereignis eintritt. Beispiel: Sie bekommen das Fahrrad erst, wenn Sie die Prüfung bestehen.
  • Auflösende Bedingung: Das Recht besteht jetzt, endet aber, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Beispiel: Sie dürfen das Fahrrad nutzen, bis Sie umziehen.

§ 160 BGB gilt für beide Fälle. Wer durch das Eintreten oder Wegfallen der Bedingung ein Recht bekommt, ist geschützt 

Welche Pflichten haben die Beteiligten?

Die Person, die das Recht jetzt noch hat, muss alles tun, um das Recht des anderen zu erhalten. Sie darf nichts tun, was das Recht zerstört oder verschlechtert. Sie muss den Gegenstand ordentlich behandeln und darf ihn nicht beschädigen oder verkaufen 

Gibt es eine Pflicht, das Eintreten der Bedingung zu fördern?

Nein. Niemand muss dafür sorgen, dass die Bedingung eintritt. Es reicht, wenn er das Recht des anderen nicht gefährdet 

Was passiert, wenn Dritte eingreifen?

§ 160 BGB schützt nur vor Handlungen der Beteiligten selbst. Wenn ein Dritter, also jemand, der nicht am Vertrag beteiligt ist, das Recht zerstört, gilt § 160 BGB nicht direkt. In manchen Fällen kann der Geschädigte aber trotzdem Ersatz verlangen, zum Beispiel über andere Vorschriften im Gesetz 

Warum gibt es diese Regelung?

§ 160 BGB soll verhindern, dass jemand in der Schwebezeit das zukünftige Recht des anderen absichtlich oder aus Versehen zerstört. So wird sichergestellt, dass der Vertrag oder das Recht, wenn die Bedingung eintritt, auch wirklich noch besteht und genutzt werden kann 

Zusammenfassung

  • § 160 BGB schützt Rechte, die unter einer Bedingung stehen, während der Schwebezeit.
  • Die Beteiligten dürfen das zukünftige Recht des anderen nicht zerstören oder verschlechtern.
  • Wer trotzdem das Recht des anderen in der Schwebezeit schädigt, muss Schadenersatz zahlen.
  • Die Regel gilt für aufschiebende und auflösende Bedingungen.
  • Der Schutz gilt nur zwischen den Beteiligten, nicht gegenüber Dritten.

Wenn Sie Fragen zu Verträgen, Bedingungen oder Ihren Rechten haben, nehmen Sie gern Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.

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