
Was regelt § 171 BGB?
In diesem Text erfahren Sie, was § 171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt und was das für Sie im Alltag bedeutet. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge in einfachen Worten. So können Sie auch ohne juristische Vorkenntnisse verstehen, worum es geht und warum diese Vorschrift wichtig ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist das wichtigste Gesetzbuch für das Zivilrecht in Deutschland. Es regelt viele Dinge des täglichen Lebens, zum Beispiel Verträge, Eigentum, Familie und Erben. § 171 BGB ist ein kleiner Teil davon und beschäftigt sich mit der sogenannten „Vollmacht“ und deren Wirkung.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis, die eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) gibt. Mit dieser Erlaubnis darf der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber handeln. Zum Beispiel kann ein Vater seinem Sohn eine Vollmacht geben, damit dieser für ihn ein Auto kauft.
§ 171 BGB regelt, wie lange eine Vollmacht gilt, wenn sie besonders bekannt gemacht wurde. Das Gesetz spricht von „Kundgebung“. Kundgebung bedeutet, dass der Vollmachtgeber anderen mitteilt, dass jemand für ihn handeln darf. Das kann durch eine direkte Nachricht an eine bestimmte Person oder durch eine öffentliche Bekanntmachung geschehen, zum Beispiel durch eine Anzeige in der Zeitung oder einen Eintrag im Handelsregister
Wenn der Vollmachtgeber so eine Mitteilung macht, darf der Bevollmächtigte gegenüber dem oder den Empfängern der Mitteilung für den Vollmachtgeber handeln. Das bedeutet: Die anderen dürfen darauf vertrauen, dass die Vollmacht besteht, auch wenn sie vielleicht schon erloschen ist oder nie richtig erteilt wurde. Der Vollmachtgeber muss sich dann so behandeln lassen, als ob die Vollmacht noch gilt
Die Vollmacht gilt so lange, bis der Vollmachtgeber die Kundgebung auf die gleiche Weise widerruft, wie er sie gemacht hat.
Das heißt:
Die Vorschrift schützt das Vertrauen der Menschen, die von der Vollmacht erfahren haben. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass die Vollmacht wirklich gilt, solange sie nicht ausdrücklich widerrufen wurde. Das ist wichtig, damit Geschäfte sicher und zuverlässig abgewickelt werden können
Auch wenn die Vollmacht gar nicht richtig erteilt wurde oder schon erloschen ist, kann § 171 BGB trotzdem greifen. Entscheidend ist, dass der Vollmachtgeber den Anschein erweckt hat, dass es eine Vollmacht gibt. Die anderen dürfen dann darauf vertrauen, dass der Bevollmächtigte handeln darf. Das nennt man „Rechtsschein“
Wenn jemand weiß, dass die Vollmacht nicht mehr gilt oder nie bestanden hat, kann er sich nicht auf § 171 BGB berufen. Das Gesetz schützt nur die, die gutgläubig sind. Gutgläubig bedeutet, dass man nichts von einem Problem mit der Vollmacht weiß und auch nichts davon wissen musste
Die Kundgebung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder sogar durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wichtig ist, dass klar wird, wer bevollmächtigt ist und wozu
Die Wirkung der Vollmacht endet erst, wenn der Widerruf auf die gleiche Weise bekannt gemacht wird, wie die ursprüngliche Kundgabe. Das sorgt für Klarheit und schützt die Menschen, die auf die Vollmacht vertraut haben
§ 171 BGB regelt, wie lange eine Vollmacht gilt, wenn sie besonders bekannt gemacht wurde. Die Vorschrift schützt das Vertrauen der Menschen, die von der Vollmacht erfahren haben. Die Vollmacht gilt so lange, bis der Widerruf auf die gleiche Weise bekannt gemacht wird. Wer weiß, dass die Vollmacht nicht mehr gilt, kann sich nicht auf den Schutz des Gesetzes berufen.
Wenn Sie Fragen zu Vollmachten oder zu § 171 BGB haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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