Was regelt § 17 HGB?

März 18, 2026

Was regelt § 17 HGB?

Einleitung

Sie möchten wissen, was § 17 HGB regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen den Inhalt dieser Vorschrift in einfachen Worten. Ich erläutere auch alle wichtigen Fachbegriffe, damit Sie alles gut verstehen.

Was ist das HGB?

Das HGB ist das Handelsgesetzbuch. Es enthält die wichtigsten Regeln für Kaufleute und Unternehmen in Deutschland. Das HGB regelt, wie Geschäfte zwischen Kaufleuten ablaufen sollen.

Was ist eine Firma?

Eine „Firma“ ist im rechtlichen Sinne nicht einfach ein Unternehmen oder eine Fabrik. Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Wenn Sie zum Beispiel einen Laden eröffnen und ihn „Blumenparadies Müller“ nennen, dann ist „Blumenparadies Müller“ Ihre Firma. Sie unterschreiben Verträge und Rechnungen mit diesem Namen. Das steht so in § 17 Absatz 1 HGB: Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt 

Warum ist die Firma wichtig?

Die Firma ist wichtig, weil sie im Geschäftsleben für Klarheit sorgt. Kunden, Geschäftspartner und Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die Firma ist wie ein Ausweis für das Unternehmen.

Was regelt § 17 HGB genau?

Absatz 1: Die Firma als Geschäftsname

§ 17 Absatz 1 HGB sagt: Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte macht und unterschreibt. Das bedeutet: Immer wenn Sie als Kaufmann einen Vertrag abschließen, eine Rechnung schreiben oder ein Angebot machen, tun Sie das unter Ihrer Firma. Die Firma steht auf allen wichtigen Geschäftsunterlagen 

Absatz 2: Klagen und verklagt werden unter der Firma

§ 17 Absatz 2 HGB sagt: Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Das heißt: Wenn Sie als Kaufmann einen Rechtsstreit haben, können Sie vor Gericht unter Ihrer Firma auftreten. Andere können Sie auch unter Ihrer Firma verklagen. Sie müssen also nicht immer Ihren eigenen Namen angeben, sondern können den Firmennamen benutzen 

Beispiel

Angenommen, Sie heißen Max Müller und betreiben den Laden „Blumenparadies Müller“. Wenn jemand Sie verklagen möchte, kann er das gegen „Blumenparadies Müller“ tun. Sie selbst können auch als „Blumenparadies Müller“ vor Gericht gehen.

Was bedeutet das für Sie als Kaufmann?

Die Firma im Geschäftsalltag

Sie müssen Ihre Firma überall dort angeben, wo Sie geschäftlich handeln. Das betrifft zum Beispiel:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Angebote
  • Briefe an Kunden oder Lieferanten

Die Firma muss so verwendet werden, wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über Unternehmen stehen. Dort steht auch Ihre Firma 

Was regelt § 17 HGB?

Die Firma im Rechtsverkehr

Im Rechtsverkehr, also bei rechtlichen Angelegenheiten, ist die Firma besonders wichtig. Sie können unter Ihrer Firma klagen und verklagt werden. Das erleichtert vieles, weil nicht immer der bürgerliche Name bekannt sein muss. Besonders für Einzelkaufleute, also Menschen, die alleine ein Geschäft führen, ist das praktisch. Sie können wählen, ob sie mit ihrem eigenen Namen oder mit der Firma auftreten 

Die Firma und die Haftung

Wenn Sie unter Ihrer Firma handeln, werden alle Geschäfte dem Unternehmen zugeordnet. Das bedeutet: Verträge, die Sie unter Ihrer Firma abschließen, gelten für Ihr Unternehmen. Das ist wichtig, wenn es um Rechte und Pflichten geht. Wenn Sie zum Beispiel Waren bestellen, ist Ihr Unternehmen verpflichtet zu zahlen. Wenn Sie etwas verkaufen, bekommt Ihr Unternehmen das Geld 

Fachbegriffe einfach erklärt

  • Kaufmann: Eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Das kann ein Einzelner oder eine Firma sein.
  • Firma: Der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft führt.
  • Handelsregister: Ein öffentliches Verzeichnis, in dem Unternehmen und ihre wichtigsten Daten eingetragen sind.
  • Klagen: Jemanden vor Gericht bringen, weil man etwas von ihm will.
  • Verklagt werden: Von jemandem vor Gericht gebracht werden, weil dieser etwas von einem will.
  • Rechtsverkehr: Alles, was mit rechtlichen Angelegenheiten und Geschäften zu tun hat.

Weitere wichtige Hinweise zur Firma

  • Die Firma muss auf allen Geschäftsbriefen stehen. Dazu gehören auch die Rechtsform (zum Beispiel GmbH, AG, KG) und der Ort des Unternehmens.
  • Die Firma darf nur so verwendet werden, wie sie im Handelsregister steht. Abkürzungen sind manchmal erlaubt, wenn sie allgemein bekannt sind (zum Beispiel „GmbH“ für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) 
  • Im Geschäftsverkehr sorgt die Firma dafür, dass klar ist, wer für ein Geschäft verantwortlich ist. Das schützt sowohl den Kaufmann als auch seine Geschäftspartner 

Zusammenfassung

§ 17 HGB regelt, dass die Firma der Name eines Kaufmanns ist, unter dem er seine Geschäfte macht und unterschreibt. Außerdem kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Die Firma ist also der offizielle Name des Unternehmens und spielt im Geschäftsleben eine zentrale Rolle. Sie sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie Fragen zur Firma oder zu anderen rechtlichen Themen haben, sollten Sie sich beraten lassen. Kontaktieren Sie dazu die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung.

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