
Was regelt § 162 BGB?
Sie möchten wissen, was § 162 BGB regelt. Im Folgenden erkläre ich Ihnen diesen Paragraphen in einfacher Sprache. Ich erläutere alle wichtigen Begriffe und gebe viele Beispiele. So verstehen Sie, worum es geht.
Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Es enthält viele Regeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Es regelt zum Beispiel Verträge, Eigentum und Familienrecht.
Eine Bedingung ist eine Voraussetzung. Das bedeutet: Etwas soll nur dann gelten, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel: Sie kaufen ein Auto, aber der Vertrag gilt nur, wenn Sie den Führerschein bestehen. Dann ist das Bestehen der Fahrprüfung die Bedingung.
§ 162 BGB regelt, was passiert, wenn jemand unfair versucht, den Eintritt einer Bedingung zu verhindern oder herbeizuführen. Der Paragraph heißt: „Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts“
„Treu und Glauben“ bedeutet: Man soll ehrlich und fair handeln. Wer absichtlich unfair handelt, verstößt gegen diesen Grundsatz.
Sie kaufen ein Haus, aber der Vertrag gilt nur, wenn Sie einen Kredit von der Bank bekommen. Der Verkäufer will aber nicht, dass Sie das Haus bekommen. Er ruft bei der Bank an und redet schlecht über Sie, damit Sie keinen Kredit bekommen. Das ist unfair. Das Gesetz sagt: Die Bedingung (Kredit) gilt trotzdem als erfüllt. Der Vertrag ist wirksam.
Sie bekommen einen Job, wenn Sie ein bestimmtes Zeugnis vorlegen. Ihr Chef will aber nicht, dass Sie den Job bekommen. Er sorgt dafür, dass Sie das Zeugnis nicht rechtzeitig bekommen. Auch hier gilt: Die Bedingung gilt als erfüllt. Sie haben Anspruch auf den Job.
Sie sollen eine Prämie bekommen, wenn Sie eine bestimmte Anzahl an Verträgen abschließen. Sie tricksen und fälschen Unterschriften, damit Sie die Bedingung erfüllen. Das ist unfair. Das Gesetz sagt: Die Bedingung gilt als nicht erfüllt. Sie bekommen die Prämie nicht.
Das Gesetz will verhindern, dass jemand durch unfaires Verhalten Vorteile bekommt. Niemand soll sich durch Trickserei einen Vorteil verschaffen. Das nennt man auch: „Niemand darf aus seinem eigenen, unfairen Verhalten Vorteile ziehen.“
§ 162 BGB gilt für alle Verträge, bei denen eine Bedingung vereinbart wurde. Das können Kaufverträge, Arbeitsverträge oder andere Vereinbarungen sein. Wichtig ist: Die Bedingung muss Teil des Vertrags sein.
Wenn beide Parteien unfair handeln, muss im Einzelfall geprüft werden, wer sich wie verhalten hat. Das Gericht entscheidet dann, wie der Vertrag zu behandeln ist.
Ja, es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel gilt § 162 BGB nicht bei sogenannten „Wollensbedingungen“. Das sind Bedingungen, bei denen eine Partei selbst entscheiden kann, ob sie die Bedingung erfüllt oder nicht. Auch bei bestimmten gesetzlichen Bedingungen kann § 162 BGB nicht angewendet werden.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Bedingung abschließen, dürfen Sie nicht versuchen, die Bedingung unfair zu verhindern oder herbeizuführen. Tun Sie das doch, behandelt das Gesetz die Bedingung so, als wäre sie trotzdem eingetreten oder nicht eingetreten – je nachdem, was fair ist.
Wenn Sie unsicher sind oder Probleme mit Bedingungen in Verträgen haben, sollten Sie sich beraten lassen. Kontaktieren Sie die Anwalts- und Notarkanzlei Krau für eine persönliche Beratung.
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