Was regelt § 170 BGB?

April 23, 2026
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Was regelt § 170 BGB?

Einführung: Worum geht es bei § 170 BGB?

Sie möchten wissen, was § 170 BGB regelt. In diesem Text erkläre ich Ihnen einfach und verständlich, was hinter dieser Vorschrift steckt. Sie erfahren, was eine Vollmacht ist, wie sie wirkt und was passiert, wenn sie erlischt. Am Ende wissen Sie, warum § 170 BGB für viele alltägliche Situationen wichtig ist.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie erlaubt einer Person, für eine andere Person rechtliche Dinge zu erledigen. Die Person, die die Erlaubnis gibt, nennt man Vollmachtgeber. Die Person, die handeln darf, nennt man Bevollmächtigter. Ein Beispiel: Sie geben Ihrem Nachbarn eine Vollmacht, damit er für Sie ein Paket bei der Post abholt.

Was sagt § 170 BGB genau?

§ 170 BGB steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Der Paragraf heißt: „Wirkungsdauer der Vollmacht“. Er regelt, wie lange eine Vollmacht für andere Menschen gilt, wenn sie ihnen bekannt gemacht wurde.

Der Wortlaut ist:
„Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.“ 

Das klingt kompliziert. Ich erkläre es Ihnen Schritt für Schritt.

Was bedeutet das für Sie?

Die Außenvollmacht

§ 170 BGB gilt für die sogenannte Außenvollmacht. Das bedeutet: Die Vollmacht wird direkt einer dritten Person erklärt. Zum Beispiel: Sie schreiben an die Post, dass Ihr Nachbar Pakete für Sie abholen darf. Die Post ist in diesem Fall der Dritte. 

Die Wirkungsdauer

Die Vollmacht bleibt für die Post so lange gültig, bis Sie der Post mitteilen, dass die Vollmacht nicht mehr gilt. Es ist egal, ob Sie die Vollmacht schon vorher zurückgenommen haben. Solange die Post nichts davon weiß, darf sie Ihrem Nachbarn das Paket geben. 

Schutz des guten Glaubens

§ 170 BGB schützt die Person, die mit der Vollmacht arbeitet – also zum Beispiel die Post. Sie darf darauf vertrauen, dass die Vollmacht noch gültig ist, bis sie eine Nachricht bekommt, dass sie nicht mehr gilt. Das nennt man „Vertrauensschutz“. 

Erlöschen der Vollmacht

Eine Vollmacht kann auf verschiedene Arten enden. Sie kann zum Beispiel widerrufen werden, also zurückgenommen werden. Oder sie endet automatisch, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Aber: Für den Dritten (zum Beispiel die Post) gilt sie trotzdem weiter, bis er informiert wird. 

Warum gibt es diese Regel?

Schutz des Rechtsverkehrs

§ 170 BGB sorgt für Sicherheit im Rechtsverkehr. Das bedeutet: Menschen und Firmen können sich darauf verlassen, dass eine Vollmacht gilt, solange sie nichts Gegenteiliges erfahren haben. Das verhindert Unsicherheit und Streit. 

Was regelt § 170 BGB?

Beispiel aus dem Alltag

Stellen Sie sich vor, Sie geben Ihrem Nachbarn eine Vollmacht für die Post. Sie vergessen aber, der Post zu sagen, dass Sie die Vollmacht zurückgenommen haben. Ihr Nachbar holt trotzdem ein Paket ab. Die Post hat richtig gehandelt, weil sie nichts von der Rücknahme wusste. Sie können der Post keinen Vorwurf machen. Das ist der Schutz durch § 170 BGB. 

Was passiert, wenn der Dritte informiert wird?

Sobald die Post erfährt, dass die Vollmacht nicht mehr gilt, darf sie Ihrem Nachbarn kein Paket mehr geben. Ab diesem Moment ist die Vollmacht für die Post nicht mehr gültig. 

Wer ist durch § 170 BGB geschützt?

Geschützt ist immer der Dritte, dem die Vollmacht erklärt wurde. Er muss aber „gutgläubig“ sein. Das bedeutet: Er darf nicht wissen, dass die Vollmacht schon nicht mehr gilt. Wer absichtlich gegen besseres Wissen handelt, ist nicht geschützt. 

Was ist, wenn der Dritte bösgläubig ist?

Wenn die Post weiß, dass die Vollmacht nicht mehr gilt, darf sie sich nicht mehr darauf verlassen. Dann ist der Schutz des § 170 BGB weg. 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel im Insolvenzfall. Wenn der Vollmachtgeber insolvent ist, also zahlungsunfähig, endet die Vollmacht automatisch. Dann darf auch der Dritte nicht mehr auf die Vollmacht vertrauen. 

Was ist eine Rechtsscheinvollmacht?

Manchmal sieht es für einen Dritten so aus, als ob eine Vollmacht noch gilt, obwohl sie schon erloschen ist. Das nennt man Rechtsscheinvollmacht. § 170 BGB sorgt dafür, dass der Dritte trotzdem geschützt ist, solange er nichts vom Erlöschen weiß. 

Zusammenfassung

  • § 170 BGB regelt, wie lange eine Vollmacht für Dritte gilt.
  • Die Vollmacht bleibt für den Dritten gültig, bis er vom Ende der Vollmacht erfährt.
  • Der Dritte ist geschützt, solange er nichts vom Erlöschen weiß.
  • Das sorgt für Sicherheit im Geschäftsleben und im Alltag.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie eine Vollmacht zurücknehmen, informieren Sie immer auch die Person oder Firma, der die Vollmacht bekannt gemacht wurde. So vermeiden Sie Missverständnisse und Probleme.

Wenn Sie Fragen zu Vollmachten oder § 170 BGB haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie professionelle Unterstützung.

RA und Notar Krau

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