Was regelt § 168 BGB?

April 23, 2026
Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Was regelt § 168 BGB?

Einführung

Sie fragen sich, was § 168 BGB regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, worum es in dieser Vorschrift geht. Sie erfahren, was eine Vollmacht ist, wie sie endet und was das für Sie bedeutet. Fachbegriffe werden erklärt, damit Sie alles gut verstehen.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einer anderen Person das Recht, für Sie etwas zu erledigen. Zum Beispiel kann jemand für Sie einen Vertrag abschließen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, nennt man Vollmachtgeber. Die Person, die handeln darf, heißt Bevollmächtigter.

Worum geht es in § 168 BGB?

§ 168 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist ein großes Gesetz, das viele Regeln für das Zusammenleben in Deutschland enthält. § 168 BGB regelt, wann und wie eine Vollmacht endet. Das nennt man auch „Erlöschen der Vollmacht“ 

Das Wichtigste in einfachen Worten

  • Eine Vollmacht endet, wenn das Verhältnis, auf dem sie beruht, zu Ende ist. Das bedeutet: Wenn der Grund, warum Sie die Vollmacht gegeben haben, wegfällt, ist auch die Vollmacht vorbei.
  • Sie können eine Vollmacht meistens jederzeit widerrufen. Das heißt: Sie können sagen, dass die Vollmacht ab jetzt nicht mehr gilt. Das geht auch, wenn der Grund für die Vollmacht noch besteht.
  • Es gibt Ausnahmen: Manchmal steht im Vertrag etwas anderes. Dann gilt diese besondere Regel.
  • Der Widerruf muss so erklärt werden, wie die Vollmacht erteilt wurde. Das heißt: Haben Sie die Vollmacht schriftlich gegeben, sollten Sie sie auch schriftlich widerrufen 

Wie endet eine Vollmacht?

1. Ende durch das Grundverhältnis

Oft gibt es einen bestimmten Grund, warum Sie eine Vollmacht erteilen. Zum Beispiel: Sie sind im Urlaub und brauchen jemanden, der Ihre Post abholt. Kommen Sie zurück, ist der Grund vorbei. Dann endet auch die Vollmacht 

2. Widerruf der Vollmacht

Sie können die Vollmacht fast immer zurücknehmen. Das nennt man Widerruf. Sie müssen dazu einfach erklären, dass die andere Person nicht mehr für Sie handeln darf. Das geht sofort, außer es steht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag 

Was regelt § 168 BGB?

3. Andere Gründe für das Ende

Eine Vollmacht kann auch enden, wenn sie nur für eine bestimmte Zeit erteilt wurde. Oder wenn sie für ein bestimmtes Geschäft gedacht war und dieses erledigt ist. Manchmal endet die Vollmacht auch durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten. Es gibt aber auch Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten. Das steht dann in der Vollmacht selbst 

Was bedeutet das für Sie?

Sie können einer Person eine Vollmacht geben, damit sie für Sie handelt. Sie können diese Vollmacht aber auch wieder zurücknehmen. Sie sind also nicht für immer an Ihre Entscheidung gebunden. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie Sie die Vollmacht widerrufen können. Am besten machen Sie das schriftlich, damit Sie einen Beweis haben.

Fachbegriffe einfach erklärt

  • Vollmacht: Erlaubnis, für jemand anderen zu handeln.
  • Vollmachtgeber: Die Person, die die Erlaubnis gibt.
  • Bevollmächtigter: Die Person, die handeln darf.
  • Widerruf: Zurücknehmen der Erlaubnis.
  • Grundverhältnis: Der Grund, warum die Vollmacht erteilt wurde (z. B. ein Auftrag oder eine Reise).

Beispiele aus dem Alltag

  • Sie geben Ihrer Nachbarin eine Vollmacht, Ihre Pakete anzunehmen, solange Sie im Krankenhaus sind. Kommen Sie nach Hause, ist die Vollmacht vorbei.
  • Sie geben Ihrem Freund eine Vollmacht, Ihr Auto zu verkaufen. Sie können jederzeit sagen: „Ich möchte das nicht mehr.“ Dann gilt die Vollmacht nicht mehr.
  • Sie geben Ihrem Sohn eine Vollmacht, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Sie können diese Vollmacht jederzeit widerrufen, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.

Was sollten Sie beachten?

Lesen Sie immer genau, was in der Vollmacht steht. Überlegen Sie sich gut, wem Sie eine Vollmacht geben. Sie können die Vollmacht fast immer zurücknehmen. Machen Sie das am besten schriftlich. So gibt es später keinen Streit.

Zusammenfassung

§ 168 BGB regelt, wann eine Vollmacht endet. Die Vollmacht endet, wenn der Grund für die Vollmacht wegfällt oder wenn Sie sie widerrufen. Sie können eine Vollmacht fast immer zurücknehmen. Es gibt aber Ausnahmen, wenn etwas anderes vereinbart wurde. Achten Sie darauf, wie Sie die Vollmacht widerrufen. Am besten machen Sie das schriftlich 

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu Vollmachten oder anderen rechtlichen Themen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie kompetente Hilfe und Beratung.

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